Waffengesetz - Änderung beschlossen

Es gibt 970 Antworten in diesem Thema, welches 189.066 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Februar 2018 um 20:41) ist von Old_Surehand.

  • Das habe ich ja nicht bestritten. Da bin ich vollkommen deiner Meinung.
    Ich meinte ja lediglich diese teilweise mühsame Diskussion - was mach ich bei einer Kontrolle
    von F- Plempen. Vorderhand kann es Verwahrungskontrollen NUR bei WBK Waffen geben.

  • Tja....und was machen Sammler, die sich 50 oder 100 Luftgewehre an die Wand gehängt haben?
    Unfassbar...

    "Es mangelt an Harmonie, Zusammenhalt und Größe. Das wird euer Untergang sein!"
    Seven-of-Nine, Borg

  • Ich meinte ja lediglich diese teilweise mühsame Diskussion - was mach ich bei einer Kontrolle
    von F- Plempen. Vorderhand kann es Verwahrungskontrollen NUR bei WBK Waffen geben.

    Dreh- und Angelpunkt ist die Unverletzlichkeit der Wohnung.
    Wir stoßen hier an Grundrechte.

    wenn eine Einbrecherbande in der Bude ist und so einen Blechschrank mit Schloss davor sieht, was macht sie dann wohl damit?

    ...sie wird darin den Schlüssel zu Deinem Porsche Cayenne suchen.

  • Tom die werden :kotz: leider .
    Mit meinen 4 Puster´n geht das, noch 2 Futterale kaufen und ein paar Hello Kitti Vorhängeschlösser mit 2,5 mm Bügel wenn überhaupt !
    Das Beste ist an den Dinger´n : Nur ein 2 Zahlen schloss :tine:
    Für die Geschosse ein alte Zigarrenkiste aus 1,5 mm Balsaholz vom Flohmarkt und auch ein Hello Kitti Schloss dran .
    Für Sammler ist das echt Kagge wenn die das in der Sommerpause durchwinken

    Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du .
    M. Gandhi

    Macht mit beim Fernwettkampf :thumbsup:

  • ´ moin.ich frag mich , wie man 1,4 millionen jahre menschengene und verhaltensweisen, mit einem gesichteren behältnis verändern will.

    so ne ad hoc evolution per gesetz. ich bin da mal gespannt.

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Das sollten weiter Sportgeräte bleiben , oder mann muss die irgendwann :ptb: machen lassen !
    :smash:

    Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du .
    M. Gandhi

    Macht mit beim Fernwettkampf :thumbsup:

  • Heißt also, in Zukunft an die Schreckschussköfferchen ein Vorhängeschloss, obwohl ich die Teile ohnehin in einem abschließbaren Schrank in ihren Koffern verwahre? Munition hab ich sowieso extra in einer abschließbaren Kassette verwahrt, allerdings im selben Schrank. Sollte dann ja alles passen, oder?

    Deaktivierte Originalwaffen und auch bspw. so DENIX-Dekoplempen sind ja nicht betroffen, oder?

  • Ich glaube unsere Sicherheitsorgane haben andere Sorgen,als im Netz nach volljährigen Personen zu suchen,die völlig legale Luftgewehre zu Hause haben.

    ....gerade in der heutigen Zeit bei der Terrorgefahr und Internetkrimnalität usw....da sind Wir doch kleine Lichter....

  • Also meine Vitrine bekam ein Möbelschloss das man wohl auf husten kam schon als ich die Gartengerätehalter (Laufhalter) eingebaut habe. Somit habe ich ein nicht näher klassifiziertes absperbares Behältnis und bin damit schon lange aus dem Schneider. Ich denke aber auch das nun auf Papier gebracht wurde was man eigentlich schon mit "gegen unbefugten zugriff sicher verwahren meinte".
    Und solange ich hellwach und im vollbesitz meiner körperlichen und geistigen kräfte in der selben Wohnung wie meine Pusten bin kann ich die auch in die Ecke stellen. Problematisch könnte sein ich Schlafe die Vitrine ist offen und beleuchtet und der Nachbar meldet es. Oder ich bin im Urlaub und der Nachbar sieht die offne Vitrine.
    Dennoch ist der Gesetzestext schwachsinn denn das ist gesunder Menschenverstand.

  • Also ich habe meine Luftpusten in einem abgeschlossenen Raum mit Sicherheitstür die nach beiden Seiten verriegelt.
    Wer die Aufbrechen möchte muss schon schwere Geschütze auffahren, mit einfach eintreten ist da nichts zu machen.

    Die SSW liegt im Tresor.


    Gruß
    Ralph

    Ich bin nur verantwortlich, für das was ich sage, nicht für das, was andere verstehen!

  • Bleibt ja die Frage wer das je kontrollieren sollte. Wenn man nicht gerade einen kleinen WS hat weiß das Amt normalerweise nicht das man solche Wafden hat.

    „Wenn ein Mensch behauptet, mit Geld lasse sich alles erreichen, darf man sicher sein, dass er nie welches gehabt hat.“

    Aristoteles Onassis

  • Eigentlich müssen Kontrollen in dieser Sache zwangsläufig ins Leere laufen:
    Angenommen ich bin gerade beim Schießen, Reinigen, Pflegen etc. Wenn dann der Kontrolleur an der Tür klingelt, muss er warten. Denn ich bin verpflichtet die Waffe wegzuschließen, bevor ich eine fremde Person in die Wohnung lasse und in dem Moment nicht mehr die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübe. Wenn man nicht zu Hause ist, sollten Waffen ohnehin weggeschlossen sein. Gesetz hin oder her.

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • als ob irgendwer der nur f waffen besitzt jemals kontrolliert wird^^
    Wie denn auch? Woher sollte die polizei oder wer auch immer wissen ob ich f waffen habe?
    Wist ihr was in manch anderen ländern der eu halten sich die bürger nicht an schwachsinnige gesetze und somit existieren diese dann nur aufm papier und werden nicht geahndet, da zu viel arbeit.
    Wer sich nicht wehrt und immer brav ja und amen sagt, hatts nicht anders verdient.
    Aber nur mal so, ich hab bei mir zu hause nicht eine f waffe.
    Alles in meiner werkstatt, bewacht von 3 hunden und verschlossen hinter 10cm stahl und den schlüssel hab ich immer bei mir.
    Nicht weil ich angst hätte, das jemand mein spielzeug klaut um unfug an zu stellen, nein, weil ich schiss hab das jemand f waffen, schwerter und werkzeug für 13000 euro klaut und verkauft!

  • Wist ihr was in manch anderen ländern der eu halten sich die bürger nicht an schwachsinnige gesetze und somit existieren diese dann nur aufm papier und werden nicht geahndet, da zu viel arbeit.

    Ganz schön Mutig sowas in einem Öffentlichen Forum zu Posten.
    Darfst gerne mal ne Halterung aus China bestellen um dein Tactical Light mit dem Knallstock zu verbinden. Der Besuch beim Zoll wird echt nicht nett wenn du das Ding holst.
    Ist aber jedem freigestellt was er tut ;)

  • Das erscheint nichtmal beim zoll, alles aus DE lieferbar und die halterung darf man besitzen und auch ans gewehr tun.
    Nur die lampe machts illegal.
    Keine sorge der zoll kennt mich gut und die freuen sich jedes mal wenn ich da bin, weil ich dann was auspacken muss was sie vorher noch nie gesehen haben.