Niedersachsen erlaubt Schalldämpfer zur Jagd

Es gibt 61 Antworten in diesem Thema, welches 15.830 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Mai 2017 um 12:24) ist von derschlaueded.

  • Wie heute aus der Osfriesenzeitung zu entnehmen ist, ist die neue Änderung im Landesjagdrecht offenbar beschlossen. U.A. sind nun Schalldämpfer zur Jagd zulässig. Der Gesetzentwurf sah das generelle Bedürfnis für alle Jäger vor, jedoch werden SD nur für Büchsen im schalenwildtauglichen Kaliber vor. D.h. nur für Büchsen ab dem Kal. .222 aufwärts.
    Leider sieht die Änderung auch einen Schießnachweis und ein Bleiverbot mit Übergangsregelung vor. Weiteres ist mir noch nicht bekannt.

  • So langsam scheint die Vernunft in Sachen Schalldämpfer zu siegen. In NRW müssen wir wohl noch warten, bis denkende Menschen statt Ideologen in der Verantwortung sind.
    Bleifrei sehe ich nicht mehr so schlimm. Auch damit kann man zuverlässig jagen. Und bei den bleihaltigen gab's auch zu jedem Geschoss gute und schlechte Erfahrungen.
    Bei dem Schiessnachweis bin ich gespalten. Einerseits sollte es die Pflicht jedes Jägers sein, seine Leistungen durch regelmäßiges Training auf Niveau zu halten. Damit sollte ein Schiessnachweis auch keine Hürde sein. Andererseits ist das wieder ein Scheibchen in der Salamitaktik und das macht mir Sorgen. Ist der Nachweis denn generell gefordert oder nur für Bewegungsjagden wie in NRW?

    Gruß,
    Esti

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Eine Lockerung der Waffengesetze bzw. der Waffenverordnung ist eine seltene und wohltuende Abwechslung.

    Schallis sind und waren nach dem Waffengesetz nie verboten, man muss nur ein Bedürfniss dafür nachweisen, daran, und an Verboten in den jeweiligen Jagdgesetzen der Bundesländer scheiterte es bisher. Nach einem Gutachten sowie einer Untersuchung des BKA die keinerlei Deliktrelevanz bei Schalldämpfern ergab ändert sich diese Einstullung nun nach und nach.

  • Schallis sind und waren nach dem Waffengesetz nie verboten, man muss nur ein Bedürfniss dafür nachweisen, daran, und an Verboten in den jeweiligen Jagdgesetzen der Bundesländer scheiterte es bisher. Nach einem Gutachten sowie einer Untersuchung des BKA die keinerlei Deliktrelevanz bei Schalldämpfern ergab ändert sich diese Einstullung nun nach und nach.

    Blödsinn und zwar kompletter!!!
    Wenn dem so wäre würde einer weniger mit Hörgerät rumlaufen und das mit Mitte 30.
    Die Bedürfnisklausel gibt´s erst seit der Revision des Waffengesetzes in deisem Punk.
    Außerdem steht im Waffengesetz das der Bedürfnisfall die Ausnahme ist und im Einzelfall zu prüfen ist.
    Darüber hinaus gibt es noch das Landesjagdgesetz und da ist bzw. war ein Schalli in den meisten Bundesländern ausdrücklich verboten.

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!

    Einmal editiert, zuletzt von Schütze Benjamin (24. März 2017 um 06:55)

  • Ok vielleicht muss ich das "komplett" etwas revidieren.

    Aber lies unter anderem mal hier und hier bitte.

    Die Formulierung mit dem Bedürfnis steht zwar in der aktuellen Version des Waff.ges. wird bzw. wurde aber durch das Landesjagdgesetz ausgebremst.
    Erst seit relativ kurzer Zeit genehmigen einige Länder den Einsatz von Schalldämpfern zur Jagd.
    Einige Bundesländer sehen auch immer noch keine Notwendigkeit etwas an der Zulassung zu ändern.
    Sich auf ein Bedürfnis berufen und dann wird der Antrag durchgewunken hat in der Vergangenheit nirgendwo funktioniert.

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!

    Einmal editiert, zuletzt von Schütze Benjamin (24. März 2017 um 08:28)

  • Das Problem an der Nichtanerkennung von Bedürfnissen ist ja oft auch die Tatsache, dass zumindest bei Personen, die beruflich mit Waffen umgehen, durch geltende arbeitsschutzrechtliche Vorschriften klar definiert ist, dass Lärm schon an der Quelle gemindert werden soll, sofern technisch möglich. Andere Maßnahmen sind nachrangig zu ergreifen. Damit hat jeder Förster, Berufsjäger, Jagdaufseher und prinzipiell ja auch jeder Polizist, Geldtransportmitarbeiter etc. ein durch Gesetze begründetes Bedürfnis. Trotzdem wurden Schalldämpfer bisher immer noch verweigert! Ist eine sehr merkwürdige Rechtsauffassung, die aber immer mehr bröckelt. Nur NRW wird wohl bis zum letzten die Genehmigung von Schalldämpfern verweigern. Und das, obwohl das Landesjagdgesetz SD's nicht verbietet.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Und sobald der zum Teufel gejagt wurde
    wird es besser ...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • NRW hat ja auch einen Jäger als Minister für Inneres... :P

    Ja, leider! Aber der jagt lieber Autofahrer beim Blitzmarathon.
    Für mehr reicht die Kompetenz scheinbar nicht.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Die Zulassung von Schalldämpfern an GK-Büchsen finde ich gut.
    Obwohl die damit natürlich auch nicht ganz lautlos werden.
    Schießnachweis finde ich auch sinnvoll,
    das kann nun wirklich nicht zuviel verlangt sein.

    Das mit der "bleifrei"-Munition sehe ich jetzt nicht
    ganz so zwingend positiv...
    Denn "nur" angeschossenes Schwarzwild ist eine Gefährdung
    für, Treiber, Anwohner und Strassenverkehr.

  • Ich glaube, ich muss meiner Meldung etwas anfügen.
    Es scheint wohl nicht so zu sein, dass die endgültige Zustimmung im Landtag erfolgt ist, so dass das Gesetz entsprechend geändert ist. Bislang gab es aber eine Expertenanhörung, die eine jagdliche Nutzung von Schälldämpfern begrüßt hat. Da der Antrag auf Änderung des Landes(!)Jagdgesetz von der SPD und den Grünen eingereicht worden ist und diese auch im Landtag die Mehrheit haben, wird das wohl auch höchstwahrscheinlich so durchgewunken. Es ist auch kaum anzunehmen, dass sich die CDU dagegen sperrt.

    Wie teilweise richtig beschrieben, sind SD kein verbotener Gegenstand im Sinne des WaffG. Sie bedürfen nur der Erlaubnis. Diese hat allerdings kaum einer bekommen, weil er kein Bedürfnis dafür zuerkannt bekam. Nun gab es einige Klagen und Verfahren in dieser Sache. Die Klagen wurden meist mit der möglichen Gesundheitsgefahr beim Schießen begründet. Das wurde bislang abgewiesen, weil der Jäger sich mittels Gehörschützer auch anders schützen kann. Dann hat aber ein Berufsjäger mit einer interessanten Begründung geklagt, wo im Sinne des Arbeitsschutzes am Arbeitsplatz die gefährdende Geräuschquelle am Ursprung zu mindern ist. Dem hat wohl ein höheres Gericht statt gegeben. Deswegen wollte man zuerst nur Berufsjägern das Bedürfnis auf einem SD anerkennen. Richtigerweise wird aber wohl nun das allen Jägern dieses zugestanden, weil sich die Bedingung des Lärmschutzes ja in diesem Punkt von den Berufsjägern nicht unterscheiden. Zusätzlich hat man das BKA um Stellungsnahme gebeten, ob SD prinzipiell einer Deliktrelavanz zugeschrieben werden. Das ist verneint worden, weil die Schusswaffe an sich wohl eher einen Ausschlag gibt, als ein zusätzlicher SD.
    Das ist die grundsätzliche Entscheidung mit der Folge, dass immer mehr Bundesländer nun ein beantragtes Bedürfnis als Jäger anerkennen. Meines Wissens haben mittlerweile 5 Bundesländer den SD an Jäger nun prinzipiell freigegeben.

    Niedersachsen hat ein besonderes Problem, denn im Landesjagdrecht ist die Benutzung von SD (und auch Druckluftwaffen) bei der Jagd verboten. Deswegen muss zuerst das Landesjagdrecht geändert werden, bevor der dortige Jäger einen SD bekommt. Zwar könnte der niedersächsische Jäger auf eine Jagd in anderes Bundesländern verweisen, wo der SD zulässig ist und um Voreintrag in die WBK bitten, aber meist sperren sich die Sachbearbeiter, weil wahrscheinlich die Vorgaben aus Hannover fehlen.
    Wenn nun das Verbot der Verwendung von SD aus dem Landesjagdgesetz gestrichen wird, wie es der Antrag vorsieht, ist das Thema gegessen. Der Antrag sieht keine Unterscheidung von Berufs- oder anderen Jägern vor.

    So ist mein Wissensstand und ich hoffe die Sachlage verständlich umrissen zu haben.
    Ach ja, die Erlaubnis für einen SD gilt nur für schalenwildtaugliche Langwaffen. Die Benutzung bzw. der Erwerb von SD auf Kurzwaffen bleibt m.W. unzulässig.

  • Die Benutzung bzw. der Erwerb von SD auf Kurzwaffen bleibt m.W. unzulässig.

    Ich weis zwar nicht wie es im Jagdrecht ist, das Waffengesetz
    sagt nichts zur Benutzung - schränkt diese also nicht ein.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
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  • Mir ist kein Bundesland bekannt das Schalldämpfer für KW genehmigt, auch Bayern, Vorreiter in der ganzen Sache, gibt sie nur für Langwaffen frei. Auch in Bayern ist die Verwendung von Schalldämpfern laut Jagdrecht eigtl. verboten, es können aber Ausnahmen durch die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde erlassen werden, was problemlos klappt, einmal genehmigt gilt das für den ganzen Freistaat und unbefristet.
    http://www.wildtierportal.bayern.de/mam/cms12/jagd…einschrift_.pdf
    http://www.wildtierportal.bayern.de/mam/cms12/jagd…einschrift_.pdf
    http://www.wildtierportal.bayern.de/mam/cms12/jagd…t%C3%A4tten.pdf
    http://www.wildtierportal.bayern.de/mam/cms12/jagd…sdzulassung.pdf
    http://www.wildtierportal.bayern.de/mam/cms12/jagd…empfer_ausf.pdf