Hämmerli 850 Airmagnum als 4,5 oder 5,5 mm

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 5.202 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Mai 2017 um 22:02) ist von Old_Surehand.

  • Wir haben auf unserem Hof seit einigen Wochen ein Ungeziefer Problem. Die Biester gehen sowohl an die Futterstellen der Milchkühe als auch an die Hühner.
    Aktuell gehen wir dem mit einem Hämmerli Hunter Force 900 Kal. 4,5 mm hinterher.
    So schön wie das HHF 900 auch ist, die Einzelladungen sind nicht so effektiv weswegen ein 850 Airmagnum angeschafft werden soll.
    Jetzt die große Frage: 4,5 oder 5,5 mm

    Wir haben bereits Kontakt zur Jagdaufsichtsbehörde aufgenommen. Das bejagen wird in einem solchen Fall hingenommen da es um die Kapitalsicherung der Nutztiere geht.

    Beim lesen von weiteren Artikeln hier kommt noch eine Frage auf.
    Lohnt es sich, den Aufpreis einer Walther Dominanter 1250 vs der Airmagnum zu zahlen?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von pixeltunes (24. Mai 2017 um 10:05) aus folgendem Grund: Erweiterung des Textes.

  • Es lohnt sich auf jeden Fall einen professionellen Schädlingsbekämpfer zu Rate zu ziehen. Die Kosten dafür lassen sich auch steuerlich absetzen. Für die Buchführung ist das immer gut

    Ansonsten ist starker Rattenbefall meldepflichtig. Wend dich dafür an deine Komunalverwaltung, dort wird dir auch weiter geholfen

    veni vidi violini - ich kam, sah und vergeigte


    "Du legst zuerst auf."
    "Nein du."
    "Nein Hase, du."
    "Nein d..."

    "LEGT ENDLICH DAS VERDAMMTE FLEISCH AUF DEN GRILL, ICH HABE HUNGER!"

  • Moin, und willkommen im Forum
    wenn du keine WBK hast, welche dir den Erwerb einer Druckluftwaffe mit einer Energie von > 7,5 J ermöglicht, halte ich das Vorhaben diese Tiere mit ~ 7,5 J zu töten schlicht und einfach für Tierquälerei. Eine so geringe Energie lässt es nicht nicht zu, die Tiere waidgerecht, d. h. schnell und schmerzfrei zu töten. Das wäre somit ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz. Desweiteren sind solche Themen hier lt. Forenregeln, welche du bei deiner Anmeldung akzeptiert hast nicht erwünscht. Du wirst somit keine Beratung zu diesem Zweck hier im Forum erhalten.
    LG Womel

    Ich kam , sah und schoss vorbei :cry:

    Carpe Diem
    Si vis pacem para bellum

  • @Womel
    Das Thema der Waldgerechtigkeit sollte bei krankheitsübertragenden Schädlingen in die richtige Relevanz gestellt werden. Lieber eine Ratte die noch ein paar Sekunden (nach einem Kopfschuss) aus ihren Nervenbahnen zappelt als kranke Nutztiere.

    Btw das es geht beweist ja das HHF 900. In der Regel sind die Anschüsse aus ca 8 - 10 Metern zu erledigen. Die Schädlinge bleiben sofort liegen und verlieren binnen Sekunde ihre Energie.

    @Micha100972
    Du hast Recht, allerdings sind die Kosten und Methoden aufgrund anderer hier lebender Kleintiere wie Hunde, Katzen und der Kinder wegen nicht ohne. Die Meldung haben wir übrigens schon geleistet.


    Im Endeffekt wird es wohl auf den Erwerb einer WBK hinauslaufen um dem Thema mit 5,5 mm und > 7,5 Joule gerecht zu werden.

    Vielen Dank für eure Meinungen.

  • Ich muss mich meinen Vorrednern anschließen.
    Hier steht die Bejagung von Niederwild im Raum.
    Voraussetzung dazu ist ein Jagdschein. :!:
    Eine WBK genügt hierzu nicht.
    Dem Nachstellen von Niederwild, auch wenn es "nur" Ratten sind,
    mit einem Luftgewehr ist eine Straftat. :!:
    (egal was die Jagdbehörde dazu sagt oder nicht)
    Wenn es um eine Bejagung geht, ist ein Jagdschein unabdingbar.
    Da es sich um einen befriedeten Bereich handelt kommt hier auch
    zunächst nur die Fallen-Jagd in Betracht.
    Falls diese Wirkungslos bleiben sollte, könnte ggf. in Abstimmung
    mit den Behörden ein Kleinkaliber-Gewehr zu Einsatz kommen.
    Auch dazu muss ein Jagdschein vorliegen.
    (Nur bei der Jägerprüfung wird die Treffsicherheit geprüft,
    nicht bei Sportschützen, die müssen nur einen Schuß abgeben)

    Meine Empfehlung:
    Zunächst einmal eine Ursachenforschung vornehmen.
    Meist haben wir ja selbst den Tisch gedeckt. ;)
    An sonsten könnte auch ein Jack-Russel hier hilfreich sein.

  • Da es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt, wird der Futtertisch unvermeidlicherweise reich gedeckt sein

    veni vidi violini - ich kam, sah und vergeigte


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    "Nein du."
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  • Ratten sind kein Wild und unterliegen auch nicht dem Jagdrecht.

    So ist es. Dennoch sind es Wirbeltiere, die nicht ohne vernünftigen Grund und nicht ohne Sachkunde getötet werden dürfen. Da aber Ratten ohne Frage Schädlinge und Krankheitsübertrager sind, ist die Messlatte nicht so hoch aufgehängt. Deswegen gibt es Kleintierfallen in jedem Baumarkt.
    Was die Sachkunde angeht, so erwirbt man diese normalerweise mit der Jagdausbildung (oder als Schädlingsbekämpfer). Aber auch der Fallenschein alleine ist eine Sachkunde und würde die Bejagung mit Falle auf privaten Grund erlauben. Zudem ist eine Fallenbejagung weitaus effektiver, als sich mit einem LG auf die Lauer zu legen. Das macht man zwei, drei Nächte und wird dann mehr oder weniger erfolglos nach anderen Lösungen suchen (müssen).

  • Ich zitiere mal aus dem Link:

    Somit wird die Schädlingsbekämpfung bei Vorliegen eines Befalls nicht etwa
    nur gestattet, sondern sie muß durchgeführt werden.

    ...

    5. Braucht man einen besonderen Sachkundenachweis?
    Bleibt noch die Bestimmung von § 4 I 3 TierSchG: "Ein Wirbeltier töten darf nur,
    wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat."

    Damit wird gefordert, daß die bei der konkreten Tiertötung mitwirkenden Personen
    die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen sollen.
    Das kann z.B. bei der Jagd der Jagdschein oder beim Angeln der Fischereischein
    sein (sofern diese Spezialfälle vorliegen). § 4 I 3 TierSchG verlangt aber – im Gegen-
    satz zu seinem Abs. 1a (berufs- und gewerbsmäßige Tötung von Tieren) sowie den
    Jagd- und Fischereigesetzen – keinen förmlichen Nachweis dieser Kenntnisse und
    Fähigkeiten.
    ...
    Deshalb erscheint es kaum vorstellbar, "dass zB in einem OWiG-Verfahren einem
    Täter in rechtsstaatlich bedenkenfreier Weise nachgewiesen werden könnte, er habe
    schuldhaft ohne die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten ein Tier getötet"
    (Kluge: Tierschutzgesetz, 1. Aufl., Stuttgart 2002, S. 168).

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • mal ehrlich mit 7,5 joule auf ne ratte funktioniert entweder duch nen idealtreffer mit einer tödlichen reaktion.

    oder du setzt der ratte nen steckschuß von 2 cm tiefe in die haut, weil du nicht gut triffst und dann rennt sie weg und du brauchst wntweder noch 4 schuß bis das tier tod id ist, oder es verendet langsam im versteck..
    das ist absolut ekelhaft mit 7,5 joule auf schädlinge zu ballern.
    es ist immerhin ein lebewesen, auch wenn es ungeliebt ist. töten seh ich ja gerne ein, aber dann ohne tierquälerei dabei.

    gruß edwin

    INVICTUS

  • das ist absolut ekelhaft mit 7,5 joule auf schädlinge zu ballern.


    Finde ich auch daneben. Bedank dich bei unseren Polit-Clowns.
    Mehr darfst du nicht, also muss es so gehen. Sch... Blatt, aber
    ein anderes bekommst du nicht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Bekommt man mit einem Luftgewehr eine Rattenpopulation wirklich effektiv bekämpft ?

    Glaube nicht das dies funktioniert.

    Da braucht man doch eher Massenvernichtungswaffen......Gift.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Ich hab mal gehört, wenn man den Rattenkönig erschießt, dann flüchtet das ganze Volk! Mittels Gift erhält man nur Bauernopfer. Rattengift ist auch dem Menschen gegenüber schädlich, ein LG weniger bis nicht. Und es ist spochtlicher. Gift wäre mir zu heimtückisch.

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Leute von mir aus beauftragt der 20 Jäger mit Jagdschein die insgesammt 200 Waffen und 2000 Schuss Mun mitbringen.
    Kann er machen steht ihm völlig frei, aber Gilmore hat schon auf die Forenregeln verwiesen es gehört nicht auf diese Plattform.
    Also weg mit dem Fred!!!

  • Der ersteller möge sich mit seiner Frage bitte an das Jagdforum wenden. Hier ist ein freies Waffenforum.
    Was kommt als nächstes?
    Der TS läd zum Fröhliche Live Fieldtarget ein?
    Ich glaub es geht steil hier. <X<X