Schiessen im Garten mit dem Luftgewehr

Es gibt 64 Antworten in diesem Thema, welches 47.622 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Mai 2017 um 19:25) ist von toxy.

  • Hallo zusammen!


    Das Thema wurde schon unzählige Mal aufgegriffen und durchgekaut,
    doch ich möchte hier mal berichten, wie ich selbst das in der Praxis umgesetzt habe (2016).


    Wichtiger Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung!


    Da jeder Garten, das Nachbarschaftsverhältnis, die Umgebung, usw. Unterschiede aufweist,
    kann man meine „private Schießbahn“ bestimmt nicht 1:1 übernehmen,
    aber vielleicht gibt sie doch für den Einen oder Anderen eine Anregung oder Anstoß für die eigene Umsetzung.


    Ich habe dabei versucht den Gesetzestext gemäß dem Waffengesetz so gut wie möglich zu erfüllen,
    was mir meiner bescheidenen Meinung nach, auch vollumfänglich gelungen ist.
    Ich habe im Vorfeld im Internet recherchiert, mich mit der Polizei und dem zuständigen Sachbearbeiter
    auf dem Landratsamt unterhalten und das Ergebnis seht ihr im Folgenden.


    Nach dem Gesetz sind folgende 4 Punkte zu berücksichtigen und zu erfüllen:


    • Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist ohne Schießerlaubnis nur zulässig
      durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung.

      Da selbstbewohntes Eigentum ist diese Forderung erfüllt.
      Als Mieter würde ich mir halt die schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen.

      Somit ist der erste Punkt erfüllt!

    • Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist ohne Schießerlaubnis nur zulässig
      mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J)
      erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist.

      Ich verwende zum Schießen im Garten nur Luftdruckwaffen mit einer Schussleistung bis 7,5Joule.
      Mit einer Ausnahme, haben alle meine Waffen eine F-Kennzeichnung und wurden von mir auch
      nochmals nachgemessen. Die einzige Ausnahme zurzeit ist eine ältere Diana 60,
      welche keine F-Kennzeichnung hat, da vor 1970 in den Verkehr gebracht.
      Jedoch erfüllt auch diese Diana die 7,5 Joule Grenze, um damit im Garten schießen zu dürfen.

      Somit ist der zweite Punkt erfüllt!

    • Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist ohne Schießerlaubnis nur zulässig im befriedeten Besitztum.

      Dies war ursprünglich der schwierigste Punkt, welcher umzusetzen galt.
      Nach dem ersten Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter vom Landratsamt,
      hätte ich um mein Grundstück einen Zaun errichten müssen, somit wäre das Projekt
      für mich gestorben, da viel zu aufwendig und wir auch keinen Zaun um unser Grundstück wollen.

      Nach einigen Recherchen im Internet bin ich jedoch darauf gestoßen,
      dass im Strafrecht als Befriedung ein Flatterband vollkommen ausreichend ist.
      Die Rechtsauslegung einer Befriedung zum Schießen mit einer freien Waffe dürfte nicht strenger sein,
      als die Auslegung im Strafrecht.
      Somit ist auch im Waffenrecht ein Flatterband als Befriedung als ausreichend anzusehen.

      Zusätzlich zu meiner Interpretation habe ich dann noch ein Urteil des
      OLG Düsseldorf 2 Ss 91/03 - 44/03 II vom 14. Juli 2003 gefunden.
      Zitat daraus:
      Hinsichtlich des Begriffs des befriedeten Besitztums lehnt sich das Waffengesetz an § 123 StGB
      an (Steindorf in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Bd. IV, Waffengesetz § 4 Rn. 19).

      Somit ist aus meiner Sicht unstrittig, dass ein Flatterband (mit entsprechender Markierung)
      zur Befriedung nach der Forderung im Waffenrecht vollkommen ausreichend ist.
      Nach einem weiteren Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter vom Landratsamt,
      mit meinem Hinweis auf das Strafrecht, wurde mir eine halbe Stunde später dies auch so bestätigt.
      Ebenso bestätigte dies (Flatterband ausreichend) die Polizei in einem Gespräch.

      Zur Ergänzung ein Zitat aus Wikipedia zu Einfriedung im Strafrecht:
      „Unter „befriedetem Besitztum“ wird ein mit Schutzmaßnahmen, die ein äußerlich wirkendes,
      physisches Hindernis darstellen, gegen willkürliches Eindringen gesichertes Grundstück verstanden.
      Eine bauliche Einfriedung muss strafrechtlich keineswegs unüberwindlich sein,
      sondern nur die (optische) Eingrenzung des Grundstücks erkennbar machen.
      Hierbei ist nicht wesentlich, ob die Einfriedung in der Lage ist, das Eindringen zu unterbinden,
      sondern dass es für jedermann erkennbar ist, dass ein Eindringen nicht erwünscht ist
      (somit reicht rechtlich z. B. eine Flatterleine).“

      Zur Realisierung habe ich mir dann Pfosten aus einem Haselnussbaum gefertigt und damit
      das Grundstück abgesteckt. Die Pfosten unten angespitzt um sie besser in den Boden
      rammen zu können und oben die Stirnseite eingesägt um das Flatterband durchführen zu können.
      Dann noch ein Flatterband mit der Aufschrift „Betreten verboten“ besorgt.

      Die Pfosten sind nun fest im Boden verankert und zum Schießen muss ich jetzt nur noch
      jedes Mal das Flatterband spannen und nach dem Schießen wieder aufrollen, Zeitfaktor keine 10 Minuten.Kosten für 500m Flatterband incl. Versand und damit auch meine Gesamtkosten für die Befriedung: ca. 21,- Euro

      Somit ist der dritte Punkt erfüllt!

    • Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist ohne Schießerlaubnis nur zulässig,
      sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

      Vorweg, der Gesetzestext „…nicht verlassen können“ ist für mich so eindeutig,
      dass hierzu keine Interpretation notwendig oder zulässig ist. Wenn ich von meiner Schussposition aus,
      in oder über ein angrenzendes Grundstück frei sehen kann, kann ich folglich auch in oder über
      ein anderes Grundstück schießen. Somit wäre die Forderung nach dem Waffengesetz nicht erfüllt.
      Ursprünglich wollte ich vom Haus weg in Richtung freies Feld schießen und den Kugelfang in der Laube aufstellen.

      So wird das aber nichts, zu viele Möglichkeiten auf das Nachbargrundstück zu schießen.
      Die erforderlichen Maßnahmen wären zu aufwendig geworden und hätten den Garten verschandelt,
      da hätte meine bessere Hälfte nicht mitgespielt.

      Als Alternative könnte ich die Schussrichtung umdrehen und aus der Gartenlaube Richtung Wohnhaus schießen.

      Jedoch müsste ich die offene Seite der Laube auch noch irgendwie zu machen.

      Durch einen glücklichen Zufall habe ich auf Ibay-Kleinanzeigen einen Anbieter gefunden,
      der eine Doppeltüre und zwei Fensterelemente, alle Teile neu, zu verschenken hatte und das ganz in meiner Nähe.
      Zwei Arbeitstage später war die Seite der Gartenlaube dann schon geschlossen, hat perfekt gepasst.

      In der geplanten Schussrichtung sah das Ganze dann so aus.
      Mit Ausnahme der Schussrichtung können nun alle Seiten der Laube geschlossen werden.

      Ich habe mir dann noch 5 einfache Spanplatten für unter 20,- Euro aus dem Baumarkt geholt,
      je Platte links und rechts oben eine 15mm Bohrung gesetzt und am Querbalken der Laube
      die erforderlichen Schrauben eingedreht, um die Spanplatten aufzuhängen.
      Aufgehängt werden die Platten überlappend, damit auch kein Diabolo dazwischen durch schlupfen kann.


      Fortsetzung folgt ...

    3 Mal editiert, zuletzt von WilderSüden (5. Mai 2017 um 04:51)

  • ... Fortsetzung:


    Die Zielmarkierungen 10-20-25-30m entlang der geplanten Schusslinie gesetzt.

    Erste Platte rechts eingehängt.

    Zweite Platte eingehängt

    Dritte Platte eingehängt.

    Vierte Platte links eingehängt.

    Höhenschutz/Platte für stehend Schießen eingehängt

    und für Benchrest von Tischhöhe aus, kann ich noch eine zweite Platte darunter hängen.

    Fertig!

    Von Außen sieht es nicht schön aus, aber erfüllt seinen Zweck.


    Die Zielmarkierungen in Schussrichtung.

    Ein Schießen in oder über ein Nachbargrundstück ist somit nicht mehr möglich.


    Somit ist auch der letzte Punkt erfüllt!


    • Lärm (Ergänzung)

      Wenn man nun das Schießen im Garten mit anderen Sportarten vergleicht,
      zum Beispiel Tischtennis spielen im Garten oder auf der Terrasse,
      habe ich da dieselben Rechte um meinen Sport auszuüben. Tischtennis spielen in der Mittagszeit,
      an Sonntagen oder Feiertagen ist da kein Problem.
      Und sobald es dunkel wird sehe ich eh den Tischtennisball nicht mehr richtig und muss
      folglich mit dem Sport aufhören. Genauso halte ich es auch mit dem Schießen im Garten.

      Die vor Ort geltenden Polizeiverordnungen und Lärmvorschriften sind selbstverständlich einzuhalten.

      Jedoch möchte ich noch erwähnen, dass ich in der Regel einen Zielscheibenkasten mit einer rückwärtigen Bleiplatte verwende. Somit ist das Einschlaggeräusch der Diabolos doch recht gering.

      Somit dürfte auch dieser Punkt erledigt sein!


    Zusammenfassung

    Die Forderungen aus dem Waffengesetz werden meiner Ansicht nach mit den aufgezeigten Maßnahmen
    vollständig umgesetzt und erfüllt.

    Nachdem ich alles fertig hatte, habe ich sowohl die Polizei, wie auch das Landratsamt gebeten,
    sich meine Schießbahn mal anzusehen um eventuelle Mängel aufzeigen. Beide haben abgelehnt.
    Der Sachbearbeiter vom Landratsamt begründete dies folgendermaßen (sinngemäß):
    Ich könne diesen Besuch dann als Zustimmung des Landratsamtes zu meinem Schießstand auslegen,
    was nicht der Fall ist.

    Zu dieser Aussage kann sich nun jeder seinen eigenen Reim daraus machen!

    Zum Aufbau meiner privaten Schießbahn“ benötige ich mit Flatterband und Begrenzungsplatten keine 10 Minuten.
    Der Abbau dauert nur wenige Minuten länger, wegen dem Aufrollen des Flatterbandes.
    Die Gesamtkosten beliefen sich für die Realisierung meiner „privaten Schussbahn“ auf unter 50,- Euro.

    Was mir an den Begrenzungsplatten ganz und gar nicht gefällt, ist die Einschränkung des Sichtfeldes.
    Sollte nun jemand unerlaubter weise in die Schussbahn treten, würde ich dies doch erst recht spät erkennen.
    Eine Lösung ist jedoch schon in Sicht.


    Ich hoffe mein kurzer Bericht hat euch gefallen und den Einen oder Anderen angeregt,
    sich auch eine Schießbahn im Garten anzulegen.


    Ergänzungen, Anregungen und konstruktive Kritik sind herzlich willkommen.


    Grüße
    WilderSüden

    Einmal editiert, zuletzt von WilderSüden (5. Mai 2017 um 04:53)

  • :thumbsup::thumbsup::thumbsup:
    Danke für Deine ausführliche Schilderung.

    Natürlich schaut sich das keine Behörde an,
    denn das würde immer als stillschweigende Zustimmung
    gewertet.

    Bitte erlaube mir folgende Anmerkungen:

    Die Schußrichtung zum bewohnten Gebäude finde ich
    etwas gewagt.

    Das seitliche Sichtfeld ist zu sehr eingeschränkt,
    So können Personen oder Tiere ungesehen in die
    Schußbahn laufen.
    Vieleicht an dieser Stelle Wellglasplatten verwenden?

    Ob noch Projektile durch abprallen oder Querschläger
    das Grundstück verlassen können, kann ich von hier
    aus nicht beurteilen, halte das aber nicht für unmöglich.

  • moin. jetzt hab ich alle begründungen gelesen und es hört sich auch gut an, aber sollte wider völliges erwarten trotzdem jemand verletzt werden, wer ist denn dann der ,der zur rechenschaft gezogen wird.

    ich erinnere an meinen bogenverein, wo eine schiessflagge wehte, ein zaun da war und ich auf 90 meter anlegte und schoß als oma und opa hinter der 90m meter scheibe auftauchten und ich meinen pfeil drauf zufliegen sah.

    gott sei dank vorbeigeschossen nen meter. drauf angesprochen, waren die über den zaun geklettert und wollten unseren schiessplatz diagonal nehmen als abkürzung, weil sie das schon als kind so gemacht hatten.
    mag ja sein ich hätte vor gericht recht bekommen, aber damit leben jemand zu töten oder schwer zu verletzten bleibt einem ja ewig erhalten.
    ich hab jedenfalls gelernt das es immer noch blöder geht als man sich vorstellen kann.
    deswegenmuß man schon tierisch aufpassen

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Ich finde das eine hervorragende Lösung und auch die Aufarbeitung fürs Forum sehr gelungen. Mit den Beispielbildern ein wirklich sehr hilfreicher Beitrag und ich würde zwei Daumen geben, wenn es das gäbe :)

    Nur zum Punkt 1 wollte ich was anmerken: Inhaber des Hausrechts ist der Mieter, nicht der Vermieter. Deswegen darf ein Vermieter ja auch nicht einfach so in die Wohnung wenn er will.

    Hat man ein Haus mit Garten zur alleinigen Nutzung gemietet, so braucht man dafür entsprechend keine Genehmigung des Vermieters. Oft teilt man sich den Garten aber mit andern Mietparteien. In diesem Fall braucht man die Zustimmung aller nutzungsberechtigten Parteien am Garten. Die des Vermieters nur dann, wenn er dazu gehört.

  • aber sollte wider völliges erwarten trotzdem jemand verletzt werden, wer ist denn dann der ,der zur rechenschaft gezogen wird.

    Wenn man sich Gesetzeskonform verhalten hat, kann man nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Aber Du hast natürlich völlig recht, das Verhalten von Kindern und alten Menschen ist oft unkalkulierbar.
    Ein Blick in die private Haftpflichtversicherung macht auch Sinn.
    Bei mir sind dort Schäden durch den Umgang mit Luftdruckwaffen inkludiert.
    Ich weiß aber nicht ob das immer und grundsätzlich so ist.

  • Hallo zusammen und vielen Dank, dass es euch gefällt :thumbup:


    Die Schußrichtung zum bewohnten Gebäude finde ich
    etwas gewagt.


    Aus welchem Grund :?:

    Der Kelleraufgang wird nur einmal im Jahr genutzt, um Holz in den Keller zu bringen. Die Türe ist stets verschlossen und der Schlüssel immer abgezogen.

    Den Fenstern kann aus dieser Entfernung nichts passieren, habe ich schon getestet, ist übrigens Sicherheitsglas.

    Dass andere Personen im Haus informiert sind, die betreffenden Fenster geschlossen sind, usw. versteht sich von selbst.

    Wohlgemerkt, ich verwende Luftdruckwaffen mit max. 7,5 Joule und bis zum Haus sind es fast 50 Meter! Tödlich kann da nur mein Blick werden, wenn jemand das Fenster trotzdem öffnet oder unerlaubt in die Schussbahn läuft. :pain:


    Das seitliche Sichtfeld ist zu sehr eingeschränkt,
    So können Personen oder Tiere ungesehen in die
    Schußbahn laufen.
    Vieleicht an dieser Stelle Wellglasplatten verwenden?


    Ja, das ist ein Punkt, der auch mich stört, habe ich in meinem Bericht ja schon gesagt. An einer Lösung bin ich aber dran und werde ich dann auch vorstellen, wenn es funktioniert.

    Das Schussfeld vergrößern (in der Breite) möchte ich aber nicht, da ich nicht immer alleine schieße und Kunststoffscheiben mit entsprechender Stärke sind mir zu schwer (Rückenprobleme).


    Ob noch Projektile durch abprallen oder Querschläger
    das Grundstück verlassen können, kann ich von hier
    aus nicht beurteilen, halte das aber nicht für unmöglich.


    Theoretisch besteht diese Möglichkeit natürlich, aber mit einem guten Kugelfang und entsprechendem Prellmaterial (verwende eine Bleiplatte) kann man das Risiko erheblich reduzieren.
    Und so wie in allen Bereichen des Lebens, ein gewisses Restrisiko besteht immer, damit kann ich aber gut leben.
    Gilt übrigens auch für den Beitrag von @edwin2


    Mein Nachbar, auf der einzig bewohnten Seite, ist auch voll informiert und weiß was es heißt, wenn das Flatterband gespannt ist :johnwoo:


    Grüße
    WilderSüden

  • Traumhaftes Gründstück 'hast Du 8o Klasse :thumbup:

    Gruss
    AA


    Oberschlesien ist mein liebes Heimatland,
    wo vom Annaberg man schaut ins weite Land,
    wo die Menschen bleiben treu in schwerster Zeit,
    für dies Land zu kämpfen, bin ich stets bereit !!!

  • Was bin ich froh das bei uns keiner meckert wenn man im Garten schiest.

    Der Nachbar schiest mit der Armbrust im Garten und der nebenan hat sich sogar mal ne Kanone gebaut. :thumbsup:

    Blenden hat da keiner,aber ich wohne auch am Popo der Welt.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Ich hab mich mal in einen fiktiven Nachbarn reinversetzt der durch den Garten rödelt und "in den Lauf" von einem Luftgewehr guckt.

    Selbst wenn ich garantiere dass die Diabolos auf meiner Seite bleiben kein schönes Gefühl! Der kann ja schlecht einschätzen wie blöd ich bin. Alleine deshalb ist es ratsam den Schützen zu verstecken wenn man nicht gerade in eine ganz andere Richtung schiesst.

    The carrot, definitely a stupid looking round...

  • Kunststoffscheiben mit entsprechender Stärke sind mir zu schwer (Rückenprobleme).


    2 Meter x 0,8 Meter, Transparent, Witterungs- und UV-Beständig, Gewicht 1,9 kg

  • Ein sehr großes Problem stellt die regelmäßigkeit dar, schon 18 Tage im Jahr sorgen laut WaffG dafür das es vom Gesetz her ein annerkanter Schießstand sein müsst.

    Aber ist Redneck gebrabbel, wo kein Kläger da kein Richter ;)

    Mir gefällt deine Anlage :thumbsup:

    Pitsche, Pitsche, Patsche, der Redneck hat einen an der Klatsche :ruger:

  • Und warum sollte er durch die Platten durchschießen?

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Die Platten sollen ja den Schusswinkel begrenzen. Wenn sie das Geschoss aber nicht stoppen können ist das ja witzlos. Dann hätte er sich auch Gardinen hinhängen können.Man müsste diese Platten vielleicht doppelt nehmen.

    Der braucht überhaupt keine Platten ... es reicht eine billige Auslegeware, wie einVorhang oben aufgehangen und gut isses ... da kommt keine 7,5 J Luftgewehrkugel oder Diabolo durch ... macht es doch nicht komplizierter als es ist ...

  • Der braucht überhaupt keine Platten ... es reicht eine billige Auslegeware, wie einVorhang oben aufgehangen und gut isses ... da kommt keine 7,5 J Luftgewehrkugel oder Diabolo durch ... macht es doch nicht komplizierter als es ist ...

    Es ging ja darum das man durchschauen kann, weil man in diesem Fall hier nicht zu 100% garantieren kann dass nicht jemand in die Schussbahn läuft.