Probleme mit einem Käufer

Es gibt 137 Antworten in diesem Thema, welches 19.380 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Januar 2017 um 19:40) ist von Able Archer.

  • tl;dr Verlange ordentliche Fotos.

    Verstehe den Ärger, aber wegen 30 Euro so einen Aufriss zu machen ist schon eine Nummer.

    Im Moment ist es doch so: der Käufer will was von dir. Du sollst entgegen deiner Erklärung die Waffe zurücknehmen. Dafür muss er dir Gründe liefern. Da fallen mir zuerst ordentliche Fotos ein. Also ein Bild mit der Seriennummer und dann mehrere Aufnahmen von der Bruchstelle. Dann kannst du beurteilen ob es ein Dauer- oder Gewaltbruch ist. Sind Rastlinien vorhanden hat sich der Bruch im Laufe der Zeit entwickelt und somit bist du, zumindest teilweise, wieder im Spiel. Falls nicht, dann deutet es eindeutig auf eine unsachgemäße Handlung des Käufers hin. Andererseits, dass er den Knallstock zerlegt kann ich gut verstehen, das mache ich mit meinen nach dem Kauf auch immer. Ohne Fotos würde ich mich nicht rühren, die Beweislast ist meiner Meinung nach bei ihm. Und in einer Woche kann man viel Blödsinn treiben.

  • Also die Waffe für ne komplette Reinigung zu demontieren ist jetzt nicht weiter ungewöhnlich. Anders bekommt man das Loch im Schlitten, dort wo der "Feuerstrahl" um 90° umgelenkt wird, nicht sauber, da muss man von unten ran.
    Und bei ner gebrauchten Waffe in dem äußerlichen Zustand wäre das auch das erste gewesen was ich damit gemacht hätte...

    Ich halte es auch durchaus für möglich dass der Schaden beim Verkauf schon vorhanden war. Das gebrochene Teil biegt sich direkt an der Stelle nach oben, an der das Loch für den Stift sitzt. Aber so wie ich es sehe ist das Loch selbst noch an seiner ursprünglichen Position, also kann der Schlitten so durchaus montiert gewesen sein.
    So einen Schaden habe ich auch noch nie gesehen, aber genau so ein Bild hatte ich immer im Kopf wenn ich sehe dass jemand so eine Kastenmagazin-Waffe leer abschlägt. Wie Motorbiker schon geschrieben hat, der Rahmen ist an der Stelle gebrochen, an der das Schlagstück auf den Rahmen knallt wenn es nicht auf eine Patrone trifft. Ich gehe auch davon aus dass der Schaden so entstanden sein muss. Exzessives abschlagen ohne Magazin in der Waffe.

    Ob der Schaden nun schon vor dem Verkauf da war, oder ob der Käufer ein paar mal abgeschlagen und damit den Schaden selbst verursacht hat, lässt sich nachträglich wohl nicht mehr klären.
    Woher hattest du denn die Waffe ursprünglich? Selbst mal irgendwo gebraucht gekauft? Und wenn du kein Magazin hattest und sie nie geschossen und auch nie zerlegt hattest, woher kannst du dann wissen dass sie nicht wirklich schon kaputt war als du sie verkauft hast? Oder womöglich hast du sie schon vor 10 Jahren defekt erworben... Mal mit der Taschenlampe in den Magazinschacht geleuchtet? Dann hätte man den Schaden auch im zusammengebauten Zustand gesehen, ansonsten eher nicht...

  • Im Moment ist es doch so: der Käufer will was von dir. Du sollst entgegen deiner Erklärung die Waffe zurücknehmen. Dafür muss er dir Gründe liefern. Da fallen mir zuerst ordentliche Fotos ein. Also ein Bild mit der Seriennummer und dann mehrere Aufnahmen von der Bruchstelle.

    Ganz genau so ist es :new2:

    Und so lange er diese nicht liefert .... :n30:

    Gruss
    AA


    Oberschlesien ist mein liebes Heimatland,
    wo vom Annaberg man schaut ins weite Land,
    wo die Menschen bleiben treu in schwerster Zeit,
    für dies Land zu kämpfen, bin ich stets bereit !!!

  • Doch, indem die Bruchfläche analysiert wird. Siehe z.B. hier.

    In welchem Kosten- / Nutzen- Verhältnis so eine Analyse steht, die über reine Mutmaßungen von Laien die sich Fotos anschauen hinausgeht, sei mal dahingestellt...
    Nur mal theoretisch angenommen dabei kommt raus dass der Schaden tatsächlich in den letzten paar Tagen entstanden ist, durch gewalteinwirkung von unten, wie z.B. leer abschlagen ohne Magazin. Was dann? Steht immer noch Aussage gegen Aussage... Vielleicht hat der Käufer mal leer abgedrückt bevor er das Teil zerlegt hat, oder der Verkäufer konnte beim einpacken nicht widerstehen und hat noch einmal leer abgeschlagen... Ich halte es sogar für möglich dass man es in dem Moment selbst gar nicht bemerkt wenn man den Schaden verursacht. Wenn das Schlagstück auf den Rahmen oder auf das leere Magazin schlägt knallt es immer, wenn in dem Moment der Bruch entsteht hört sich das wahrscheinlich auch nicht anders an.

  • Den Bruch kann man anhand eines guten Fotos schon einordnen.

    Neu gebrochenes ist einfach Heller wie der Rest des Materials,je älter desto dunkler wird es.

    Ist dieser Bruch erst ein paar Tage müsste er deutlich heller sein wie der Rest der Waffe.

    Ist er dunkler ist er älter.

    Allerdings braucht es dazu deutlich bessere Bilder wie die obigen,direkt von der Bruchkante.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • ...mach doch nicht so ein Drama wegen der 35,-Schleifen - wenn Du Rücknahme usw- ausgeschlossen hast - dann ist der Fall doch erledigt , und bei Negativbewertung kannst immer noch ein Kommentar zufügen...

  • Hab dieses Bild bekommen und eine Frist zur Zahlung ansonsten Androhung Anzeige bei der Polizei wegen Betrug. Die Waffe lag seit gute 10 Jahre in der Vitrine. Damit wurde sicherlich nicht geschossen. Ob der Käufer das gemacht hat, weiß ich nicht


    Ziemlich "leere" Drohung, weil:

    1. Betrug setzt Vorsatz voraus. Du musst die Absicht gehabt haben, einen potentiellen Käufer zu täuschen

    2. selbst wenn es ein Betrugsversuch von dir gewesen wäre, was ich natürlich nicht glaube, müsste dir der Käufer erstmal nachweisen das du ihm wissentlich eine kaputte Waffe unterschoben hast. Er kann das Ding ja auch selber kaputt gemacht haben. Der Nachweis ist nur sehr sehr schwer zu führen.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

    Einmal editiert, zuletzt von Knallebum (8. Januar 2017 um 18:36)

  • Ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen - aber ist das nicht genau die Stelle, wo der Schlaghahn aufwärts gegen den Griffrahmen prallt? Da kann bei entsprechend häufigem Gebrauch durchaus ein Riß vorkommen. ABER eine so schwere Verformung würde DEFINITIV das Magazin verkeilen, so daß die Pistole zu 100 % unbrauchbar ist, weil das Magazin entweder nicht rein gegangen wäre oder im Griff stecken bleiben würde beim Schießen. Von einer Patrone oder Durchzündung kann das nicht sein, denn das hätte (rein hypothetisch) den Rahmen nach UNTEN gedrückt, hier geht er aber nach OBEN - genau in die selbe Richtung wie auch der Hahn.
    Ganz ehrlich? Für mich persönlich sieht es ganz so aus, als hätte der neue Besitzer das Gehäuse demontiert, dann abgedrückt - KNACK, ups... Im Schießbetrieb ist sowas kaum möglich, da der Hahn da die Patronen abschlägt, die im Magazin stecken, welches in der Waffe steckt. Die Kraft des Hahns / der Hahnfeder überträgt sich so vom Hahn über das Magazin auf das obere Gehäuse, welches mit dem Griff verstiftet ist. Wäre das der Grund für den Defekt, dann müßte der Griffrahmen an den Bohrungen dieser Stifte gebrochen sein und nicht dort, wo der Hahn aufliegt, wie es hier der Fall ist.

    Wäre es möglich dieses Schadensbild zuerreichen, wenn man die Waffe ohne Magazin mehrfach abschlägt?

  • @yamboo2
    alles richtig gemacht!
    Vekauft als privat und Gebraucht, ohne Rücknahme und Gewährleistung.
    Du hast eine Minderung von fast 30% angeboten, auch gut.
    Fotos und Analyse sind Quatsch. Weder Käufer noch Verkäufer sind für eine abschließende Beurteilung ausreichend Sachkundig, jedenfalls im juristischen Sinne.

  • @yamboo2
    alles richtig gemacht!
    Vekauft als privat und Gebraucht, ohne Rücknahme und Gewährleistung.
    Du hast eine Minderung von fast 30% angeboten, auch gut.
    Fotos und Analyse sind Quatsch. Weder Käufer noch Verkäufer sind für eine abschließende Beurteilung ausreichend Sachkundig, jedenfalls im juristischen Sinne.

    Meiner Meinung nicht alles richtig gemacht. Denn mit dem Angebot der Minderung räumt man schon einen möglichen Mangel ein.
    Auch wenn man sein Angebot deutlich als Privat, ohne Rücknahme und Gewährleistung kennzeichnet, entbindet das nicht von der Pflicht der wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben zum Artikel. Ist der Artikel mangelhaft und dieses ist nicht beschrieben, kann das arglististige Täuschung sein. Das wäre eine Form des Betruges, die erst keinen Kaufvertrag wirksam werden lassen.
    Die Frage wäre die Beweislast. Da aber m.E. hier nicht die Beweislast beim Händler liegen kann, weil dieser Handel eben nicht gewerblich war, müsste nach meiner Auffassung der Käufer belegen, dass die Waffe tatsächlich mit diesem Schaden angekommen ist.
    Aber hier scheint mir das auch sehr suspekt, denn dem Foto nach kann mit dem Schaden der Schlitten nicht auf der Waffe versendet worden sein. Überhaupt ist fraglich, wie ein solcher Schaden überhaupt zu Stande kommen kann.

    Ich mache bei jedem privatem Versand Fotos vom noch nicht vollständig verpacktem Gegenstand, nach Möglichkeit auch von der Seriennummer oder anderen Kennzeichen bzw. vorhandene Beschädigungen, sowie ein Foto des fertigen Pakets vor dem Versand. Dann kann man mir auch keine nachlässige Verpackung vorwerfen.
    Aber ich erwähne auch jedem bekannten Makel der Ware in der Beschreibung. Das erspart Ärger und Frust auf beiden Seiten.

    So sollte jeder Wissen, dass eBay, eGun und Co keine Marktplätze für Schrott und Müll sind.

  • Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen alles reingeschrieben. Der Schaden war nicht. Trotz allem wae ich bereit eine gütliche Einigung herbeizuführen deshalb auch die 10 Euro entgegenkommen vom Kaufpreis i.H.v. 32.50 Euro. Eine Rg300 zerlegt man eigentlich nicht zum Reinigen. Wenn dabei Schäden entstehen, dann zu Lasten des Käufers. Wenn ich eine Neuwaffe bestelle und mache Kratzer beim Zerlegen oder Reinigen, dann haftet mit Sicherheit nicht der Händler.

  • Wenn du dir da sicher bist, dann lass es drauf ankommen.
    Schließlich ist es ein schwerer Vorwurf des Betruges bezichtigt zu werden. Das muss der Käufer ja belegen können. Ist der Vorwurf haltlos, wäre ein unrichtiger Betrugsvorwurf ebenfalls eine Straftat. Denn man kann nicht einfach jemanden eine Straftat vorwerfen.

  • Hab dieses Bild bekommen und eine Frist zur Zahlung ansonsten Androhung Anzeige bei der Polizei wegen Betrug...

    Na und wenn schon. Bei der Polizei kann er dich nicht anzeigen, die ist nicht zuständig, wenn überhaupt dann bei der hiesigen Staatsanwaltschaft. Dafür muß er Formulare von deren Homepage downloaden, lesen, verstehen, ausfüllen und absenden. Spätestens da dürften ihm ob des Aufwandes die ersten Zweifel kommen. Und selbst wenn er´s durchzieht: jede Staatsanwaltschaft wird wegen 35,-€!!! die Ermittlungen richtigerweise konsequent ablehnen. Hier glaubt doch nicht irgendeiner ernsthaft dass die sich mit so einem Kack beschäftigen! Ist dein Gewissen rein: ignorier den Käufer. Andernfalls gib ihm die Kohle zurück.

  • Wäre es möglich dieses Schadensbild zuerreichen, wenn man die Waffe ohne Magazin mehrfach abschlägt?

    Theoretisch ja. Allerdings muß man das exzessiv machen, um so einen Bruch zu provozieren, da der Rahmen doch eine ordentliche Materialstärke hat. Leerschüsse mit Magazin bremsen den Hahn und zerbeulen die Magazinränder, so daß keine Patronen mehr reinpassen. Bei richtigem Leerschuß haut der Hahn ungebremst gegen den Rahmen, da kann sowas passieren. Aber wie gesagt nicht nach 2 oder 3 Leerschüssen. Außerdem hat die RG 300 schon einige Jahre Einsatz hinter sich, wenn ich das richtig gelesen habe. Da können über die Zeit Risse auftreten, die bei einem Leerschuß so aufplatzen. Möglich: ja - wahrscheinlich: eher nicht.

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Bei der Polizei kann er dich nicht anzeigen, die ist nicht zuständig, wenn überhaupt dann bei der hiesigen Staatsanwaltschaft.

    Natürlich nimmt die Polizei jede Strafanzeige/ jeden Strafantrag entgegen. Warum sollte Sie das gerade in diesem Fall nicht tun bzw. warum sollte sie nicht zuständig sein?

    Will man die Staatsanwaltschaft direkt bemühen (die dann ggf. ihrerseits wieder ihre Ermittlungspersonen bei der Polizei bemüht) kann man sein Anliegen dort auch mündlich zur Geschäftsstelle vorbringen. Niemand ist gezwungen, zur Strafanzeige/ zum Strafantrag Formulare auszufüllen - auch nicht bei der StA.

    Einmal editiert, zuletzt von TumberTambour (8. Januar 2017 um 15:50)

  • Das stimmt was du schreibst. Hier in Berlin wirst du damit allerdings krachend scheitern, woanders mag es anders sein. Wegen Überlastung und Personalmangel schicken dich die Cops bei Betrugsdelikten sofort weiter zur Staatsanwaltschaft. Dort wiederum kriegst du aus dem gleichen Grund keinen Termin sondern mußt alles schriftlich machen. Es sei denn, du weißt eine besondere Dringlichkeit nach was eher selten vorkommt. Und dann darfst du mindestens 5 Monate auf Antwort warten. Aber selbst wenn:
    Anzeige wegen Betruges. Schaden: 35,-€. Vorsatz? Nachzuweisen. Wie? Sachverständigengutachten + Anwaltskosten. Ausgang: ungewiß. Öhm.....Nee, nicht wirklich, oder?