Alte Dekowaffe noch zu retten?

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 1.963 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Februar 2017 um 18:20) ist von nimbus0.

  • Hallo an alle,

    leider habe ich den Dekowaffenfaden verloren. Ich hätte die Möglichkeit, eine originale Dekowaffe aus dem zweiten Weltkrieg (MP44) aus Altersgründen zu übernehmen. Sie wurde vor Jahrzehnten (mindestens 30 Jahre, eher mehr) von einem deutschen Büchsenmacher ordentlich deaktiviert und an den heutigen Besitzer verkauft.

    Ist die Übernahme eines solchen Stückes nach aktueller Rechtslage überhaupt noch/wieder problemlos möglich? Oder ist das erst nach weiterer fachmännischer Nachbearbeitung im Sinne der neuen europäischen Richtlinie zu schaffen?

    Wenn das gute Stück irgendwann einmal in den Schrott wandern müsste, weil es niemand übernehmen kann, wäre es wirklich sehr schade darum.

    Vielleicht hat inzwischen jemand praktische Erfahrungen mit solchen Angelegenheiten? Ich trage da etwas Bedenken und müsste mich im Zweifel dagegen entscheiden.

    Besten Gruß vom tumben
    Trompeter

    Einmal editiert, zuletzt von TumberTambour (12. Februar 2017 um 23:27)

  • Aktuell ist die Gesetzeslage etwas unklar...

    Privatverkauf wird für den Käufer noch nicht sanktioniert, der Verkäufer könnte da eher Probleme bekommen.... Obwohl es da auch noch keine Strafen gibt.

    Ab dem 1. April wird das sicher anders aussehen.

    Schwierig, vor allem bei so einem tollen Stück.

    Bekommst du es günstig, Schlag zu bevor das Gesetz den Verkauf unter Strafe stellt...

    Es bleibt dann das Risiko was mit Altbesitz passiert.

    Im schlimmsten Fall wird es eine Sammler WBK die bedürfnissfrei ist dafür verlangt, ein Komplettverbot halte ich für etwas übertrieben, da Dekowaffen keine Waffen mehr sind.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Servus Elias,

    vielen Dank für Deine Einschätzung. Es wäre noch nicht einmal ein Verkauf, sondern eine Schenkung. ||

    Die müsste für mich aber rechtssicher sein. Da werde ich keinerlei Experimente mit ungewissem Ausgang hinsichtlich der Zuverlässigkeit machen.

    Besten Gruß vom tumben
    Trompeter

  • Aktuell ist die Gesetzeslage etwas unklar...

    Privatverkauf wird für den Käufer noch nicht sanktioniert, der Verkäufer könnte da eher Probleme bekommen.... Obwohl es da auch noch keine Strafen gibt.

    Ab dem 1. April wird das sicher anders aussehen.

    Wo steht das denn? §§?

  • vielen Dank für Deine Einschätzung. Es wäre noch nicht einmal ein Verkauf, sondern eine Schenkung.

    Die müsste für mich aber rechtssicher sein. Da werde ich keinerlei Experimente mit ungewissem Ausgang hinsichtlich der Zuverlässigkeit machen.

    Naja, wenn es aktuell nicht illegal ist, wird man dich kaum nachträglich verknacken können. Das geht nur, wenn Parteien und Organisationen verboten werden...

    Ich würde das Ding einfach nehmen und die Rechtsänderungen sehr genau beobachten, um das Teil dann rechzeitig anmelden oder abgeben zu können... Bin aber auch kein Anwalt, kann dann wohl kaum ne verbindliche Rechstberatung sein...

    Friendly fire - isn't

  • Wo steht das denn? §§?

    Da gibt es keinen Paragraphen... Noch nicht. Frag mich nicht wo ich das gelesen habe, es gab aber schon eine Aussage dazu, das Käufer nicht sanktioniert werden. Probleme kann man als Verkäufer bekommen, da es wie immer sehr schwammig formuliert ist, von wegen Inverkehrbringen... Das passiert ja bereits beim ersten Verkauf von Händler an Privat, einige Rechtsverdreher legen das anders aus, das jeglicher Verkauf ein Inverkehrbringen ist.

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  • Da gibt es keinen Paragraphen... Noch nicht. Frag mich nicht wo ich das gelesen habe, es gab aber schon eine Aussage dazu, das Käufer nicht sanktioniert werden. Probleme kann man als Verkäufer bekommen, da es wie immer sehr schwammig formuliert ist, von wegen Inverkehrbringen... Das passiert ja bereits beim ersten Verkauf von Händler an Privat, einige Rechtsverdreher legen das anders aus, das jeglicher Verkauf ein Inverkehrbringen ist.


    Das ist doch ganz klar definiert im EU-Wirtschaftsrecht. In Verkehr gebracht werden Produkte wenn sie erstmalig vom Hersteller oder Importeur in der EU für den Vertrieb oder zur Benutzung verfügbar gemacht werden. Das Thema der Inverkehrbringung ist damit erledigt. Wer sich nicht richtig auskotzen kann in seinen Vorschriften muss damit leben das sie umgangen werden. Zudem, hat irgendeiner was im Bundesanzeiger zu der Thematik gelesen? Wenn nein, ist das Thema eh durch...irgendwelche Änderungen im Recht müssen entsprechend angezeigt werden.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/2403 DER KOMMISSION
    vom 15. Dezember 2015
    zur Festlegung gemeinsamer Leitlinien über Deaktivierungsstandards und -techniken, die
    gewährleisten, dass Feuerwaffen bei der Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden

    (9)
    In Anbetracht des Sicherheitsrisikos sollte diese Verordnung auch für vor dem Geltungsbeginn dieser Verordnung
    deaktivierte Feuerwaffen gelten, die nach diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht — was auch die unentgeltliche
    Übertragung, Handels- oder Tauschgeschäfte umfasst — oder in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden.


    Bis dato gibts es aber keine Strafvorschriften im deutschen Recht, ergo....

  • Ich kann deine erhöhte Vorsicht schon verstehen. Im Augenblick kann man das Wort "Waffe" gegenüber
    anderen nicht in den Mund nehmen, ohne gleich stigmatisiert zu werden.
    Egal ob davor noch Deko-, Schreckschuss-, Pressluft-, oder Paintball steht.

    In dem Fall wäre ich aber auch nicht vorauseilend gehorsam. Hole sie ab, hänge das ganze nicht
    an die große Glocke (außer hier natürlich :D ) und freu dich an dem schönen Stück.

    Sollten sich in den nächsten Monaten tatsächlich dramatische Änderungen ergeben, kannst du immer
    noch reagieren. Im schlimmsten Fall wirfst du die Flex an und entsorgst das Teil selbst ... ;(
    Jetzt tust du jedenfalls nix böses.

    Kleiner Seitenhieb:
    Verrückte Welt. Wir bieten Leuten mit 14 Identitäten Schutz und Obhut, aber müssen schiss haben wenn
    wir uns eine Dekowaffe in´s Wohnzimmer hängen... :thumbup:

    2 Mal editiert, zuletzt von JvB (13. Februar 2017 um 20:38)

  • Ich beschaeftige mich nicht mit Dekowaffen, lese aber interessehalber darueber.
    https://forum.waffen-online.de/topic/449250-d…ffen-gutachten/

    Obiger Beitrag laesst viele Einzelheiten vermissen. Mal sehen, was sich da noch ergibt.
    Meiner Meinung nach geht es nicht nur um die angeblich von der Behoerde verschlampten
    Gutachten.
    Dass korrekt deaktivierte Dekowaffen beschlagnahmt/sichergestellt und mangels (aktuellem?)
    Gutachten nicht mehr zurueckgegeben werden, waere etwas weit hergeholt.
    Kann ein Anzeichen fuer kommende Probleme sein.

    Gruss
    pak9

  • Vielen Dank an alle für die Antworten. Ich muss das mal sacken lassen bzw. noch weiter recherchieren.

    Beste Grüße vom tumben
    Trompeter

  • Vier Wörter in den Raum schmeißen kannst Du auch im Barbie-Forum.
    Wenn 2.500.- (Minimum) kein Geld sind...:

    http://www.zib-militaria.de/epages/6143141…chString=mp40&=

    Vor ca. 15 Jahren lagen die noch um die 1.000.-

    bist du da etwa angemeldet im barbie-forum...? ich kenn das gar nicht ?( eine wertanlage ist das ding in der heutigen zeit nicht mehr. es müßte dann schon nach eu-recht umgebaut sein und wart mal noch paar jahre dann ist es höchstens illegales altmetall wenn du pech hast. diese eu-kasper und unsere politiker mit ihrem braunen ring um den hals geben da nicht eher ruhe :thumbdown: