Aktueller Entwurf der Waffenrechtsänderung

Es gibt 345 Antworten in diesem Thema, welches 53.548 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Mai 2019 um 20:52) ist von John Matrix.

  • Das Verweisen an die Ausschüsse ist, denke ich, eine reine Formsache.

    Die halbstündige Aussprache -- naja, die Bunderegierung wird den Gesetzentwurf halt verteidigen, und die Opposition besteht aus den Grünen und der Linken, die sind eher für noch mehr Verschärfungen. Das ist nichts sinnvolles zu erwarten.

  • Soll das ein Scherz sein?

    Nein diese Nacht und Nebelaktion ist kein Scherz: http://www.bundestag.de/tagesordnung?week=10&year=2017 ( um 01:55 Uhr ).
    Und am 10.3 um 11:10 beraten sie über den Antrag den das Bündnis der Bekloppten gestellt hat (Öffentliche Sicherheit stärken - Gefahren durch Waffen minimieren).

    Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen.

  • moin wieso brauchen die 30 minuten, um ein gesetz weiterzubringen.

    ein durchwinken oder ja geht doch viel schneller.

    das sind bestimmt anstandsminuten für das volk.

    trump schafft in 30 minuten 4 dekrete.

    :D

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Das sind beides nur kleine Schritte, worauf es wirklich ankommt, folgt erst danach:

    • Kommt in den Ausschüssen des Bundestags noch Schlimmeres dazu?
    • Wie verhalten sich die Ausschüsse und der Bundestag zu den Forderungen nach weiteren Verschärfungen aus dem Bundesrat? Schließlich muss der Bundesrat dem Gesetz am Ende zustimmen, also wird man hier wohl noch einen Kompromiss suchen müssen. Im Bundesrat hat Rot-Grün die Mehrheit.

    Ich möchte nochmal betonen: wenn die Verschärfungsforderungen aus dem Bundesrat sich durchsetzen, dann ist nicht nur der Markt für Softair- und Druckluft-Langwaffen mit :F: , die wie Kriegswaffen aussehen, tot, sondern die müssen auch alle entschädigungslos abgegeben werden. Kein Scherz. Keine Sturmgewehr-Softairs, keine MP-Softairs, keine Maschinengewehr-Softairs mehr. Das gilt auch, aber eben nicht nur für die "scharfen" Halbautomaten.

    Ich fürchte, diese Info ist noch nicht bei allen ggf. Betroffenen angekommen. Hoffentlich haben es wenigstens die Hersteller und Importeure dieser Waffen verstanden und ihre Lobbyisten darauf angesetzt.

    Einmal editiert, zuletzt von Old_Surehand (8. März 2017 um 14:39)

  • Hallo zusammen.

    Ich bin neu hier und habe das Thema aufmerksam verfolgt. Ich habe mir den kompletten Änderungsvorschlag durchgelesen und finde dort nirgends etwas über das Verbotvon Softair Langwaffen mit .


    ->"...die nach ihrem äußeren Erscheinungsbild und ihrer Funktionalität verbotenen vollauto-
    matischen Kriegswaffen ähneln, erweitert. !!!!!Damit werden Schusswaffen erfasst,
    die bereits von Beginn an herstellerseitig als sogenannte halbautohalbautomatische zivile Versionen von vollautomatischen Kriegswaffen hergestellt wurden!!!" - Es handelt sich hier nur um SCHARFE Waffen.


    Zum Punkt Druckluftwaffen - ".... im !!!Leistungssport
    hin zu weniger gefährlichen Waffen wie Druckluftwaffen und Lichtpunktpistolen, die heute schon durch Olympiateilnehmerinnen und -teilnehmer verwendet werden."

    Ich interpretiere das eher als Einschränkung für LG / LP Schützen, die mit 7 Joule unterwegs sind und in einem richtigen Schießsportverein sind und nicht für kriegswaffenähnliche Airsoftplempen, die Plastikkugeln bis maximal 2 Joule verschießen dürfen.

    Abgesehen davon - der Verwaltungsaufwand schon im Bereich der Halbautomate, SSW, Dekowaffen etc. ist komplett unüberschaubar - dann noch Regelungen im Bereich Airsoft?

    Ich behaupte nicht, dass old_surehand unrecht hat - hier ist tatsächlich Raum für Spekulation und Interpretation - aber warten wir es doch erstmal ab!

    Gruß

    Peter

  • Hähh ???


    Ich interpretiere das eher als Einschränkung für LG / LP Schützen, die mit 7 Joule unterwegs sind und in einem richtigen Schießsportverein sind und nicht für kriegswaffenähnliche Airsoftplempen, die Plastikkugeln bis maximal 2 Joule verschießen dürfen.

    Wo ist da eine Einschränkung bei LG zu lesen ? :/

  • moin von der verminderung bei luftdruckwaffen war bisher überhaupt nichts angedacht, peter.

    das ist hier im laufe des threads , dazugekommen, wie hier ja sowieso mit jedem 3. post noch ein verbot dazukam.

    abwarten ist wirklich das beste.
    übrigens hab ich 5 antike luftgewehre die noch vor der 7,5 joule begrenzung waren, die haben asyl bekommen damals im waffengesetz. genauso würede dann 7,5 joule asyl bekommen

    aber angedacht ist da gar nichts.
    hab ich auch nie angenommen, das luftdruckwaffen für den schiesssport wichtig sind.
    es ist ja eh das einzig legale was bleibt für sport.

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Ja, das steht ja auch nirgendwo explizit, auch nicht in der Begründung oder Zusammenfassung -- das ist ja das Raffinierte daran... Es ist nur eine Nebenwirkung dessen, was offen beabsichtigt ist, sozusagen ein zusätzlicher "Kollateralschaden". Der ist aber wahrscheinlich kein Zufall, denn immerhin ist ja ein Millionenmarkt betroffen, der manchen Innenministern in den Ländern schon seit dem Waffengesetz 2003 ein Dorn im Auge war.

    Das Verbot funktioniert genauso wie bei jetzt schon bei den vollautomatischen Softairs und Luftgewehren:

    Es werden in der Anlage 2 des Gesetzes einfach alle "Schusswaffen", die den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, verboten. Und "Schusswaffen" in diesem Sinne sind -- oops! -- auch alle Waffen mit :F: . So betrifft ein Verbot, das in erster Linie mal für "richtige" Waffen gedacht ist, dann plötzlich auch freie Druckluftwaffen.

    (Hinterher heißt es dann: "Oh, tut uns ganz doll leid, das hatten wir ja gar nicht gesehen... Aber wo es jetzt schon mal so ist....")

    Seite 10 in der Bundesratsdrucksache:

    Zitat

    Nach Nummer 1.2.1.2 wird folgende Nummer 1.2.1.3 einge-fügt:
    "1.2.1.3
    Halbautomaten sind und in ihrer äußeren Form einer voll-automatischen Kriegswaffe, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, nachgebildet sind oder ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Kriegswaffen hervorrufen;" '


    Wenn man das an der Stelle in den Gesetzestext einfügt, bezieht es sich auf alle Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes, genauso wie jetzt schon das Verbot von Vollautomaten, das an der gleichen Stelle in Punkt 1.2.1.1 steht, schon jetzt auch vollautomatische freie Waffen mit :F: verbietet.

    Wenn der Gesetzgeber das anders gewollt hätte, hätte es gereicht, kein Bedürfnis für diese Waffen für den Schießsport und die Jagd zuzulassen, dann hätten Sportschützen und Jäger keine WBK-Einträge mehr für entsprechende scharfe Waffen bekommen, aber die freien Waffen wären nicht betroffen gewesen. Stattdessen nimmt man sie auf die Liste der verbotenen Waffen auf, so dass dann auch freie Druckluftwaffen betroffen sind.

    (Softairwaffen mit weniger als 0,5 Joule sind vom Waffengesetz augenommen und deshalb hier nicht gemeint, wie sie auch von dem Vollautomatenverbot nicht betroffen sind).

    Einmal editiert, zuletzt von Old_Surehand (8. März 2017 um 16:35)

  • Ich traue diesem Staat inzwischen alles zu. Es würde mich gar nicht wundern, wenn es in der nächsten Zeit wieder einen "tragischen Zwischenfall" mit einer "verbotswürdigen Waffe" gibt, damit auch kein Abgeordneter auf die Idee kommt, irgendwelche Zweifel an der Sache zu äußern....

    Einmal editiert, zuletzt von Gummiente (8. März 2017 um 16:20)

  • Ich kann nichts bisher Schlimmes erkennen.... Wo ist die Rede von LG/LP oder KK ?
    Ich oute mich aber dazu noch mal....um ein Ziel zu treffen, zu üben um den Schusskreiss der Waffe zu erfassen...brauch ich da das, was die verbieten wollen ? Nö :) . Es will keiner an den Kragen der Sportschützen. Verstehe die ganze Aufregung nicht.

  • Ich kann nichts bisher Schlimmes erkennen.... Wo ist die Rede von LG/LP oder KK ?
    Ich oute mich aber dazu noch mal....um ein Ziel zu treffen, zu üben um den Schusskreiss der Waffe zu erfassen...brauch ich da das, was die verbieten wollen ? Nö :) . Es will keiner an den Kragen der Sportschützen. Verstehe die ganze Aufregung nicht.

    Freut mich für dich persönlich. Viel Spaß noch.

    Einmal editiert, zuletzt von Old_Surehand (8. März 2017 um 16:45)

  • Lese hier das erste mal rein. Das klingt ja ganz übel. Egal, was da letztendlich rauskommt .... da scheint es sinnvoll zu sein, zum Teil alte Artikel und Bilder selbst aus dem Forum zu nehmen. Ich habe mich ja in den letzten Jahren insbesondere bemüht, Luftgewehre aufzupeppen, die dann letztendlich auch wie Anscheinswaffen rüber kommen. Habe keine Lust irgend wann später einmal nach dem Verbleib dieser Waffen mit F-Kennzeichen gefragt zu werden. Andererseits .... wer soll denn die ganzen Softairwaffen aufstöbern bzw. vom Markt nehmen ?

    Wird garantiert nicht in jeder Richtung so schlimm kommen, aber sicher ist sicher ....
    Deshalb hier eine praktische Frage von mir, die nicht ganz zum Thema passt, aber in gewisser Weise das Thema doch streift. Wie kann man denn im Forum eigene alte Beiträge inklusive der Bilder löschen ?

  • Entschuldigt bitte, wegen LG - ich bezog mich einfach nur auf die Verwendung kriegswaffenähnlicher Gewehre wie ein Crosmann mk-177 mit einer hohen Joule-Zahl, die auch in einem Verein verwendet werden kann. Egal. Vergesst es bitte.


    Und ohne Haare spalten zu wollen - der Logik von old_surehand folgend - wären dann ja sogar Airsoft Gewehre mit <0,5 Joule verboten. Das bedeutet, dass der Sohn meines Nachbarn seine Plastik-Federdruck M16 Attrappe von Well für 30 Euro ebenfalls nicht in seinem Kinderzimmer lagern dürfte.

    Das Ding sieht von Weitem auch aus wie eine Kriegswaffe. Oder?

    z.b. - http://www.kotte-zeller.de/Well-M16A1-Rif…er-shop&pi=5140