Warum der Revolver die bessere Pistole zur Selbstverteidigung ist...

Es gibt 99 Antworten in diesem Thema, welches 10.773 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. April 2017 um 19:51) ist von Schrotty.

  • Für die Merkbefreiten unter uns noch einmal zur Verdeutlichung:

    Notwehr mit Pistole -> Auswurf abgeschlagener Kartuschen = Beweismaterial am Ort des Geschehens (ob be- oder entlastend sei einmal dahingestellt) im Ermittlungsverfahren (wenn sich eines anschließt).

    Notwehr mit Revolver -> Abgeschlagene Kartuschen verbleiben in der Trommel = kein Beweismaterial am Ort des Geschehens (weder be- noch entlastend) im Ermittlungsverfahren (wenn sich eines anschließt).

    Nicht mehr, nicht weniger.

    Besten Gruß vom tumben
    Trompeter

  • Mir fehlen die Worte und ich staune gerade, was jemand hier so ablässt...nenn mich einfach auch merkbefreit.
    Umweltschutz...Beweismaterial..Ermittlungsverfahren... das in im Kontext Pistole vs. Revolver

    Don't drink and post :n12:

  • Ein weiterer Vorteil vom Revolver ist, das man mit ihm viel besser Russisch Roulette spielen kann...
    Bei einem Magazin macht das nämlich nur Sinn wenn man nicht derjenige ist der anfangen muss.
    :thumbup:

  • Na, das sind doch mal Argumente, mit denen ich als `bekannter narzisstischer Misanthrop und Hundeflüsterer´ durchaus was anfangen kann.

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Re-Volver.....klingt besser als

    Piss-Tole


    wobei, wenn man nem Angreifer erstmal warnnt das man eine Piss-Tole hat dann kann das auch schon reichen wenn er sich nen Krampf lacht

  • Na, das sind doch mal Argumente, mit denen ich als `bekannter narzisstischer Misanthrop und Hundeflüsterer´ durchaus was anfangen kann.

    Oooooch, komm großes Opus. Nicht schmollen. :n12:

  • Für die Merkbefreiten unter uns noch einmal zur Verdeutlichung:

    Notwehr mit Pistole -> Auswurf abgeschlagener Kartuschen = Beweismaterial am Ort des Geschehens (ob be- oder entlastend sei einmal dahingestellt) im Ermittlungsverfahren (wenn sich eines anschließt).

    Notwehr mit Revolver -> Abgeschlagene Kartuschen verbleiben in der Trommel = kein Beweismaterial am Ort des Geschehens (weder be- noch entlastend) im Ermittlungsverfahren (wenn sich eines anschließt).

    Nicht mehr, nicht weniger.

    Besten Gruß vom tumben
    Trompeter

    hmm, wenn es zu einem Ermittlungsverfahren mit Zeugen kommt und die Polizei weder Waffe noch Munition findet, wird erstmal deine gesamte Bude (und Arbeitsstelle) auf den Kopp gestellt. Da ist mir die herumliegende Hülse lieber. Wobei man die Hülse ja auch aufheben kann. Weiter als 3m im Umkreis des Objektes wird die doch kaum fliegen können.

    Rechtliches: Angaben ohne Gewähr.
    alles andere: Angaben können Sprachstile wie Übertreibungen oder Satire enthalten.


    Patrick Jane: "Ich hab auch eine Pistole. Sie heißt Lisbon." (The Mentalist) :thumbsup:

  • man könnte doch auch die Waffe (muss immer lachen wenn ich das in Verbindung mit Schreckschuss sage) mit dem Auswurffenster der Hülse Richtung Angreifer halten.
    Dann wäre das im Zweifelsfall, na sagen wir mal ein Hobbyunfall.

    @rich21

    warum soll die Polizei die Waffe nicht finden?
    Wenn Du mit einer Schreckschuss draussen rumläust hast ja sicher einen KWS.
    Also wenn dann noch anfängst zu suchen dann brauchst auch keine zur Verteidigung.
    Und so ein Teil trägt man doch permanent mit sich rum, hab ich zumindest hier im Forum so rausgelesen.
    Die, die sowas nicht Rumschleppen sind ja schon fast eine Minderheit.

  • hmm, wenn es zu einem Ermittlungsverfahren mit Zeugen kommt und die Polizei weder Waffe noch Munition findet, wird erstmal deine gesamte Bude (und Arbeitsstelle) auf den Kopp gestellt. Da ist mir die herumliegende Hülse lieber.

    Diese Überlegung hat durchaus etwas für sich. Wobei ich inzwischen ohnehin dazu tendiere, bei meinen nur gelegentlichen "Führungen" auf die wegen der vielen Unwägbarkeiten problematischen Reizstoffkartuschen zu verzichten, die ohnehin für die meisten Notwehr-Kompikationen sorgen dürften. Die einfache Knallkartusche auf dem Asphalt (oder in der Trommel) dürfte weniger problematisch sein, wenn es Mal zum Fall der Selbstverteidigung kommen sollte.

    Besten Gruß vom tumben
    Trompeter

  • man könnte doch auch die Waffe (muss immer lachen wenn ich das in Verbindung mit Schreckschuss sage) mit dem Auswurffenster der Hülse Richtung Angreifer halten.


    [ ] Dir hat noch nie jemand eine SSW ins Gesicht gehalten und abgedrückt


    ;)

  • Diese Überlegung hat durchaus etwas für sich. Wobei ich inzwischen ohnehin dazu tendiere, bei meinen nur gelegentlichen "Führungen" auf die wegen der vielen Unwägbarkeiten problematischen Reizstoffkartuschen zu verzichten, die ohnehin für die meisten Notwehr-Kompikationen sorgen dürften. Die einfache Knallkartusche auf dem Asphalt (oder in der Trommel) dürfte weniger problematisch sein, wenn es Mal zum Fall der Selbstverteidigung kommen sollte.
    Besten Gruß vom tumben
    Trompeter


    Ich würde ja einfach eine gutgefüllte Pfeffermühle in den Wald mitnehmen. Bei einer Begegnung mit einem pathologisch geistesgestörten Pitbull diesem einfach drei, vier Körner in die Augen streuen und ihn mit dem noch vorhandenen Arm ein wenig würgen. Sodann wird der Pitbull an-satz-los über das nächste Hochhaus springen und weg wäre er.

    Es sind die einfachen Lösungen, die oft die besten sind.

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    Wie war nochmal die Ausgangsfrage.......?

  • Ich meine, ist ja schön das Tröts hier eröffnet werden, wo man diskutieren kann. Aber irgendwie ist das jetzt schräg... erst Welpenbestien, gegen die man sich mit Bärentot verteidigen muß, jetzt aus ökologischen Gründen Revolver...hmm...ok. ist Sonntag...Pulle Rotwein geht auch schnell weg