Aktueller Entwurf der Waffenrechtsänderung

Es gibt 345 Antworten in diesem Thema, welches 53.728 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Mai 2019 um 20:52) ist von John Matrix.

  • Den "Anscheinsparagraphen" (keine Waffe darf einer Kriegwaffe ähnlich sehen) gab es früher schonmal im WaffG.

    Vom G36 gab es zu der Zeit nur die Zivilversion (SL8) mit einen grauen abgeänderten Schaft und ein kurzes Magazin.

    ja und deko-kriegswaffen waffen wurden da nur als teilsätze verkauft...

  • Zitat aus dem Entwurf der WaffG Änderung:
    "....mangels vollständiger Durchdringung der komplexen und komplizierten bisherigen Regelungen Fehler mit derFolge von - sanktionsbewehrten - Rechtsverstößen begangen wurden. "

    Jepp, das geht mir mit dem ganzen WaffG so. Da dringe ich einfach nicht durch. Viel zu kompliziert dieser Mist.

    Damit werde ich mich auch rausreden, sollte ich mal versehentlich auffallen.

    Gruß Udo

  • Und ehemalige halbautomatische Militärwaffen wurden "entmilitärisiert". D.h.- der Mündungsfeuerdämpfer wurde abgebaut, die "Granatwerfervisierung" auch. An der Stelle wurde über den Lauf ein unschönes Rohr angeklebt. Falls der Lauf dann warm wurde, konnte man darauf warten, dass sich das Rohr "verabschiedet" hat. Und wehe man hat die orig. Teile wieder angebaut.......

  • Die Öko-Pocken / Birkenstock Sandalen und Jutesackträger -werden aber keine Ruhe geben. Alles was Spaß macht, Motorrad/PKW fahren, angeln, schiessen usw. vermiesen die einen. Auch die Natur "pur" kann sehr gefährlich sein. Wenn ich daran denke, dass man auf einen Stück Kacke auch ausrutschen kann..................................;-)

  • Wer es noch nicht gesehen hat, sollte sich diesen Ausschnitt vielleicht mal zu Gemüte führen.

    Hier gibt es übrigens die gesamte Bundestags-Sitzung mit allen Reden zum Thema "Gefahren durch Waffen" vom 10.03.2017 zum Anschauen oder Download als MP3 oder Video:
    http://www.bundestag.de/mediathek?vide…=&mod=mediathek

    Luftpistolen: Walther CP88 Competition / Weihrauch HW40 / Weihrauch HW45 Black Star / Weihrauch HW75 / Chiappa FAS 6004 Match
    Luftgewehre: Baikal MP-61 / Mercury 25 Super Charger QE Tactical / Weihrauch HW30S Black / Weihrauch HW77 Special Edition / Hämmerli 850 Air Magnum Carbine (CO2) / Walther Rotex RM8 Black

  • Hallo zusammen.

    Mal zurück zur Waffenrechtsverschärfung seitens der EU und D.

    Dienstag (14.03.17) wird über die EU-Feuerwaffenrichtlinie abgestimmt!

    #EUGunban: Übersicht aller Anträge zum Waffenrecht // Quelle: GRA german-rifle-association.de

    ------
    https://german-rifle-association.de/eugunban-ueber…um-waffenrecht/

    http://www.europarl.europa.eu/plenary/de/rep…ce=A8-0251-2016
    ------

    Ich werfe mal mit gefährlichem Halbwissen um mich:

    Inwieweit das mit deaktivierten Waffen vor und nach dem 8. April 2016 in D gehandhabt wird, kann man noch nicht absehen.

    Laut Vicky Ford Ende Januar 2017: "The Commission proposed that all deactivated firearms would become subject to the same registration and authorisation procedures as firearms. This was rejected by the co-legislators. Instead the negotiators agreed that newly deactivated firearms should be categorised in Category C and need to be declared to national authorities but will not require an authorisation or licence. This will not apply to existing deactivated firearms."

    ???

    Bedeutet - Meldepflicht, keine WBK. // Bei deaktivierten Waffen vor dem 8. April wird hoffentlich der Altbestand (wenn in D deaktiviert) sicher bleiben ggf. meldepflichtig werden, kann dann aber nicht mehr gehandelt werden - nicht mal Privat zu Privat? Wir werden sehen.


    Gruß

  • @Daniel

    und damit bist durch gekommen.
    Weil so wie ich das verstanden habe zählen Neuanschaffungen ab 2017, und da würde ja der A-Schrank nicht mehr gültig sein.
    Wenn dem so ist hast ja nochmal Glück gehabt.

  • .moin .neuanschaffungen kannmann gesetzlich nicht rückwärtig datieren.
    du kannst nur vordatieren , z.b, ab 1, 6, 2017 muß jede neuanschaffung nach der technik von 2017 erfolgen, und so.

    die bis dahin gekauften schränke bekommen asyl in deinem haus.

    das finde ich auch total fair vom gesetzgeber.

    richtig sicher ist ja kein.safe.

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    hier sieht man den film über eine firma, die einem geldschränke verkaufen will. und das ist kein scherz.
    seriöser geht es nicht.

    gruß edwin

    INVICTUS

  • ich dachte das mit den dekos ist klar seit 8.4.16...haben bestandsschutz und dürfen nur nicht mehr in verkehr gebracht werden. jedenfalls die mit bka-stempel. was wollen die schon wieder drann rummdoctern ?( wie und wo sollste die melden,wenn du keine wbk hast? autschhhhhhhhh das tuht alles wehhhhhhh X(

  • Hab mir jetzt noch nen geräumigen A-Schrank zugelegt und am Amt eintragen lassen. Dann ist für meine Lebenszeit ausgesorgt.
    Dank an Fr. Gruber.
    mfsg daniel

    Darfst du damit auch deine zukünftigen Langwaffen in den A-Schrank sperren? Und wie kann ich denn einen Schrank beim Amt eintragen lassen? Bei mir wollten sie nur die Rechnung und Foto sehen.

    die bis dahin gekauften schränke bekommen asyl in deinem haus.

    Bekommen denn die Behältnisse Bestandschutz oder die Aufbewahrung der Waffe X in Schrank A oder B?

    So wie ich die Sache verstehe darfst du nach dem Stichtag einen Neuzugang nur noch in 0 oder 1 lagern. Korrigiert mich bitte (mit Quellen) wenn ich falsch liege.

  • Bekommen denn die Behältnisse Bestandschutz oder die Aufbewahrung der Waffe X in Schrank A oder B?
    So wie ich die Sache verstehe darfst du nach dem Stichtag einen Neuzugang nur noch in 0 oder 1 lagern. Korrigiert mich bitte (mit Quellen) wenn ich falsch liege.


    Seite 5/6 im Entwurf der Bundesregierung.

  • @ Beretta. Melden - wenn gefordert - beim zuständigen LKA ... behaupten manche in anderen Foren. Das sollte man aber erstmal abwarten - bis die EU und D sich da mal klar ausgedrückt haben.

    Mir ging es hauptsächlich darum, ob man die vor dem 8. April erworbenen Dekostücke behalten oder sogar verkaufen darf. Oder - wenn man sie nur weiter besitzen möchte, trotzdem melden muss, ohne sich strafbar zu machen. Im Entwurf von Vicky Ford ist nur von der Meldepflicht für EU-Dekos die Rede. -> "...should be categorised in Category C and need to be declared to national authorities but will not require an authorisation or licence. This will not apply to existing deactivated firearms."

    Verkauf geht dann nur noch nach neuer Überprüfung (Beschussamt?) nach den neuen EU-Spielregeln. (?)

    Ein Zitat aus dem deutschen Gesetzesentwurf des Bundestages vom 20.2.17:


    "ZuAbsatz9(neu)
    Satz1 knüpft an die bisherigenAltbestandsregelungen für nach früheren Maßgaben
    des deutschen Waffenrechts korrekt unbrauchbar gemachte Schusswaffen an,führt
    diese aber nur eingeschränkt fort.In Übereinstimmung mit der diesbezüglichen Regelung in Artikel1 Absatz1 letzter Satzteil („esseidenn,…“)derEU-Deaktivierungsverordnung sind bisherige Unbrauchbarmachungsatteste nur noch
    eingeschränkt als Legitimationsgrundlage für den Umgang gültig:Sie rechtfertigen
    lediglich die Fortsetzung des(Eigen-)Besitzes
    imSinne derAnlage1 Abschnitt2
    Nummer2WaffG."

  • Es gibt aber auch alte Deko Umbauten ohne BKA Stempel, also vor dessen Einführung.
    Was ist damit ?

    gute frage...und was ist mit dekos nach kriegswaffenkontrollgesetz ?( die hatten ja meißt keinen bka-stempel sondern, wenn überhaupt, nur ein zertifikat und das ist im ernstfall für die katze.

  • Das ist die große Frage, die wohl keiner so richtig beantworten kann.
    Ich habe auch noch einige Dekos ohne BKA Stempel, aber gesetzeskonform nach alter Vorschrift deaktiviert.

    freischütz