F-Waffen-Verkauf auf eGun - ALTERSNACHWEIS

Es gibt 66 Antworten in diesem Thema, welches 9.140 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Februar 2017 um 17:36) ist von NC9210.

  • wenn etwas schief gelaufen ist wird man vorgeladen...


    Da muss aber keiner hingehen.
    Bei Verstößen gegen das Affengesetz gibt es
    immer Hausbesuch. Man könnte ja noch mehr
    finden...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Bei Verstößen gegen das Affengesetz gibt es
    immer Hausbesuch. Man könnte ja noch mehr
    finden...

    OK....bei mir nicht, wurde nur vorgeladen, alles ganz nett und freundlich.
    Rückblickend war es gut das ich hingegangen bin...

  • also ich fasse mal zusammen.

    Man lasst sich Kopie vom Perso zusenden, Alter ist kontrolliert.
    Jezt muss man da meine die Daten nicht speichern darf die Kopie wieder löschen.
    Was hat man dann im Fall der Fälle für einen Nachweis das man das gemacht hat?

    Ok, lassen wir das so stehen.

    Im Fall 2 wird die Kopie nicht gelöscht, im Fall der Fälle kommt Kontrolle und man kann alles ganz Gesetzetreu nachweisen.

    Aber jetzt kommt Behörde 2 weil man die Daten gespeichert hat und ist dann auch im Popo?

  • Bei Verstößen gegen das Affengesetz gibt es
    immer Hausbesuch. Man könnte ja noch mehr
    finden.

    Bei mir gabs einen Fragebogen und die bitte um einen Termin. Ganz entspannt wurde dann das ganze besprochen und geklärt.

  • Unfug, die personenbezogenen Daten gehören zu dieser geschäftlichen Abwicklung.
    Käufer und Verkäufer dürfen (sollten) diese durchaus eine gewisse Zeit aufbewahren.
    Natürlich nicht in elektronischer Form und keinesfalls allgemein zugänglich.

    Eigentlich sind die Modalitäten in EGun klar geregelt.
    Einen geschwärzten PA würde ich nicht akzeptieren, den das ist eine Urkundenverfälschung.

    Ist doch albern, fährt man nicht mehr tanken, weil die Tanke Videoüberwacht ist?
    Auto, Kennzeichen und Person aufgenommen und weiß ich wie lange gespeichert werden?

    Wenn's dem Käufer nicht passt, bekommt er von mir keine Bankverbindung und
    der Kauf wird rückabgewickelt. Ende.

  • Ist doch albern, fährt man nicht mehr tanken, weil die Tanke Videoüberwacht ist?
    Auto, Kennzeichen und Person aufgenommen und weiß ich wie lange gespeichert werden?

    Das Ding ist einfach, dass der Datenschutzzug eh schon abgefahren ist. Egal wie sehr man drauf achtet, so wenig wie möglich von sich preiszugeben. Man selbst kann das vielleicht noch einigermaßen steuern. Aber man kann nicht kontrollieren, was Andere mit den Daten machen. Reicht doch schon, wenn mich ein Freund mit Name, Adresse und Geburtsdatum im Handy abspeichert und das mit Google oder was auch immer synchronisiert. Und das macht nicht nur einer... also völlig unkontrollierbar. Ob dann ein Käufer noch meine Adresse auf meinem Perso sieht ist da doch wirklich völlig egal...

    Einmal editiert, zuletzt von Heinzzz (30. Januar 2017 um 23:30)

  • Bei mir gabs einen Fragebogen und die bitte um einen Termin. Ganz entspannt wurde dann das ganze besprochen und geklärt.

    Warst du beschuldigt?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Hallo,

    man hätte ja auch einfach freundlich den Käufer bitten können einen Scan oder Foto seines Perso
    zu senden, wenn hierzu Bedenken bestehen.
    Ganz pragmatisch gesehen wäre das wahrscheinlich weniger Aufwand, als egun zu kontaktieren sowie
    in einem Forum nach Meinungen zu fragen die einerseits voneinander abweichen und andererseits
    im Zweifelsfall sowieso niemand den Hintern für das von ihm dann wohl irrtümlich geschriebene hinhält.

    Netter Gruß

  • Ihr Lieben.
    Hui, ist das lange her! In der Ausbildung wurde seinerzeit unterschieden zwischen eingeschränkt (Führerschein, Reisepass usw.) und uneingeschränkt gültigen Ausweismitteln (BPA).

    Am Schalter konnte man auch einen Wisch abgeben: "Hiermit übernehme ich die Gewähr für die Personengleichheit..., BPA mit Nr. und Ausstellungsort"
    So konnte dann praktisch eine dritte Person dafür bürgen, dass Du Derjenige welcher bist (Stand Sommer 1986).

    Mir persönlich würde der Führerschein reichen, denn es geht ja nicht um Identitätsfeststellung, sondern lediglich um einen Altersnachweis. Und der wäre damit zweifelsfrei erbracht.

    Alternativ kann man ja in der Beschreibung Kopie oder Scan des Persos voraussetzen. Zickt der Käufer dann rum, kann man ihn melden. Da verstehen EGUNS wenig Spaß, das geht fix.

    Ich wünsch Euch was.
    Liebe Grüße
    Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

    Einmal editiert, zuletzt von BMP I (31. Januar 2017 um 18:24)

  • Oder nur relativ ungewöhnlich, siehe Post 42

    Auch du warst Beschuldigter?

    @both

    wegen was denn bitte?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Mag sein, trägt aber nicht zur Glaubwürdigkeit bei.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wann und wo?
    Sinnvollerweise per PM...

    Mit Oldcrow hab ich mich auch schon per PM ausgetauscht.
    Sein Fall ist glaubwürdig - auch wenn da mal jemand bei den
    Behörden die Nerven behalten hat.
    Ich freue mich für jeden der das Glück hat, darauf kann man
    sich aber keinesfalls verlassen!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.