Schiessen im Garten: Kann-Bestimmung?

Es gibt 144 Antworten in diesem Thema, welches 15.689 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. April 2017 um 00:57) ist von Jhary.

  • Eher nicht... es gilt zwar "(3) Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet."
    Aber: Der eigene Garten ist nunmal kein Schießstand.

    §27 Waffg stellt sehr hohe Anforderungen an einen Schießstand: Genehmigung, Haftpflicht, Zuverlässigkeit etc.

    Auch wenn es logisch erscheint, dass eine zur Aufsicht befähigte Person im heimischen Garten besondere Sorgfalt walten lässt, vom Gesetz ist das meiner Meinung nach nicht gedeckt. :-/

    ich bin Bogensporttrainer und habe auch die Berechtigung / Befähigung als Aufsichtsperson auf einem Schießstand für Bogensport und Knallsport. Trotz entsprechender Sachkennnis etc. wurde ich darauf hingewiesen, im heimischen Garten nicht zu schießen. Obwohl ich allein schießen darf.

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

  • ich bin Bogensporttrainer und habe auch die Berechtigung / Befähigung als Aufsichtsperson auf einem Schießstand für Bogensport und Knallsport. Trotz entsprechender Sachkennnis etc. wurde ich darauf hingewiesen, im heimischen Garten nicht zu schießen. Obwohl ich allein schießen darf.

    Willkommen in Absurdistan...

    8) Federdruck-Only 8o
    Perfecta 32 --- Hämmerli Mod.4 HS 03 --- Haenel 310 --- WMN B5 .22 --- WMN B3-3 .22 --- Diana 240 Classic --- HW30s

  • Provoziert nicht, pocht nicht auf euer Recht, versucht es aber einzuhalten und redet mit den Leuten. Ich schiesse, wenn ich "Longrange" will aus dem Haus in das Grundstück rein. Muß nicht draussen da mit den Waffen rumfummeln. Die Wenigsten wissen, was da los ist und rufen die Polizei. Einfach mal googeln..."Luftgewehr Grundstück, Garten". Das seht ihr Ängste und Unwissenheit, und was da so geschreiben wird.
    Die Kinder...der Hund..die Katze...könnte alles getroffen werden (und wird ja auch).

  • In Krefeld gab es mal einen Prozess, genervter Nachbar hatte einen Frosch erschossen mit dem Luftgewehr. Meine mich zu erinnern das besagter auch wegen dem Luftgewehr verdonnert wurde.

    War das nicht einer der Blumenkästen bei einem Seniorenheim zerballerte?

    da gab es tatsächlich einen typen, der lag auf bahn 5 und hat bei bahn 8 eingelocht im liegen.

    Immer noch besser als der Typ beim MP schießen der eine Fehlfunktion hat und die Waffe in Richtung Gruppe schwenkt und dabei den Abzug dauernd betätigte und dran rumrüttelte. Unser Seargant hat dem einen Schlag verpaßt das der erst im Krankenrevier wieder zu sich kam.