Probleme mit einem Käufer

Es gibt 137 Antworten in diesem Thema, welches 19.345 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Januar 2017 um 19:40) ist von Able Archer.

  • ...ja so ist es , hab es schon oben geschrieben , aber es gibt so "Naseweise" hier die sollte man ignorieren....oder andere Maßnahmen anwenden...

  • Wo ging die RG überhaupt hin? Hier wird immer wieder Berlin bemüht aber ehrlich im Süden Deutschlands pfeifen wir auf die Icke Boys und ihrem Aquarium für Politiker.

  • Noch ist völlig unklar ob der Riss drin war oder nicht.
    Als Käufer wäre ich einigermassen sauer wenn ich eine
    Knallpistole mit Riss bekäme.
    Als Verkäufer wäre ich genauso sauer wenn mir jemand
    seinen Schrott unterjubeln wollte.
    Ziemlich blöde Situation.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewähr­leistung.
    Oder in aktueller From: Ich schließe jede Haftung für Sachmängel aus. Die Haftung auf Schaden­ersatz wegen Körperverletzungen sowie bei grober Fahr­lässig­keit oder Vorsatz bleibt unbe­rührt.
    (Der 2te Satz, weil du Probleme bekommen kannst, wenn du die selbe Formulierung in mehreren Kaufverträgen/Angebotsbeschreibungen benutzt, weil Gerichte so gern anders entscheiden als es sonst immer war...)

    Diese 2 Sätze immer reinpacken, mehr net.

    Garantie is ne freiwillige Sache vom Verkäufer. Gewährleistung ist gesetzlich Pflicht, sofern sie nicht DEUTLICH ausgeschlossen wurde.

    Zusatz:
    Könnest ja mal bei Röhm (net irgendjemanden, sondern Hersteller.) fragen, ob die Waffe sich auch mit Riss zusammensetzen lässt.
    Wenn nein, haste gute Chancen.

    "Wie Deutsch sind Sie?"
    "Haben sie eine Genehmigung für diese Umfrage?"

    "Was machst du wenn du wütend bist?"
    "Ich zähle bis 32."
    "Und dann bist du's nimmer???"
    "Nein, dann muss ich nachladen..."

  • Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
    (Find ich persönlich sogar besser als die zweite Formulierung.^^)

    Geht auch, aber der allererste Satz tuts, sofern du seltener was verkaufst. Den Rest nur, wennst mal dein Haus in Einzelteilen verkaufen willst. :)

    "Wie Deutsch sind Sie?"
    "Haben sie eine Genehmigung für diese Umfrage?"

    "Was machst du wenn du wütend bist?"
    "Ich zähle bis 32."
    "Und dann bist du's nimmer???"
    "Nein, dann muss ich nachladen..."

  • Das könnte man bei Röhm machen, dann wollen die mehr Bilder haben usw usw. Steht in keiner Relation denke ich. Die werden am Ende trotzdem keine abschließende Bewertung geben

  • Das könnte man bei Röhm machen, dann wollen die mehr Bilder haben usw usw. Steht in keiner Relation denke ich. Die werden am Ende trotzdem keine abschließende Bewertung geben

    Frag ohne dass die wissen, worums geht.
    "Kann ich meine Waffe nach so einem Riss noch zusammenbauen oder ist es technisch nicht mehr möglich?"
    Dazu die supertollen *hust* Bilder vom Käufer und vielleicht noch genau sagen, was gerissen is.

    Fragen kostet nix. :)

    "Wie Deutsch sind Sie?"
    "Haben sie eine Genehmigung für diese Umfrage?"

    "Was machst du wenn du wütend bist?"
    "Ich zähle bis 32."
    "Und dann bist du's nimmer???"
    "Nein, dann muss ich nachladen..."

  • @yamboo2
    wäre es nicht langsam mal an der Zeit hier die EGun-Artikelnummer zu nennen?
    Dann wüsste man einmal was, wie beschrieben wurde.

  • Ups dachte ich hätte das schon
    6250321

    Warum stehste da als gewerblicher Nutzer drinnen?
    Händler haben viel mehr Pflichten als Privatverkäufer.

    "Wie Deutsch sind Sie?"
    "Haben sie eine Genehmigung für diese Umfrage?"

    "Was machst du wenn du wütend bist?"
    "Ich zähle bis 32."
    "Und dann bist du's nimmer???"
    "Nein, dann muss ich nachladen..."

  • Immerhin ist der (Gelegenheits-)Käufer seit 2008 registriert und hat über diese Zeit bis heute 16 positive Bewertungen erwirtschaftet. Davon fünf innerhalb des letzten Monats. Der (als gewerblich ausgewiesene) Verkäufer ist seit dem 07.12.2012 registriert und hat bis heute keine Bewertung.

    yamboo2 schrieb im Eröffnungsposting am 07.01.2017 um 23:31:

    "Da ich das Magazin nicht mehr habe, wurde es sehr lange nicht mehr benutzt."

    Der kompetente Motorbiker schrieb in diesem Diskussionstrang am 08.01.17 nachts um 1:00 Uhr:

    "[...] eine so schwere Verformung würde DEFINITIV das Magazin verkeilen, so daß die Pistole zu 100 % unbrauchbar ist, weil das Magazin entweder nicht rein gegangen wäre oder im Griff stecken bleiben würde beim Schießen."

    Möglicherweise hast Du ,yamboo2, mangels Magazin und ggf. Erfahrung gar nicht bemerkt, dass die Waffe eventuell schon einen Schaden hatte?

    5 Mal editiert, zuletzt von TumberTambour (10. Januar 2017 um 11:40)

  • Und was soll uns diese sorgfältige Wortwahl deinerseits implizieren?

    Das liest sich sehr...hm, manipulativ!?

  • Und was soll uns diese sorgfältige Wortwahl deinerseits implizieren?

    Dass ich – wenn es meine Sache wäre – mich mit dem Käufer der Waffe nicht darum streiten, sondern das Geschäft rückabwickeln würde. Der Käufer scheint ja auch nach seiner bisherigen Berwertungsvita bei egun niemand zu sein, der sinnlos in der Gegend herumstreitet.

    Besten Gruß vom tumben
    Trompeter