Huhu zusammen
ich hoffe, jemand von euch kann mir mit dem passenden Paragraphen aushelfen.
Ich suche die Aussage, dass Luftgewehre mit einem F (oder vor 1970) ohne irgendwelche Eintragungen besessen werden dürfen.
Fürs Schießen gelten andere Regeln, ich weiß. Mir geht es wirklich nur um das "haben".
Irgendein Witzbold hat meinem Dad eingeredet, dass die Dinger meldepflichtig sind. Und er wollte jetzt von mir wissen, ob dem so ist....zumindest konnte ich es verneinen, aber mir fehlt eben die knackige Info aus dem Waffengesetz und auch Google hat mich irgendwie nicht geholfen....
Dieser Witzbold blubberte was von Hausdurchsuchungen durch die Kripo (haha) und eben, wenn dann ein Luftgewehr gefunden wird....uiuiuih....
bei solchen Knallköppen geht mir der Hut hoch. Wäre Viperm noch da, der hätte schon die passenden Antworten....
Als ob die Kripo einfach so mal eben die Wohnung auf den Kopf stellen könnte....mein Dad glaubt wirklich, die kommen immer mit nem Durchsuchungsbefehl...neee, ist schon klar. Und da sowohl er als auch ich von Ralf eine Luftpumpe zur Erinnerung haben, ist er jetzt nervös.....Hab Daddy jetzt erstmal eingeschräft, eventuelle Grünröcke nicht einfach reinzulassen und auch keine Infos zu geben....da könnte ja jeder kommen. Mir persönlich kommen die Herrschaften nicht über die Schwelle, wenn sie kein SEKt Team mitbringen...