Es könnte sein, dass sich das bald erledigt hat:urgel schrieb:
deine Luftpuste kannst aufbewahren wo du möchtest, musst auch nicht wegschliessen
dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/112/1811239.pdf
Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter
Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:
1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist/