keine guten neuigkeiten...das waterloo für vorderlader naht!

Es gibt 218 Antworten in diesem Thema, welches 50.484 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Oktober 2018 um 16:59) ist von Floppyk.

  • Neues Buch von Thilo Sarrazin:
    "Deutsche Schützen lassen sich abschaffen".

    In was könnte man denn ein zünftiges Schützenfest umbenennen? Wer sich abschießt, hat am meisten getrunken? Wer scharf schießt, trinkt ganz aus? Und ist Komasaufen nicht auch schon verboten?

    Nix darf man mehr. Na gut, dann gehen wir statt ins Festzelt demnächst auf die Straße und Barrikaden.! Das ist dann kein Fest mehr.

    Bedaure - da kannte Lenin uns offenbar besser als Du: "Die Revolution der Unzufriedenen in Deutschland wird abgesagt werden - da es verboten ist, den Rasen zu betreten."

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Bedaure - da kannte Lenin uns offenbar besser als Du: "Die Revolution der Unzufriedenen in Deutschland wird abgesagt werden - da es verboten ist, den Rasen zu betreten."

    ...das haben wir Ossis 1989 aber ganz anders gesehen: Hüte dich vor Sturm und Wind und Ossis, die in Rage sind! :D

  • Dann wollen wir nur hoffen, daß uns von diesen Tugenden demnächst noch ein paar zur Seite stehen.

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Ich kenne §36 aus dem aktuellen WaffG und die Verwaltungsvorschrift dazu.Aus welchem Textbereich der Revision entnimmst du, dass sich grundlegend etwas ändert in Bezug auf freie Waffen?

    2.§ 13 wird wie folgt geändert:
    ...
    (2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:
    1.mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;
    ...

    Vorher mussten sie nur vor dem Zugriff unberechtiger verwahrt werden.

  • Aus der aktuellen Verwaltungsvorschrift:

    Zu § 36: Aufbewahrung von Waffen und Munition
    ...
    36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Ge-
    setzes erfüllen (also z. B. Druckluftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z. B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen.

    ...nichts neues eigentlich.

  • Wo kein Kläger, da kein Richter, sagt der Volksmund. Warum? Weil gewisse Regelungen an der Realität vorbei getroffen werden. Damit wähnt man sich rechtens, man ist ja immer noch seine eigene Realität. Dann muss man sich aber auch fragen, warum man jene wählt, die bar jeder Vernunft an einem vorbei regieren. Vielleicht gilt auch hier, wo kein Kläger, da kein Richter. Damit schließt sich der Kreis. Tolle Wurst, nicht?

    Ich weiß nicht, was mir mehr graut- Europa oder der Wähler?

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • moin.
    bei druckluftwaffen unter 7.5 joule ist die abgeschlossene wohnung ausreichend, wenn man alleine drin lebt, und somit nie einer zugriff hat.wenn was passiert, ist man natürlich trotzdem dran.
    ein grund single zu bleiben..

    die angedachte schwachsinnsrichtlinie betrifft nur nachbildungen von vorderladern, gott sei dank nicht meine 2 originalrostinetten.
    obwohl die eine womöglich einen neu beschuß überleben könnte.
    dann wäre se weiter frei und trotzdem scharf.
    aber für das riesenkaliber krieg ich bis heute keine miniegeschosse in 18,2 mm.
    pulver eh nicht, und die kimme hsat einer vor 130 jahren abgesägt.
    also rostinette.
    irgendwie lohnt sich waffenkauf kaum noch.
    jedenfalls nicht erlaubnisfreie sachen.
    gruß edwin

    INVICTUS


  • irgendwie lohnt sich waffenkauf kaum noch.
    jedenfalls nicht erlaubnisfreie sachen.

    Das ist das, worum es sich bei Anbietern wie Pedersoli und deren Käufern geht. Es ist dann NICHT mehr erlaubnisfrei. Was für ein Glück dass ich ein Original habe und trotzdem nicht frei schießen darf.

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • es hätten wenigstens unterschiede gemacht werden müssen...perkusion-stein-luntenschloss und glatter oder gezogener lauf! mann müßte diese so genannten experten mal fragen,ob ein ausgebauter schlagbolzen beim vorderlader zur deaktivierung dessen rechtsgültig ist...die kommen dann vielleicht ins schwitzen :thumbsup:

  • Leute, wer ernsthaft noch glaubt, die Waffengegner, sind nur darauf aus, Selbstlader und großkalibriege Pistolen aus privaten Händen verbannen zu wollen, der täuscht. Es ist Ihnen komplett egal, wie die Waffe bschaffen ist, wie stark oder wie schwach, ob Selbstladegwehr oder Vorderlader und es ist ihnen auch egal, ob es ein .50 BMG Repetierer oder eine Match-Luftpistole mit 4 Joule ist. Sie mögen den Gegenstand "Waffe" an sich nicht und werden alles daran setzen, alles was auch nur Ansatzweise etwas verschießen kann oder Waffenähnlich aussieht, auf kurz oder lang, mit der leider bewährten Salami-Taktik zu verbieten.

  • Die Frage ist doch wo und wie hart arbeitet und kämpft unsere Lobby?

    Was machen Hersteller wie Big U , GSG und Konsorten?

    Wo sind die Verbände des Schiesssportes, der Jagd, treibt das Forum Waffenrecht, etc.

    Mich wundert das diese Gewerblichen das scheinbar nach aussen hin so tatenlos zulassen.

    Geduld ist die Waffe des Gescheiten

  • Lobby hat was mit Geld zu tun und Hersteller, ... haben viel zu wenig Kohle. Die Deutsche Bank oder VW bieten Regierungsfutzis halt Beraterposten oder einen Sitz im Aufsichtsrat, ... an, wo man Mio verdient. Und jetzt darf man raten, wie die Regierungsfutzis entscheiden, wenn es z.B. um Interessen der Banken, ... geht. Ihrer zukünftigen Arbeitgeber.

    Motto: Regierungsfutzi verschafft Bank xy 10 Mrd Euro. Dafür bekommt Er eine Entschädigung von 10 Mio. So läuft das.

    Wenn jetzt Umarex z.B. Merkel einen Posten für 100000 im Jahr anbietet. Die Deutsche Bank einen mit >10000000. Was wird wohl passieren?

    Wir leben in einer Demokratie. Wir dürfen wählen, wer die Schmiergeldkohle einsacken darf. Nichts anderes.

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Und wieder geitige Inkontinenz aus Brüssel, bin ja gespannt was in zukunft beim Biatlon genutzt wird. Wasserpistolen? Und was nützt es gegen unsere Freunde des Terrors von IS un Co. Mal überlegen Richtig NIX.
    Warum dank Schengen gibt es keine Grenzkontrollen also keine Gefahr für den Schmugel von Waffen Munition Und Sprengstoffen quer durch Europa. Aucu das Fröhliche Terrorist MR. X. Spiel ist fast ungehindert möglich wobei MR nur am Startpunkt und am Endpunkt kurz sich zu erkennen gibt. Da möchte man diese Kommision beim Ars+htritt Wettbewerb anmelden.

  • An Vorderladern hängen Arbeitsplätze in Südeuropa.

    Aber an freien Waffen allgemein haben wir in der BRD ja schon noch Traditionsbetriebe und einige Jobs , auch bei Zulierferern.

    Läuft da was im Hintergrund oder lassen die sich dann alle schliessen wenn die Eu fertig ist.

    Edit an die grossen Hersteller ist ja in der Regel noch Rüstung und Law Enforcement angeflanscht.Budget für Lobyismus und Anwälte ist also vorhanden.

    Geduld ist die Waffe des Gescheiten

  • An den Luft und Gaspusten ging der Kelch ja (erstmal) vorüber.
    Heiliger Sankt Florian verschon mein Haus zünd andere an

    Das hier ist der Originaltext aus dem Entwurf:

    "New recital on antiques, reproductions and airsoft guns (covering also EP AM 103):
    (13b) Where Member States have national laws addressing antiques, these weapons are not subject to the requirements of the Directive. Reproductions of antique firearms do not however have the same historical importance or interest attached to them and may be constructed using modern techniques which can improve their durability and accuracy. As such, those reproduction firearms should be brought within the scope of the Directive and be subject to its provisions."

    Frei übersetzt:
    Dort, wo in den Mitgliedsstaaten bereits rechtliche Regelungen zu diesen "Antiques" bestehen unterliegen diese Waffen nicht den Anforderungen der EU-Richtlinie.
    Da aber Replika von "antique firearms" nicht dieselbe historische Bedeutung haben und mit modernen Konstruktionsmethoden hergestellt sein können, was ihre Haltbarkeit und Präzision verbessert, sollten diese Replika in den Geltungsbereich der EU-Richtlinie fallen und ihren Anforderungen unterworfen werden".

  • Bisher spielten Material, Konstruktions- und Herstellungsverfahren bei einer Replika waffenrechtlich keine Rolle.
    Nun wird durch die Hintertuer eine neue Abgrenzung/Beschraenkung eingefuehrt.
    Wenn sich diese Begrifflichkeit etabliert hat, lassen sich weitere Beschraenkungen wesentlich leichter durchsetzen.

    Gruss
    pak9