Kann man hier rechtlich gesehen bedenkenlos mitbieten/ kaufen ?

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 781 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Februar 2017 um 19:45) ist von Old_Surehand.

  • Liebe Sammler !

    Ich weiss zwar dass man hier nicht verlinken soll, aber anders kann ich es ja schlecht darlegen:

    Xxxxxxxxxxxxxx

    Ich hätte als alter Luftgewehrsammler Interesse an diesem schönen Stück, mir drängen sich jedoch ein paar Fragen auf:

    -Ist es denn rechtlich in Ordnung, dieses in den Fünfzigern im Ausland produzierte Luftgewehr hier in D zu besitzen ?
    -Wie wäre es möglich, dass Alter im Zweifel nachzuweisen ?
    -Kann man überhaupt problemlos in Österreich kaufen und ach D zusenden lassen ?

    Ansonsten lass ich es lieber. Was meint ihr ??

    3 Mal editiert, zuletzt von Sgt_Elias (25. Februar 2017 um 17:44)

  • Ja, das geht problemlos.
    Sowohl der Kauf wie auch der Versand.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ich sehe das wie NC9210. Hergestellt weit vor 1970 => darf gekauft und eingeführt werden.

    Bei Versand aus Österreich nach Deutschland ist die Chance gering, dass sich das Paket überhaupt jemand ansieht. Trotzdem würde ich außen in einer Versandpapierhülle einen Lieferschein mitschicken lassen, aus der hervorgeht, dass es sich um ein Luftgewehr Baujahr vor 1954 handelt.