Ich schicke als Altersnachweis eine teilgeschwärzte Kopie meines Personalausweises. Wie gesagt, als Altersnachweis! Wozu braucht der Käufer dabei meine Meldeadresse? Die geht den garnix an. Auch nicht meine Größe, Haarfarbe, Ausweisnummer, Zugangsnummer (!) oder eben die Meldeadresse. Der braucht auch nicht das genaue Geburtsdatum, nichtmal das Jahr; das Jahrzehnt reicht völlig aus.
Natürlich ist jedes amtliche Dokument ausreichend, aus dem hervorgeht, dass der Käufer nicht unter 18 Jahre alt ist. Vor Gericht muss man im Streitfall nur nachweisen, dass man sich mit der erforderlichen Sorgfalt vom Mindestalter überzeugt hat. Da ist es egal, ob es der Perso oder ein anderes Schreiben ist, denn in allen Fällen von Täuschung wäre das dann Urkundenfälschung, bzw. Betrug. Das sind Straftaten und vor Straftaten muss man sich nicht schützen; die sind schon verboten.
Postident ist auch nicht nötig. Wenn der kleine Sohnemann oder der Nachbar das Paket annimmt, darf er es trotzdem nicht öffnen, ohne dass er sich strafbar macht, nicht der Versender.