Wechsellauf HW45 Gesetzeslage & Kaliberangabe

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 4.123 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Oktober 2017 um 21:58) ist von drano.

  • Gegeben:
    HW45 Black Star
    Kaliber lt. Aufschrift auf Laufmantel/Oberteil : 4,5mm
    Eingebauter Lauf: Kaliber 4,5mm

    Ziel:
    Wechsellauf im Kaliber 5,5mm für die HW45 kaufen und in die oben beschriebene Waffe eingebaut haben!
    Dann hätte ich:
    Kaliber lt. Aufschrift auf Laufmantel/Oberteil : 4,5mm
    Eingebauter Lauf: Kaliber 5,5mm

    Ist mein Ziel in Deutschland BW legal, oder ist es nicht legal?
    Bitte mit entsprechenden Paragraphen belegen!

    Ich hoffe, dass meine Frage eindeutig ist

  • Zulässig.


    Zitat


    WaffG § 24

    (1) Wer gewerbsmäßig Schusswaffen herstellt oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt, hat unverzüglich mindestens auf einem wesentlichen Teil der Waffe deutlich sichtbar und dauerhaft folgende Angaben anzubringen:
    ...
    3. die Bezeichnung der Munition oder, wenn keine Munition verwendet wird, die Bezeichnung der Geschosse,


    Das ist erfüllt. Eine Änderung durch einen Wechsellauf ist durch
    das Gesetz schlicht nur dann erfasst wenn es gewerblich ist
    (Absatz 4)

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Hallo Forum,

    so alt ist der Fred jetzt ja nicht - also Vezeihung, wenn ich ihn aus der Versenkung hole. Aber mich beschäftigt genau die gleiche Frage und ich habe hier nichts verwertbares gefunden.

    SWS bietet für diverse Knicker Wechsellaufsysteme z.B. in 5,5mm an.

    Folgendes scheint mir problematisch:
    1. Aufschrift auf der "F" Waffe: F im Fünfeck und darunter die Kaliberangabe 4,5mm - tatsächlich hat das Gewehr aber 5,5mm
    2. Durch die Vergrößerung wird sich die Geschossenergie wegen besserer Ausbeute (minimal) erhöhen.

    Wer weiß etwas Genaues.

    Danke euch

  • Das F muss drauf sein und bleiben damit die Waffe frei bleibt.
    Die Kaliberangabe unterliegt nur der Kennzeichnungspflicht die
    Hersteller bzw. Importeur trifft. Für den Besitz spielt die keine
    Rolle.
    Der Leistungszuwachs bleibt in der Regel aus.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Hey, Dank für die fixe Antwort. Aber zwei Fragen bleiben doch:

    1. WO muss das F drauf sein - auf dem Lauf oder auf dem System (auf dem System ist das F ja sowieso drauf, braucht der Lauf also auch ein F?).
    2. Wo hast du die Info her, dass es kein Problem sei - ein F Gewehr mit einer falschen Kaliberangabe zu besitzen.
    - der von dir zitierte §24 bezieht sich auf das "gewerbsmäßig" In-Verkehr-bringen (hast du ja geschrieben). Er regelt also NUR das In-Verkehr-Bringen und sagt gar nichts darüber aus, ob ein Eigenumbau oder das "Sich-In-den-Besitz-Bringen" zulässig sind.
    Die Rechtslage bei den F- Waffen ist irgendwie diffus. Auch bezüglich der Bestimmungen, WER diese Arbeiten auszuführen hat. Bei scharfen Waffen dürfen Veränderungen an "wesentlichen" Teilen nur durch den Büchser erfolgen.

    Versteh mich nicht falsch, ich wünschte mir ja, dass es genau so ist, wie du schreibst, etwas mehr Sicherheit wäre jedoch schon gut. Aber schlafende Hunde will ich mit meiner Fragerei auch nicht wecken..... :wacko:

    Einmal editiert, zuletzt von drano (8. Oktober 2017 um 12:53)

  • Also ich denke mal du bist da zu 100% auf der sicheren Seite
    Wenn der Hersteller eine Waffe anbietet, bei der du den standartmässigen Lauf durch einen anderen mit anderer Kaliberangabe ersetzten kannst und auf dem Wechsellauf bzw im Handbuch nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass man den 5.5 nicht in eine Waffe mit 4.5 er Lauf Standard einbauen darf, dann sollte da kein Problem bestehen.

    Sprich der Hersteller hat getestet, dass die Waffe auch weiterhin weniger als 7.5J hat, selbst wenn du einen Lauf mit anderem Kaliber verbaust.
    Weiterhin wird er das wohl auch so von entsprechenden Behörden abgenommen bekommen haben, um den F Stempel zu erhalten.

    Bei Exportfedern, die aus einer F Variante eine nicht F Variante der Waffe machen, steht es ja auch immer ausdrücklich mit dabei.

    8) Federdruck-Only 8o
    Perfecta 32 --- Hämmerli Mod.4 HS 03 --- Haenel 310 --- WMN B5 .22 --- WMN B3-3 .22 --- Diana 240 Classic --- HW30s

  • Es muss einfach ein F drauf sein, es gibt keine Vorschrift
    wo das sein muss. Bzgl. der Kaliberangabe ist es anders
    herum. Es gibt keine Vorschrift daß Sie vorhanden sein
    muss. Viele alte Waffen haben die Angabe nicht.
    Das Austauschen von wesentlichen Teilen ist erlaubt wenn
    keine Anpassungen erforderlich sind und die Energie nicht
    über 7,5 Joule steigt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Davon mal abgesehen ist die Waffe in ihrer F Ausführung ja auch baulich dafür vorgesehen, das der Lauf austauschbar ist und da spielt es keine Rolle ob das Kaliber 4.5mm oder 5.5mm beträgt

    8) Federdruck-Only 8o
    Perfecta 32 --- Hämmerli Mod.4 HS 03 --- Haenel 310 --- WMN B5 .22 --- WMN B3-3 .22 --- Diana 240 Classic --- HW30s