Niedersachsen erlaubt Schalldämpfer zur Jagd

Es gibt 61 Antworten in diesem Thema, welches 15.840 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Mai 2017 um 12:24) ist von derschlaueded.

  • ... Dann hat aber ein Berufsjäger mit einer interessanten Begründung geklagt, wo im Sinne des Arbeitsschutzes am Arbeitsplatz die gefährdende Geräuschquelle am Ursprung zu mindern ist. Dem hat wohl ein höheres Gericht statt gegeben. Deswegen wollte man zuerst nur Berufsjägern das Bedürfnis auf einem SD anerkennen.
    ...

    Die Grundlage für die Klage des Berufsjägers ergibt sich hieraus:
    Lärm-,Vibrationsarbeitsschutzverordnung
    Streng genommen müsste sich diese Verordnung auf jeden beruflichen Waffenträger anwenden lassen. Und eigentlich auch auf KW. Aber vorerst können wir mal froh sein, dass Schalldämpfer langsam aber sicher einfacher eintragbar sind. Ich bin gespannt, wie lange die restlichen Bundesländer, insbesondere, NRW noch brauchten. Eigentlich ist ja zumindest die Verweigerung bei Berufsjägern etc. klar rechtswidrig.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Eigentlich ist ja zumindest die Verweigerung bei Berufsjägern etc. klar rechtswidrig.

    Sicher?
    Die Verordnung und das Gesetz widersprechen sich zwar, aber Gesetze stehen m.W. über den Verordnungen.


    Gruß Udo

  • Sicher bin ich mir nicht völlig. Allerdings ist ja nicht in allen Bundesländern die Jagd mit Schalldämpfer verboten. Bei uns hier beispielsweise. Und laut WaffG besteht Bedürfnispflicht. Ein Bedürfnis ist durch o.g. Verordnung klar gegeben. Hier zumindest ist nach meinem laienhaften Rechtsverständnis eine Verweigerung klarer Rechtsbruch.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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  • Mir ist kein Bundesland bekannt das Schalldämpfer für KW genehmigt,

    Da geht es um den Erwerb. Wenn du einen hast und er auf
    deine KW passt gibt es keine Vorschrift die das verbietet.

    Sicher?Die Verordnung und das Gesetz widersprechen sich zwar, aber Gesetze stehen m.W. über den Verordnungen.

    Es ist immer eine Frage der Auslegung. Das macht die Juristerei
    oft so schwierig. Wer kann schon jede vorgefasste Meinung voll
    ausblenden?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Das steht da nicht. Da geht es bei der Verwendung nur um
    Jagdrecht. Die Verwendung z.B. auf dem Schießstand ist
    nicht geregelt und daher frei.

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  • Das steht da nicht. Da geht es bei der Verwendung nur um Jagdrecht.

    Genau das steht da nicht.

    Das wird jetzt durch ständiges wiederholen auch nicht richtiger, es ist so, der Dämpfer darf nur auf Langwaffen benutzt werden und das wird so auch in die WBK eingetragen das hat nichts damit zu tun ob man jetzt auf der Jagd ist oder nicht. Wir dürfen schon um diese Regelung froh sein, vorher war angedacht den Dämpfer einer bestimmten Waffe zuzuordnen, so hatten es auch die wenigen eingetragen die schon vor der Erleichterung Dämpfer eingetragen hatte.
    Wer sich nicht dran hält tut nicht nur sich selbst sondern der gesamten Jägerschaft nen Riesengefallen :rolleyes::thumbdown:

  • Mag sein daß du es nicht glaubst, das ändert aber nichts
    an den Tatsachen. Im WaffG gibt es keine Regelung zur
    Verwendung. Keine Regelung = freie Verwendung.+

    Ob man das unbedingt Ausprobieren muss ist doch eine
    ganz andere Frage. Ich bin ziemlich sicher daß es auf den
    meisten Ständen zu Ärger führt. Darum ging es aber nicht.

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  • Gut, du hast deine Sichtweise, ich kann davon nur abraten, dann ist der schöne neue Dämpfer gleich wieder weg, nebst allen Waffen...
    Bei uns in D ist die WBK DAS waffenrechtliche Dokument, und selbst wenn da drin steht du darfst damit nur zum Vollmond schießen hast du dich genau da ran zu halten solange das da drin steht. Das einzige was du machen kannst ist dagegen klagen, die letzte derartige Klage ist sauber nach hinten los gegangen und hätte uns fast ein Halbautomatenverbot für die Jäger eingebracht, zum Glück wollten offenbar einige Politiker aber auch nicht auf ihre Sauer 303 &Co. verzichten so viel Glück haben wir nicht zweimal.

    2 Mal editiert, zuletzt von John Matrix (26. März 2017 um 17:17)

  • Die Beschränkung zur Verwendung in der WBK ist eine
    eher seltene Ausnahme. Ob die auch Wirkung entfaltet
    kann nur ein Gericht feststellen. Es gibt gute Gründe die
    dagegen sprechen.
    Diejenigen die das nicht in der WBK stehen haben werden
    auch nichts los - dazu wäre je eine Rechtsgrundlage nötig.
    An der fehlt es jedoch.

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  • Mal davon abgesehen, dass viele Waffenbehörden für eine Eintragung oder die Verweigerung einer solchen keiner Rechtsgrundlage bedürfen (und merkwürdige Rechtsauffassungen gibt es nicht nur da, sondern auch in den obersten Instanzen der Judikative, siehe HA-Urteil des BVerwG), ist es in der Praxis meiner Meinung nach sinnfrei, einen LW-Schalldämpfer auf einer Kurzwaffe zu nutzen. Zum einen bekomme ich ja nur wenige KW mit Mündungsgewinde ab Werk. Dann muss das noch zum Gewinde von SD und LW passen. Und das Kaliber muss ja auch stimmen. Ich hab ja keine praktische Erfahrung mit Schalldämpfern, aber die meisten Büchsen haben entweder ein .30er Kaliber oder 8mm x...
    jagdliche Kurzwaffen in der Regel 9x19 aufwärts. Also mindestens ein mm mehr Kaliberdurchmesser. Fände ich in der Praxis zu gefährlich. Klar kann man auch nen SD für eine 9,3x63 nehmen. Aber die Dinger sind auch für völlig andere Gasvolumina ausgelegt, und dementsprechend groß, würde ich mal behaupten. Ob das in der Praxis so läuft und Nährwert hat, wage ich mal zu bezweifeln.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Bei den Großkalibern gibt es nur wenige die geeignet wären,
    bei KK sind es praktisch alle.

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  • Ja, das ist gut möglich. Allerdings sieht z.B. die Regelung, die Floppyk gepostet hat, nur Waffen in schalenwildtauglichen Kalibern vor.
    Da lässt sich ein Bedürfnis auf Basis des Gesundheitsschutzes auch deutlich leichter nachweisen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Stimmt. Betrifft allerdings nur ein Bundesland.
    Mir ging es auch mehr darum zu zeigen wie
    unglaublich schlecht das WaffG gemacht ist.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Hallo Leute
    Interessante Debatte und ein gutes Beispiel, wie wenig doch über die Funktionsweise
    von Schalldämpfer bekannt ist.

    Die Beschränkung bei der Jagd auf Schalenwild taugliche Kaliber stellt doch klar
    den "Arbeitsplatz-Schutz" heraus, denn es wird ja nur der Mündungsknall gedämpft,
    der deutlich wahrnehmbare Geschossknall einer mit Überschall fliegenden
    Kugel bleibt ja erhalten. Will man den auch noch unterbinden, muß man
    Munition verwenden, die unter 333 m/s fliegt, diese erreicht dann aber nicht mehr
    die für die Jagd erforderliche Energie.

    Auch bei GK Pistolen und nur die eignen sich (Revolver mit Schalldämpfer
    gibt es nur in Filmen), ist eine Schalldämpfung nur mit spezieller Mun. möglich,
    denn die Waffe darf nicht öffnen/repetieren, da ein nicht unerheblicher
    Anteil des "Waffenknalles" auch durch das Entriegeln des Verschlusses,
    und des Austreten von Überdruck beim Hülsenauswurf entsteht.

    Gruß Wolf

  • Im Waffenrecht ist mit wenigen Ausnahmen aber der Erwerb von Waffen immer an einer Begründung zur Verwendung gekoppelt. Das hat man Bedürfnis genannt. Oder anders herum - ohne belegtes Bedürfnis gibt es auch keine Schusswaffe.
    Aus diesem Grund ist eben doch der Erwerb an die Verwendung gekoppelt. Verliert man das Bedürfnis, wird auch der Besitz widerrufen.

  • Man muss ein Bedürfnis Nachweisen um den Erwerb genehmigt
    zu bekommen. Die (zusätzliche) anderweitige Verwendung ist
    aber nicht reglementiert.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Allerdings sieht z.B. die Regelung, die Floppyk gepostet hat, nur Waffen in schalenwildtauglichen Kalibern vor.

    Diese Regelung gibt es so in Bayern wieder nicht, zumindest wird es nicht erwähnt, es heißt nur "Jagdlangwaffen".

    Interessante Debatte und ein gutes Beispiel, wie wenig doch über die Funktionsweise
    von Schalldämpfer bekannt ist.

    Ich weiß schon wie ein Schalldämpfer funktioniert.

    Die Beschränkung bei der Jagd auf Schalenwild taugliche Kaliber stellt doch klar
    den "Arbeitsplatz-Schutz" heraus, denn es wird ja nur der Mündungsknall gedämpft,
    der deutlich wahrnehmbare Geschossknall einer mit Überschall fliegenden
    Kugel bleibt ja erhalten. Will man den auch noch unterbinden, muß man
    Munition verwenden, die unter 333 m/s fliegt, diese erreicht dann aber nicht mehr
    die für die Jagd erforderliche Energie.

    Du kannst nicht auf Unterschall gehen, eben weil dann die Energie nicht mehr den rechtlichen Anforderungen entspricht, dennoch wird der am Ohr empfundene Knall um 25-37db gedämpft, das ist ganz ordentlich, vor allem wenn man bedenkt dass so oder so kaum ein Jäger nen Gehörschutz verwendet. Mit dem plopp im Film hat das natürlich trotzdem nichts zu tun, es ist immer noch laut.

    Auch bei GK Pistolen und nur die eignen sich (Revolver mit Schalldämpfer
    gibt es nur in Filmen), ist eine Schalldämpfung nur mit spezieller Mun. möglich,
    denn die Waffe darf nicht öffnen/repetieren, da ein nicht unerheblicher
    Anteil des "Waffenknalles" auch durch das Entriegeln des Verschlusses,
    und des Austreten von Überdruck beim Hülsenauswurf entsteht.

    Ne, das stimmt nicht, wenn die Waffe öffnet ist da kein nennenswerter Druck mehr im Lauf/Patronenlager, es ist insbesondere anzustreben dass die Waffe weiterhin normal funktioniert, was nicht ganz so einfach ist, das Gewicht vorne am Lauf drückt auf die Verriegelungskämme/Verrigelungsblock und macht es der Waffe schwerer zu entriegeln. Für ein optimales Ergebniss braucht es Munition die im Unterschallbereich bleibt, deshalb eignet sich die 45 ACP gut, die fliegt praktisch immer im Unterschallbereich, bei der 9mm verwendet man hier meistens schwere Geschosse im Bereich von 147-158grs. Mit KK Waffen und optimalem Setup kommt man auch ziemlich nah an den Film Plopp ran.

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  • Es gibt fast nix, was es nicht gibt. Auch für Flinten gibt es Schalldämpfer.
    Auch Schalldämpfer mit Lamellendichtung für die Bohrung, was die Sache nochmals effektiver, aber wohl negative Auswirkungen auf Präzision und Lebensdauer hat.
    Und theoretisch wäre auch mit Unterschallmunition Jagd auf alles Schalenwild möglich. Ein .50BMG Geschoss, BC 0,966 mit ca. 770 Grain auf 320m/s beschleunigt, hat ca.2400J E100, wenn ich das richtig zusammengereimt habe. Die Zielballistik könnte allerdings durch die geringe Geschwindigkeit negativ beeinflusst werden.
    Aber ehrlich gesagt reden wir ja in der Regel bei Jagdwaffen von Kalibern zwischen. 222 Rem und 9,3x62.
    Viele Jäger wollen keinen SD nutzen, weil die Waffenlänge deutlich zunimmt. Oder können nicht, weil sie kombinierte Waffen haben, wofür es am Markt nix gibt. Oder weil es die schöne Linie der Waffe versaut.
    Meist sind das auch die, die ohne Gehörschutz schiessen, weil es ja draussen gar nicht so laut ist, wie auf dem Stand und man ja auch nur wenige Schüsse abgibt.
    Ich trage da lieber die akustischen Hilfen während der Jag am/im Ohr als später den Rest meines Lebens durchgehend. Und viele andere sehen das ja auch so.
    Daher finde ich die Freigabe von Schalldämpfern sehr positiv, auch wenn sie auf Langwaffen beschränkt ist.
    Das macht in der Praxis kaum was aus.
    KW mit Schalldämpfer wird ziemlich unhandlich. Wenn man bedenkt, dass vielen ein Revolver mit 6"- Lauf "schon" zu sperrig ist, hat ein KW-SD annähernd keine praktische Relevanz.
    Wie es sportlich aussieht, weiss ich nicht, denke aber dass hier in der Regel die Sportordnung im Wege steht.
    Ich bin mal massiv gespannt, ob in der bevorstehenden großen Revision des Bundesjagdgesetzes was zur Schalldämpferverwendung drin steht.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson