Aktueller Entwurf der Waffenrechtsänderung

Es gibt 345 Antworten in diesem Thema, welches 53.790 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Mai 2019 um 20:52) ist von John Matrix.

  • In diesem Thread geht `s zu wie in einem Stall aufgescheuchter Hühner. Ständig kommt einer mit neuen Hiobsbotschaften um die Ecke und mischt den Laden von neuem auf. Wartet ab bis alles durch ist, ändern kann keiner was. Dann ist noch genügend Zeit zum aufregen, oder auch nicht.

    freischütz

  • In diesem Thread geht `s zu wie in einem Stall aufgescheuchter Hühner. Ständig kommt einer mit neuen Hiobsbotschaften um die Ecke und mischt den Laden von neuem auf. Wartet ab bis alles durch ist, ändern kann keiner was. Dann ist noch genügend Zeit zum aufregen, oder auch nicht.

    Ich versuche auch aus dem ganzen Geschwurbel krampfhaft belastbare Informationen zu finden. Mal heißt es Abstimmung, mal (auf der Bundestagsseite) nur 1. Lesung. Ich bin dafür das administrative, also wann tritt der Kram in Kraft, von dem inhaltlichen ("Sind denn meine Neudekoknicker mit Pistolengriff und Zweibein auch betroffen?") zu trennen. Notfalls in einem separaten Thread.

    Ich muss dir aber widersprechen: Es drängt sich die Frage auf wie viele Lesungen angesetzt sind und welche Möglichkeiten der Einflussnahme wir, zumindest über die Verbände, noch haben.

  • Keiner weiß was genaues: so ist es auch beabsichtigt! Ob auf EU- oder nationaler Ebene, maximale Intransparenz ist gewollt, das ist alles durchgeplant bis zur feinsten Schattierung. Ich bin mir sicher, dass die treibenden Kräfte hinter diesem Gesetzeswahn hier mitlesen und sich köstlich amüsieren...

  • Das glaube ich nicht! Die handeln immer so, können auch nicht anders. Das ist denen auch überhaupt gar nicht bewusst! Das sind schließlich dieselben, die unsere BW zur Reste-Rampe kaputt gespart haben. Jetzt wo das geschafft ist, ist der Freizeitschütze dran. Das sind Idealisten, deren Ideal es ist, die Realität zu verweigern! Aber das ist anerzogen. Die Kindheit. Elternhaus. Die können nix dafür. Ist ja auch nicht schlimm. Nur wählen sollte man die nicht. Aber auf der Wählerseite sieht es ja kaum besser aus...

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Ich verweise auf das Sitzungsprotikoll des Bundestages für 9. März, siehe oben. Sitzungseröffnung 09:00 Uhr, Debatte über das Waffensetz ab 01:55, also fast 17 Stunden später. Ein Chirurg, Kraftfahrer oder Pilot müsste nach so einer langen Arbeitszeit mit empfindlichen Sanktionen rechnen, auch wenn er keinen Fehler macht.
    Mag sein, dass die meisten Abgeordneten durch die verordnete Fraktiondisziplin nur Mehrheitsbeschaffer sind. Aber das ist beabsichtigt. Wer da noch an Zufälle glaubt, der glaubt auch an den Osterhasen...

  • ... Wartet ab bis alles durch ist, ändern kann keiner was. Dann ist noch genügend Zeit zum aufregen, oder auch nicht.

    Ich muss dir aber widersprechen: Es drängt sich die Frage auf wie viele Lesungen angesetzt sind und welche Möglichkeiten der Einflussnahme wir, zumindest über die Verbände, noch haben.


    Sich ausschließlich auf die Verbände zu verlassen dürfte sich als Fehler herausstellen; die hätten eigentlich schon angehört werden müssen, bevor der Entwurf durchs Kanzleramt gerauscht ist.
    Wesentlich mehr Druck lässt sich über eine Grassroot-Bewegung aufbauen. Wie es geht habe ich weiter vorn beschrieben, man muss dazu nicht einmal unbedingt die Couch verlassen (Mail. Auch Abgeordnetenwatch ist eine Möglichkeit).

    Also schreibt Euch die Finger wund und besucht die Abgeordneten nach Möglichkeit auch in Ihren Wahlkreisbüros zur Sprechstunde (Landtage w/ BR und vor allem Bundestag). Dann kann die Nummer zumindest noch entschärft werden.


  • Ich möchte nochmal betonen: wenn die Verschärfungsforderungen aus dem Bundesrat sich durchsetzen, dann ist nicht nur der Markt für Softair- und Druckluft-Langwaffen mit :F: , die wie Kriegswaffen aussehen, tot, sondern die müssen auch alle entschädigungslos abgegeben werden. Kein Scherz. Keine Sturmgewehr-Softairs, keine MP-Softairs, keine Maschinengewehr-Softairs mehr. Das gilt auch, aber eben nicht nur für die "scharfen" Halbautomaten.


    Eben, es blieben als letztes Hintertürchen die mit <0,5 J und damit ohne F, weil das ja offiziell gar keine Waffen sind.

    Ein allzu schwacher Trost? Schließlich fliegt so n 0,12 g BB mit 0,5 J auch 20, 30 Meter weit..... *schönredversuch*

  • und noch was wg. entschädigungsloser Abgabe: Ist diese Art der entschädigungslosen Enteignung (nix anderes ist es ja) rechtens? Gab es da in der Vergangenheit mal solche Fälle, in denen das durchgefochten wurde von jemandem?

    Ich kann mir nicht so recht vorstellen, das eine solche Enteignung _ohne jede Entscädigung_ vor Gerichten Bestand haben würde. Natürlich bräuchte es dafür aber auch erst mal Kläger.....

  • würde dann theoretisch eine halbautomatische mit ner <0, 5J Feder durchgehen?
    Auch wenn ein F drauf ist?

    Im Ausland kann ich ja die stärkere Feder rein machen

    Wieso sollte auf einer <0,5er ein F drauf sein? Das steht nur auf "Waffen" im Sinne des WaffG, also alles _über_ 0,5 J, nicht darunter.

    EDIT: ach so, du meinst "downgegradete" Waffen mit F, vermute ich?

  • Ich kann jetzt offen gesagt auch nur raten, aber die Idealvorstellung aus Deiner Sicht wäre es ja, einfach ne schwächere Feder einzubauen, die die Schussenergie auf unter ein halbes Joule bringt und fertig. Vielleicht noch das "F" mit schwarzem Edding übermalen, und voilà, schon kannste das Ding behalten (wenn auch natürlich nicht in der Öffentlichkeit führen).

    Ausgehend von ähnlichen Fallkonstellationen (Rückbau von Waffen) behaupte ich jetzt mal kühn, dass es so einfach nicht laufen wird. Wahrscheinlich wirst das Ding zumindest offiziell zwar gerne rückbauen können, aber anschließend musst Du es wohl irgendjemandem Offiziellen mit nem wichtigen Gesicht vorführen müssen, der dann in irgendeiner Form seinen Friedrich-Wilhelm drunter setzt.

    Wen ich da an Deiner Stelle im eintretenden Ernstfall fragen würde, wüsste ich aber auch nicht. Die allgemeine Polizei sicher nicht; ich würde nach der meistspezialisierten Waffenbehördenaußenstelle suchen, die ich finden kann..... :)

  • Sich ausschließlich auf die Verbände zu verlassen dürfte sich als Fehler herausstellen; die hätten eigentlich schon angehört werden müssen, bevor der Entwurf durchs Kanzleramt gerauscht ist.

    Bist du dir nicht sicher das die Gegen Vorschläge in ihrer Aktentasche haben. So nach dem Motto "den Kelch reiche ich weiter an..." bis es diejennigen trifft die nicht vertretten sind. Jäger schieben den Schwarzenpeter zu Sportschützen die zu SSW die Händler reichen den zu Softair weiter. und Guck Guck sind Voderlader WBK Pflichtig.
    Nächste Runde gehts dann hat irgend einer anderen Nische an den Kragen.
    Finger wund schreiben bringt nix mal so eine nette Demo vor Landtag dürfte mehr beeindrucken wenn mehrere Hundert Schützen da stehen und aus lauter Angst pro Demonstranten 4 Polizisten da stehen gibt ne hübsche menge.

  • Mal schön die Finger weg von irgendwelchen Eigenmodifikationen an einer Airsoft >0,5 Joule oder <0,5 Joule, außer man ist Büchsenmacher! DAS IST STRAFBAR!!! Wenn man eine Schusswaffe mit einem "F" Zeichen eigenhändig runterdrosselt und ein "F" auch noch unkenntlich macht, sollte man wissen, dass der Umgang mit wesentlichen Waffenteilen erlaubnispflichtig ist.

    Gemäß § 2 Abs. 2 WaffG bedarf der Umgang (Bearbeiten) mit Waffen und Munition, die in der Anl. 2 Absch. 2 WaffG genannt sind, der Erlaubnis.


    Die Erlaubnispflicht zur Nichtgewerbsmäßigen Waffenherstellung ergibt sich aus § 26 Abs. 1 WaffG. Danach wird die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung und Instandsetzung von Schusswaffen durch einen Erlaubnisschein erteilt. Verfügt eine Privatperson nicht über diesen Erlaubnisschein, so darf sie keine Schusswaffe bearbeiten. Somit obliegt die Bearbeitung ausschließlich lizenzierten Büchsenmachern.


    Daraus leitet sich ab, dass für erlaubnisfreie Waffenteile, für deren Einpassung keine Nacharbeit erforderlich ist, wie z.B. Handgriffe, Schulterstützen, Magazinhalterungen etc. keine Erlaubnis benötigt wird. Solche Teile dürfen von Privatpersonen eigenhändig angebaut werden.
    Dabei ist zu beachten, dass die Teile nicht die Schussfolge oder Schussstärke verändern dürfen, da für diese Waffen eine Bauartprüfung durch die Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) erfolgt ist. Die Musterstücke sind beim BKA hinterlegt.

    Ein Verändern der Schussfolge oder Schussstärke führt zu einem Erlischen der Kennzeichnung, dem F im Fünfeck (weil die Waffe von den Leistungsmerkmalen des o.g. Musterstücks abweicht), weshalb eine solche Veränderung grundsätzlich durch einen Büchsenmacher vorgenommen vom zuständigen Beschussamt abgenommen und dokumentiert werden muss. Sollte diese Veränderung nicht durch ein Beschussamt abgenommen sein, so erlischt das F und die Waffe unterliegt den vollen Erlaubnisvoraussetzungen gem. Anl. 2 Absch. 2 Unterabsch. 1 WaffG. Dies zieht dementsprechend auch alle waffenrechtlichen Verstöße in Form von z.B. einer fehlenden WBK mit sich. Eine gültige WBK ist grundsätzlich zum Erwerb und Besitz von Waffen, die vom WaffG erfasst werden (ausser den Freien Waffen), erforderlich.

    Nach (m)einer kurzen Klugscheißerei (übrigens Credits to Airsoft Initiative Deutschland) meine andere Frage -> Sind CO2 Pistolen mit nun Kriegswaffenähnlich oder fängt diese Definition erst ab einer Airsoft MP plus aufwärts sprich Sturmgewehr an?

    DANKE für eine Antwort.

    Alles nicht so einfach.

    Gruß

    4 Mal editiert, zuletzt von peter70 (9. März 2017 um 02:27) aus folgendem Grund: verschrieben :D

    • Bauchgefühl herleitend das Vorderlader Repliken Kriegswaffen sein sollen. Wenn die betreffende Co2 Pistole einem Vorbild bei Militär entspricht zb Beretta 92 F würde ich ja sagen.
  • Bist du dir nicht sicher das die Gegen Vorschläge in ihrer Aktentasche haben. So nach dem Motto "den Kelch reiche ich weiter an..." bis es diejennigen trifft die nicht vertretten sind. Jäger schieben den Schwarzenpeter zu Sportschützen die zu SSW die Händler reichen den zu Softair weiter. und Guck Guck sind Voderlader WBK Pflichtig.

    Aber natürlich. Ansonsten würde der Gesetzesentwurf gar nicht existieren. Die stehen dann gegen Eure Argumente, die besser nicht dämlich sein sollten.
    Vor allem aber müssen die Politiker mit dem Willen des Volkes konfrontiert werden. Momentan gehen sie davon aus, dass die Verschärfung vom "ganzen" Volk gewollt ist (dabei sind es nur die Medien, die Grünen und die Helikoptermuttis).

    Nächste Runde gehts dann hat irgend einer anderen Nische an den Kragen.

    Ebenfalls richtig. Zucker, FastFood und Alk usw. stehen schon in der Warteschlange.

    Finger wund schreiben bringt nix mal so eine nette Demo vor Landtag dürfte mehr beeindrucken wenn mehrere Hundert Schützen da stehen und aus lauter Angst pro Demonstranten 4 Polizisten da stehen gibt ne hübsche menge.

    Und hier irrst Du, aber gewaltig.
    2012 versuchte Deutschland über Kommission und Ministerrat die eZigarette europaweit zu verbieten. Dann erhielten die Europaabgeordneten über 200.000 Mails von den Dampfern (überwiegend Deutsche und Engländer) und das Parlament kippte den schon sicher geglaubten Sieg.
    Ihr braucht keine 200.000 Mails für Deutschland, aber ein paar tausend müssten es schon sein. Und ein paar Besuche in den Politikersprechstunden der Wahlkreise könnten auch nicht schaden. Das wäre eine optimale Unterstützung der Verbandsarbeit.

    Demos mit hunderten Demonstranten fanden ebenfalls statt, doch sie schafften es gar nicht in die Medien (das klappt nur, wenn wie im Fall Trump die Medienmeinung gestützt wird, ansonsten braucht es tausende - was nicht zu schaffen ist).
    Und jetzt wird es gefährlich: Im Falle der Waffenrechtsverschärfung würdet Ihr vielleicht sogar doch in die Nachrichten kommen...
    als gefährliche, ewiggestrige Waffennarren, wegen denen die Verschärfung unbedingt erforderlich ist. Ihr würdet also alles noch schlimmer machen.

    Der aktuelle Medientenor zeigt doch ganz klar, dass diese gegen Euch sind und die Verschärfung unterstützen, wenn nicht sogar erst verursacht haben. Öffentliche Auftritte werden also so negativ dargestellt werden, dass sie das Gegenteil bewirken.
    Aber auch, wenn keine Kamerateams kommen sollten ist der Aufbau einer Drohkulisse vor einem Parlament im speziellen Fall der Waffen logischerweise eine Kontraindikation...

  • Also wenn ich so das ganze Bundesgeschreibsel anlese, gehe ich davon aus, das sie definitiv eigentlich nur Feuerwaffen im Visir haben. Allerdings ohne zu wissen, das sie damit evtl. auch andere erwischen, weil sie da selbst nicht durchblicken bei der Waffendefinition. Hier sollte evtl. mal Klarheit rein.

    Ansonsten gibt's hier nen schönen Mailverteiler, an den ein gut gemachter Text gehen kann
    https://german-rifle-association.de/mailadressen-r…resse-und-mehr/

    Zum Glück...

  • Wer jetzt denkt, warten wir es doch erstmal ab wie es wirklich kommt,
    der verhält sich genauso, wie es von seitens der Politiker die die ganzen Waffen verbieten sollen,
    auch so gewollt ist.
    Die Folge ist das das Kind dann ganz schnell in den Brunnen fällt, und da dann sprichwörtlich nicht wieder rauskommt.
    Warum sind den die ganzen sinnfreien Waffen Verbote, bis jetzt so reibungslos durch ge wunken worden?
    Doch nur weil jeder dachte, wird schon so schlimm nicht werden.
    Hinterher haben sich dann alle aufgeregt, und wenn die erste klagewelle verpufft ist, kommt das nächste sinnlose Verbot um die Ecke.
    Und morgen schießen alle nur noch mit einer selbstgebauten Gummipistole, denn als nächstes sind dann sicher Bogen und Armbrust an der Reihe.
    Wenn ihr dann in ein zwei Jahren schon bestraft werdet wenn ihr auf der Straße einen Stein aufhebt, nur weil gerade ein Gesetzeshüter um die Ecke läuft, dann ist es sicher endgültig zu spät.
    Da in einigen Nachbar Ländern wie Polen und Tschechien, in Richtung Entmilitarisierung des Volkes, eher das Gegenteil der Fall ist, könnte man fast glauben einige Verschwörung Theorien sind nicht nur Theorien.

  • Da wird schon reichlich Lobbyarbeit betrieben, nur von und für wen ? Wir sind hier eigentlich im Co2 -Forum, ein Forum für freie Waffen und die sind bestimmt nicht vertreten, bzw sind ihnen auch egal. Es zählt nur, was richtig Bumm macht, ohne zu realisieren, das evtl. davon ein Teil derer dann das Lager wechseln könnte.
    Und den Gesetzbastlern ist auch klar, das die Verbote eigentlich nichts bringen, sonst würde diese Einsicht sich nicht im Text wiederfinden:

    Der Gesetzentwurf geht davon aus, dass sich das Anforderungsniveau des Waffenrechts in Deutschland insgesamt bewährt hat. Dem ist grundsätzlich zuzu-stimmen, zumal die Anzahl der Straftaten, die unter Verwendung von Schuss-waffen begangen wurden, ausweislich des Bundeslagebildes "Waffenkriminali-tät" seit 2011 kontinuierlich rückläufig ist. Allerdings befanden sich nur 4,9Prozent der im Jahr 2015 sichergestellten Waffen zuvor in legalem Besitz.Dass der Gesetzgeber sich auf eine Regulierung des legalen Waffenbesitzes be-schränken will, greift deshalb zu kurz und ist auch anlässlich einer Anhörungim Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 28. November 2016 vonsachverständiger Seite bereits deutlich kritisiert worden, vgl. Ausschussdruck-sache 18(4)707 C) vom 23. November 2016, Seite 2 f.