Aktueller Entwurf der Waffenrechtsänderung

Es gibt 345 Antworten in diesem Thema, welches 53.550 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Mai 2019 um 20:52) ist von John Matrix.

  • Klingt irgendwie angepisst...aber wo steht da was von LP/LG ?(

    Edit...läuft gerade auseinander der Thread

    Das habe ich doch nun wirklich ausführlich erklärt, warum die auch betroffen sind. Wenn du nur erlaubnisfreie Druckluftwaffen hast, die auch nicht wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen, wärst du dieses Mal nicht betroffen und kannst dich freuen.

  • Aussehen tut bei mir eh nur ne C96 die in der Vitrine steht...aber die ist eh nicht Full-Auto. Das wurde doch schon geregelt. Was ist mit der dann ?
    Edit: sieht wie Full-Auto aus..CO2 :)

    Einmal editiert, zuletzt von Olja (8. März 2017 um 17:15)

  • Inwieweit würde es denn zum Beispiel die vielen B5 Hobbyumbauten betreffen ... nur mal so als Beispiel ...., wenn das wirklich so breit gefächert ausfallen sollte. Das hier kommt zum Beispiel bestimmt ein wenig wie eine Anscheinswaffe bzw. optisch wie ein Vollautomat rüber ..... wenn auch nur in Ansätzen.

  • Das mit dem "Anscheinswaffen§" gab es schon einmal. Alles was wie eine "Kriegswaffe" dem äußeren Anschein ähnelte auch wenn es ein Spielzeug war, war verboten. Ich werde mal meinen IKEA-Messerblock entmilitärisieren. Spitzen von den Messern abrunden, die Schneidklingen und Verzahnung abstumpfen. Dann wird nur noch mit Messern aus Pappelholz geschnitten und mit Essstäbchen gegessen. Obwohl, Essstäbchen in einem "Blasrohr" sind "gefährliche Pfeilgeschosse". ;)
    Hauptsache die "bösen Buben" halten sich an die neuen Gesetze und Verbote.........Gr.

  • Erst wenn der letzte waffenähnlíche Gegenstand verboten wurde .... werden "sie" merken dass dem

    Hauptsache die "bösen Buben" halten sich an die neuen Gesetze und Verbote

    so nicht ist ...

  • Großbritannien hatte mal ein sehr liberales Waffengesetz, ähnlich den USA. Durch "Amokläufe" hatte es sich dann alles "erledigt". Die GB- Olympiamannschaft für Schießdiziplinen mußte sogar auf dem "Festland" in Frankreich trainieren.


    "Nach zwei sogenannten " Amokläufen " wurden in Großbritannien zuerst 1987 halbautomatische Langwaffen verboten, dann 1996 auch Kurzwaffen.Nach dem Weltverständnis der naiven Schwachköpfe die solche Gesetze erfinden müßte danach in England die Kriminalität mit Schußwaffen quasi schlagartig aufgehört haben, dummerweise war das genaue Gegenteil der Fall.Besonders nach 96` ist die Schußwaffenkriminalität geradezu explodiert und inzwischen wird es schon als grandioser Erfolg gefeiert, wenn sie nicht weiter steigt.
    Wie überall auf der Welt sind natürlich auch die englischen Waffenverbotsfreunde nicht lernfähig und somit wird inzwischen auch schon ein Verbot von Luftgewehren gefordert."

  • Und ohne Haare spalten zu wollen - der Logik von old_surehand folgend - wären dann ja sogar Airsoft Gewehre mit <0,5 Joule verboten. Das bedeutet, dass der Sohn meines Nachbarn seine Plastik-Federdruck M16 Attrappe von Well für 30 Euro ebenfalls nicht in seinem Kinderzimmer lagern dürfte.

    Nein, da <0,5J explizit bis auf das Führverbot in einer Spezialregelung vom Waffengesetz ausgenommen wird. Zu > 0,5 J gibt es diese Spezialregelung nicht, sonst wären auch Vollautomaten im :F:-Bereich erlaubt.

    Das Ding sieht von Weitem auch aus wie eine Kriegswaffe. Oder?

    z.b. - http://kotte-zeller.de/Well-M16A1-Rif…kotte-zeller-shop&pi=5140

    An diesem Beispiel wird die Problematik optisch deutlich (greift hier aber nicht, da kein Halbautomat). Der Kriegswaffen-Anscheinsbegriff ist nicht klar definiert. Man denke an das Gewusel in den BKA Feststellungsbescheiden im EWB Bereich.

    Das BKA und auch versierte Interessierte operieren an permanenten Widersprüchen. Sanktionsmäßig ist eine Gleichstellung mit Vollautomaten und Pumpen mit Pistolengriff beabsichtigt, kann aber sein, das im Strafparagraphen "zum Verschießen von Patronenmunition" stehenbleibt. Dies würde aber nicht vor der Einziehung schützen.


    Inwieweit würde es denn zum Beispiel die vielen B5 Hobbyumbauten betreffen

    Gar nicht, weil kein Halbautomat, ohne diese Eigenschaft greift der Anschein nicht.

    Andreas

  • Danke an gilmore und danke an old_surehand, der bereits schrieb: "(Softairwaffen mit weniger als 0,5 Joule sind vom Waffengesetz augenommen und deshalb hier nicht gemeint, wie sie auch von dem Vollautomatenverbot nicht betroffen sind)."
    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil - auf mich bezogen! Ich hatte das überlesen ....

  • moin.ich bin auf die neuen waffen gespannt,nach der änderung.

    co2 waffen im phasergehäuse, science ficton blaster luftgewehre und alles

    wollte eh immer nen enterprisephaser haben.

    gruß edwin :D

    INVICTUS

  • Was mich sehr wundert ist warum unsere Verbände so still bleiben. Nichtmal vom FWR gibt es eine Stellungnahme.

    Ergänzung: Der BDS schreibt:
    "Dennoch wird sich der BDS, während des noch langen Wegs, den der Gesetzentwurf durch Bundestag und Bundesrat noch vor sich hat, gegen überzogene Regelungen bei der Aufbewahrung zur Wehr setzen. Nämliches gilt für die Verschärfung von Vorschriften im Übrigen."

  • Nun gibts mal Watschen.
    Bei der Vorletzten Verschärfung waren Jagdwaffen und SSW im Visier und was wurde gestrichen? LEP und 4mm Obwohl über die gar nicht gesprochen wurde. Warum Weil die Verbände ja was anbieten mußten.

    Ihr habt gar nichts aus der Vergangenheit gelehrnt aber absolut gar nichts.

  • unbrauchbar gemachte Schusswaffen beim Beschussamt vorlegen, was heißt das jetzt? Gilt das für die Alt Dekos? :S