Probleme mit einem Käufer

Es gibt 137 Antworten in diesem Thema, welches 19.392 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Januar 2017 um 19:40) ist von Able Archer.

  • Das ist richtig, mein letzter Termin liegt 14 Monate zurück. Aber toll wenn es sich zwischenzeitlich verbessert hat. Und danke für dein Angebot. Im Moment hab ich nix mehr zuzulassen aber man weiß ja nie... ;)

  • in berlin ticken die uhren anders...

    besonders schön ist jedoch anzusehen, dass die leute welche sich am meißten über die stadt aufregen keinerlei gedanken daran verschwenden wegzuziehen


    quasi selbstgewähltes schicksal und daher keineswegs bemitleidenswürdig

  • Beim Amtsgericht herrscht noch KEIN Anwaltszwang. Da kann Hinz und Kunz persönlich eine Klageschrift verfassen und sich selber verteidigen.

    Das ist richtig und das kann man sich zu Nutze machen.
    Ich reiche Klagen gegen Privatpersonen immer selbst ein.
    Das führt fast immer dazu daß die Gegner dem Gericht
    selbst eine Replik schreiben. Wenn die Klage über einen
    Anwalt eingereicht wurde beauftragen die Gegner meistens
    selbst auch einen Anwalt.
    Damit ist der Prozess in der Regel schnell gewonnen, mit
    der Juristerei kennen sich halt die eBayer/eGunner nicht so
    wirklich aus. Vor allem die Fallen der ZPO sind denen völlig
    unbekannt, daher ergeht meistens ein Urteil im schriftlichen
    Verfahren. Ich muss also nicht dort hin was den Aufwand
    doch sehr in die Höhe treiben würde.
    Wenn tatsächlich eine Hauptverhandlung angesetzt wird
    beauftrage ich einen Anwalt vor Ort den Termin für mich
    wahrzunehmen. Das geht auch wenn das persönliche
    Erscheinen angeordnet wurde. Der Anwalt braucht nur eine
    entsprechende Vollmacht.
    Der Gegner erfährt das alles erst im Termin - also zu spät um
    noch selbst einen Anwalt zu beauftragen. Für den Anwalt vor
    Ort ist das auch ein interessantes Mandat, er muss ja nichts
    weiter tun als am Gericht zu erscheinen und Antrag gemäß
    der Klageschrift zu stellen. Das ist in 10 Min. erledigt und
    bringt die volle Gebühr des gesamten Verfahrens.

    Und ja, wenn mich jemand betrügt mache ich das auch für
    30 Euro. Kostet den Gegner dann deutlich über 300 Euro.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Da ich das Magazin nicht mehr habe, wurde es sehr lange nicht mehr benutzt. Wurde auch so in die Beschreibung geschrieben.

    Keine Garantie und Rücknahme stand in der Auktion.

    Hab ihm ja auch 10 Euro als Entgegenkommen angeboten

    So, da kauft also jemand eine geringwertige, unvollständige Sache von einem privaten Anbieter unter Ausschluß von Garantie und Rücknahme, lehnt eine angebotene Minderung (30%) ab und klagt dann auf (vorsätzlichen)-Betrug...

    :laugh:

  • Ich reiche Klagen gegen Privatpersonen immer selbst ein.

    Ich plustere meine außergerichtlichen Schriftsätze juristisch dermaßen auf, so dass ich schon in dieser Phase zu meinem Recht oder zu einer gütlichen Einigung komme. Kann ich nur empfehlen. Das ist wesentlich einfacher, stressfreier und bewahrt die Justiz vor Pillepalle.

    Besten Gruß vom tumben
    Trompeter

    P.S.: Oldcrow... es gibt keinen fahrlässigen Betrug. Der ist immer vorsätzlich.

  • So, da kauft also jemand eine geringwertige, unvollständige Sache von einem privaten Anbieter unter Ausschluß von Garantie und Rücknahme, lehnt eine angebotene Minderung (30%) ab und klagt dann auf (vorsätzlichen)-Betrug...

    ...da weiß man doch schon jetzt wie ein Richter urteilen würde .. wenn es zur Gerichtlichen Vorstellung kommen würde... abgeschmettert !!

  • ...da weiß man doch schon jetzt wie ein Richter urteilen würde .. wenn es zur Gerichtlichen Vorstellung kommen würde... abgeschmettert !!

    "Man" weiß alles, aber auch überhaupt nichts. Mit Deinen tollen Fähigkeiten solltest Du Dich als Prozessrisiko-Orakel bei Rechtsschutzversicherern, Prozessfinanzierern oder Großkanzleien bewerben.

  • So, da kauft also jemand eine geringwertige, unvollständige Sache von einem privaten Anbieter unter Ausschluß von Garantie und Rücknahme, lehnt eine angebotene Minderung (30%) ab und klagt dann auf (vorsätzlichen)-Betrug...
    :laugh:

    Klagen kannst du höchstens auf Minderung oder auf Rücknahme der defekten Waffe (im Zivilrecht).

    Die Sache mit dem Betrug steht auf einem anderen Blatt (im Strafrecht). Da bist du aber nicht der (An-)Kläger, sondern der Staatsanwalt.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • "Man" weiß alles, aber auch überhaupt nichts. Mit Deinen tollen Fähigkeiten solltest Du Dich als Prozessrisiko-Orakel bei Rechtsschutzversicherern, Prozessfinanzierern oder Großkanzleien bewerben.


    ...wie ich lesen kann , hast Du einige Probleme dem ganzen hier geistig zu folgen... schade..

  • ...wie ich lesen kann , hast Du einige Probleme dem ganzen hier geistig zu folgen... schade..

    Das mentale Problem liegt ganz bei Dir. Erstens glaubst Du, Du bist "man". Zweitens glaubst Du anhand von Beiträgen aus einem Internetforum zu wissen, wie irgendein Gericht entscheidet.

  • ...spiele diese Sandkastenspielchen mit ein anderen , ich bin andere "Spielchen" gewöhnt..die gehen meist anders aus...

  • Bei uns geht man hin und hat in der Regel in 30 Min fertige Schilder - vollständige Papiere vorausgesetzt.


    Jep, das ist bei "mir" in Brandenburg auch so, aber da teilen sich halt nur 165.000 Menschen in einem Zulassungsbezirk die zwei Zulassungsstellen, in Berlin sind es 3.500.000 Menschen die sich zwei Zulassungsstellen teilen.
    Schon nachvollziehbar dass es da etwas länger dauert. Zustände wie vor einem Jahr mit monatelanger Wartezeit allein auf den Termin sind im Moment jedoch erstmal beseitigt.


    H5N1

    Röhm RG59N | Zoraki 914 | Röhm RG76 | Weihrauch HW88
    13:35 [145serkan]: ich will eine die sehr gut aussieht so brutal muss die aussehen wisst ihr

  • ...spiele diese Sandkastenspielchen mit ein anderen , ich bin andere "Spielchen" gewöhnt..die gehen meist anders aus...

    Offensichtlich sind das keine juristischen Spielchen, denn davon hast Du keinen Schimmer. Hauptsache, heiße Luft gefönt, Du Held. :thumbup:

  • Hallo Kollegen
    erst mal vielen Dank für eure Beiträge. Sind wirklich sehr interessante Aspekte dabei. Aber bitte nicht angiften. Man kann bei gewissen Themen anderer Meinung sein, alles legitim. Aber werdet bittenicht beleidigend. Sonst alles bestens mit eurem Fachwissen

  • ...da weiß man doch schon jetzt wie ein Richter urteilen würde .. wenn es zur Gerichtlichen Vorstellung kommen würde... abgeschmettert !!

    Da stecken 2 unterschiedliche Sachverhalte drin.
    Zum einen der strafrechtliche Aspekt.
    Wenn es kein Wiederholungstäter ist wird das Verfahren
    tatsächlich mit einiger Sicherheit eingestellt werden.
    Zivilrechtlich geht das nicht. Mit einer Zivilklage kommt
    man immer zu einem Urteil wenn man es verlangt (und
    sich nicht überaus dämlich anstellt).

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Klagen kannst du höchstens auf Minderung oder auf Rücknahme der defekten Waffe (im Zivilrecht).

    Rücknahme wurde vertraglich ausgeschlossen, der Käufer hat dies bereits mit Abgabe seines Gebots akzeptiert.
    Minderung wurde vom Verkäufer angeboten und vom Käufer zurückgewiesen.

    Die Sache mit dem Betrug steht auf einem anderen Blatt (im Strafrecht). Da bist du aber nicht der (An-)Kläger, sondern der Staatsanwalt.

    Ich weiß es jetzt nicht genau, meine aber das die Staatsanwaltschaft nur bei öffentlichem Interesse an einer Strafverfolgung einschreitet.

  • Ich weiß es jetzt nicht genau, meine aber das die Staatsanwaltschaft nur bei öffentlichem Interesse an einer Strafverfolgung einschreitet.

    Stimmt. Kleinkram wird häufig wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt.

    Rücknahme wurde vertraglich ausgeschlossen, der Käufer hat dies bereits mit Abgabe seines Gebots akzeptiert.Minderung wurde vom Verkäufer angeboten und vom Käufer zurückgewiesen.

    Vertraglich ausgeschlossen ist die Rücknahme nach dem Fernabsatzgesetz.
    Hier geht es um einen Sachmangel. Daraus entsteht das Recht den Vertrag
    insgesamt anzufechten was auch zur Rückgabe führt - aber aus ganz anderem
    Recht. Das lässt sich auch nicht vertraglich ausschließen.
    Die Minderung ist eine andere Option aus die man bei Sachmängeln hat. Wenn
    eine Partei das ablehnt muss eben ein Gericht entscheiden.
    In diesem Fall sehe ich das aber nicht, eine Waffe mit Riss ist ein Totalschaden.
    Eine gerichtliche Entscheidung auf minderung ist ausgesprochen selten, in der
    Regel geht der Kaufgegenstand zurück und zusätzlich wird gerne ein Schaden-
    ersatz verlangt und ausgeurteilt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Stimmt. Kleinkram wird häufig wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt.

    ...weshalb der Gegner des Thread Starters auch weder zur Polizei noch zur Staatsanwaltschaft latschen braucht. Es sei denn er braucht Frischluft...