Waffengesetz - Änderung beschlossen

Es gibt 970 Antworten in diesem Thema, welches 189.100 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Februar 2018 um 20:41) ist von Old_Surehand.

  • Da zu Hause die Kids zu neugierig sind, verwahre ich die F Waffen schon seit jahren im Stahlschrank. Früher hingen Winchester und co auch an der Wand. Nun hab ich die eine oder andere Puste auch mal gern im Garten. Zählt eine Gewehrtasche mit Schloss als Behälter ? Oder brauch ich da auch einen Schrank oder einen Koffer ?

    Der Gott, der Eisen wachsen ließ, wollte keine Knechte.

    Einmal editiert, zuletzt von Sagt. Iceman (30. Mai 2017 um 12:16)

  • Im Prinzip ist es doch so:

    Die Behörde weiß NOCH nicht ob und wie viele SSW Waffen man hat.
    Angenommen man hat 4 SSW Waffen, 3 verschlossen im Koffer und 1ne geladen an der Eingangstür postiert.
    Kommt eine Kontrolle reicht es doch schon die geladene Waffe vorm Türöffnen in den Schuhschrank oder einen anderen Schrank in der Nähe zu legen.
    Dann zeigt man den verschlossenen Koffer, öffnet diesen und alles ist ok.
    In sämtliche Schränke darf nicht geschaut werden, dafür ist ein Durchsuchungsbeschluss notwendig, den die Behörde bei einem Bürger mit reiner Weste nicht bekommt, dann müssten die ja alle Behältnisse durchsuchen wo eine Waffe drin sein könnte, inkl. Spülkasten vom Klo und der Dose mit Mehl in der Küche.

    Solange also die Behörde nicht weiß wieviel vorhanden ist macht das Gesetz auch keinen Sinn.

    Sollte man allerdings irgendwann ein Pflichtregister einführen muss man sich halt was neues einfallen lassen. ;)

    Das mit dem billigen Kombinationsschloss ist ne gute Idee, ich nehme aber eins mit 3 Zahlen, ich steh auf James Blond. :D

    Hier wurde auch geschrieben das es nicht gut ist seine Waffen im Forum zu präsentieren, die Behörde wüsste dann gleich wo was ist. Um an eine Adressen zu kommen müsste man mit einem Beschluss die Forenverantwortlichen dazu bringen die Daten rauszugeben, das jedoch geht aber nur bei einem Verdacht auf eine Straftat.

    Einmal editiert, zuletzt von Butika (30. Mai 2017 um 11:17)

  • Butika: Die gesetzliche Grundlage der Hausbesuche durch die Behörde gibt es schon. Die kann man problemlos auf die KWS Inhaber ausweiten.

    Letztlich glaube ich aber, dass die Aussage von Esti zutreffend ist:

    Mich beschleicht ein wenig das Gefühl, der Gesetzgeber will sich mit der Aufbewahrung für freie Waffeb eine Handlungsoption schaffen für die Fälle, wo man wegen anderer Dinge Hausdurchsuchungen durchführt und dann nix ausser ein paar LGs und Gaspusten findet.
    Denn wirklich kontrollierbar ist die Aufbewahrung ja nicht.

    Gruß,
    Esti


    Bei der Verschärfung im Allgemeinen geht es keine Sekunde lang um Sicherheit. Es geht um Entwaffnung und Kontrolle und sonst gar nichts.
    Diese Herrschaften sind doch nicht blöd. Die wissen ganz genau, dass es in D kein Problem mit Legalwaffen gibt.

    P.S.: Und JA: Luftgewehre, Airsoft, Paintball, Schreckschuss... egal welcher Coleur ihr angehört: Ihr seid alle Legalwaffenbesitzer! Und wir zusammen mit den Jägern und den IPSC-Schützen und den Bogenschützen undundund... wir alle sind die Waffenlobby! Wir müssen zusammen halten und uns stark machen. Nur so erreichen wir was.
    Sich wegducken und sagen "mein Luftgewehr betriffts eh nicht" ist dumm, denn der Tag wird kommen.
    Die Schwarzpulverschützen und Deko-Sammler haben auch jahrzehntelang weggeduckt. Jetzt haben sie nichts mehr zu lachen.

  • Ich hab die Hoffnung nie aufgegeben das wir alle mal an einem Strang ziehen.
    Das wäre für alle Seiten von Vorteil.
    1,5 Mio EWB Waffenbesitzer plus vermutlich doppelt und dreifach soviele Freiwaffen user an einem Strang wäre schon eine Masse.
    Aber scheidert ja derzeit schon bei den Verbänden ;( Die haben sich ja schon gegenseitig in der Wolle.

  • So, alles im Schrank :) Löcher in den Wänden gestopft, Wände neu gestrichen, Schrank umgebaut, Beleuchtung eingebaut, Schlossriegel angebaut usw.

    Jetzt brauche ich den Schrank nur noch als Ganzes entsorgen - wenn irgandwann nichts mehr geht :-((

  • wir alle sind die Waffenlobby!

    aber kaum einer bekommt den Blick über den eigenen Tellerrand.

    1,5 Mio EWB Waffenbesitzer plus vermutlich doppelt und dreifach soviele Freiwaffen user an einem Strang wäre schon eine Masse.

    Der Schießsport ganz allgemein, ist in D die am stärksten Verbreitete Sportart...mit den wenigsten Unfällen oder Verletzten.

    Aber scheidert ja derzeit schon bei den Verbänden Die haben sich ja schon gegenseitig in der Wolle.

    Kirchturmdenken. Einfach albern die Herrschaften.

  • Butika: wie gesagt, das neue Gesetz gibt der Behörde im Moment sowieso kein Recht zu Kontrollbesuchen bei Leuten, die nur freie Waffen besitzen. Kontrollieren dürfen sie nur bei WBK-Inhabern.

    Ich denke auch, das ist einfach nur die übliche Salamitaktik. Mit jedem Schritt den Besitz von Waffen ein kleines bisschen unbequemer und aufwendiger machen, bis keiner mehr Lust hat.

  • Handlungsoptionen schaffen für den Fall das man eine Hausdurchsuchung wegen anderer Sachen durchführt:

    Bei mir als gesetzestreuem Bürger der Aufgrund seiner Arbeit darauf angewiesen ist eine weiße Weste zu haben gibt's und wird es nie einen Grund für eine Hausdurchsuchung geben.

    Freut mich das ich aus dem Schneider bin. :)

    Aufwand stört mich nicht.
    Was der Staat will bekommt er.
    Muss ich meine SSW´s alle Pink lackieren um sie behalten zu können werden die halt Pink lackiert.
    Muss ich nachweisen das ich im Monat 200 Kilometer zu Fuß gegangen bin werden sich halt Walkingschuhe gekauft und losgelaufen.
    Ich bin zäh.

    :D

  • Also unabhängig davon ob wirklich mal einer zur Kontrolle vor Ort erscheint -> mir gefällt meine Sammlung in dem großen Naturholzschrank besser als vorher :) Wozu doch manche Infos bzw. Entwürfe gut sind :D

  • Für die neuen WBKler wirds auch super...n 0er Schrank für KW und LW wiegt gut und gerne 136 kg.

    Man merkt, dass der Gesetzgeber möglichst wenig Waffen in Privathand sehen will.

    • Das mit den 0er Schränken finde ich jetzt nicht so schlimm. Die bekommt man für für ca 200 Euro mehr als ein AB Schrank. Man kann dann aber bedenkenlos Langwaffen und Kurzwaffen und zugehörige Munition ohne lästiges Innenfach zusammen lagern.
    • Viel schlimmer finde ich, dass ich jetzt für meine Luftgewehre einen Schrank brauche, der viel Platz wegnimmt und das abgeschlossene Zimmer nicht mehr reicht.
  • @Sagt. Iceman

    Das ist ja weiter kein Problem und geht schnell. Der Kleinkram z. B. so ->


    und wenn es länger oder größer wird einfach so ->

    Alles einfach gut verschließen beleuchten wie auch immer.

  • Der Bogen wohl nicht, aber die Armbrust ist ein Gleichgestellter Gegenstand.Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen

    Das lese ich wohl etwas anders,auch ist die rechtliche Lage zwischen freien Waffen und denm hier angesprochenen gleichgestellten Gegenstand noch immer unterschiedlich.Da die Armbrust frei verkäuflich ab 18Jahren und frei in der Herstellung ist und der Gesetzgeber das frei führen erlaubt hat er wohl geglaubt das man noch gewisse Unterschiede machen muß.Zum weiteren ist dieser gleichgestellte Gegenstand weder beschußfähig noch dieser Vorgeschrieben.Und da es keine Kennzeichnungspflicht für diese Gegenstände gibt gelten wohl auch andere Regeln.Von daher gelten diese Verschlußvorschriften wohl nicht für gleichgestellte Gegenstände.
    Dies ist allerdings nur meine persönliche Meinung zu diesen Thema,bei in Kraft treten dieser Änderung werde ich mich allerdings unverzüglich rechtlich beraten lassen.
    Ich bin schon sehr gespannt auf die nächsten "hochintelligenten" Gesetzesänderungen welche sicher nach der nächsten Wahl kommen.Irgendwann werden alle :rot: sagen,wenn sie sich noch trauen. :alien2:

  • ...ich hab überhaupt gar keinen Platz in den Waffenschränken.
    Ich hab einen extra gesicherten und von der Behörde abgenommenen Raum für die Lagerung von Pulver und die damit verbundene Herstellung von Munition.
    In diesem Raum hab ich auch meine Luftdruckwaffen untergebracht.
    Das bekomme ich gar nicht in die Schränke hinein.
    Ich glaub da muss ich mal einen Schritt nach vorne wagen und mit der Behörde Kontakt aufnehmen.
    Die Decke ist leider 2 cm zu dünn, ansonsten wäre der Raum als Waffenraum abgenommen worden.

  • Das lese ich wohl etwas anders,auch ist die rechtliche Lage zwischen freien Waffen und denm hier angesprochenen gleichgestellten Gegenstand noch immer unterschiedlich.Da die Armbrust frei verkäuflich ab 18Jahren und frei in der Herstellung ist und der Gesetzgeber das frei führen erlaubt hat er wohl geglaubt das man noch gewisse Unterschiede machen muß.Zum weiteren ist dieser gleichgestellte Gegenstand weder beschußfähig noch dieser Vorgeschrieben.Und da es keine Kennzeichnungspflicht für diese Gegenstände gibt gelten wohl auch andere Regeln.Von daher gelten diese Verschlußvorschriften wohl nicht für gleichgestellte Gegenstände.


    1.1
    Schusswaffen
    Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff

    oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion,
    zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen
    Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.
    1.2
    Gleichgestellte Gegenstände
    Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,
    1.2.1
    die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind,
    1.2.2
    bei

    denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren
    Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine
    Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste).

    Damit sind Armbrüste und Harpunen den Schusswaffen gleichgestellt

    und es gelten die gleichen Bestimmungen wie für Schusswaffen selbst.

    Einschließlich Führen und Aufbewahren.


  • Jaja, die Armbrüste...................
    ich habe 4 Stück (recurve) die lagern ohne Sehne, ich komm selten zu Schießen.
    Die hängen in der begehbaren Garderobe, was solls.
    Meine Harpunen stehen im Keller neben dem Aussenbordmotor.
    Was solls, wenn der Staat ins ZWR sieht, sieht er alles Meldepflichtige, aber keine Armbrüste oder Harpunen. Also verstehe ich eure Sorgen nicht.
    PS: Meine LW Schränke waren schon immer Klasse A.

  • Wa mir auffällt wenn das WaffG angewandt wird sind Bürgerrechte ausgesetzt. Nix im zweifel für den angeklagten ne du mußt beweisen das du alles richtig machst.