was wird jetzt aus Dekowaffen ?

Es gibt 249 Antworten in diesem Thema, welches 50.344 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Mai 2018 um 21:53) ist von reinwan1.

  • Habe ich noch in meiner alten Heftchen-Sammlung ab ca:1974 als Werbung zum freien Verkauf drin!

    Ok, aber das heißt ja nicht, dass die immer noch frei sind und es später dafür keine eine Amnestieregelung gab, wo man diese anmelden musste. Genauso ist es mit PTB-losen SSW, 4 mm, Flinten usw. ergangen. Zu Neckermannszeiten waren Flinten und deren Schrotmunition auch mal frei käuflich. Und Flobert usw.
    Alles Geschichte. Heute muss sowas auf WBK, auch Altbestände.

  • Das einzelne Griffstück ist zweifelsfrei vom WaffG erfasst
    und erlaubnispflichtig. Genau wie der Verschluß eines Salut-
    Gewehrs nur mit dem Gewehr zusammen frei ist. Einzeln ist
    er erlaubnispflichtig. Schwachsinnig aber ist so.
    Bei alten Dekos kenne ich mich nicht aus.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • im grunde kannste deine deko irgendwann zerlegen und geld mit ersatzteilen machen , die vielleicht einer mit der scharfen version brauchen könnte.

    dann kommt vielleicht noch ein bißchen bei raus,den rest gibste dann zum verschrotten ab.

    deko ist doch nur altmetall, ausser wenn man es pür filmaufnahmen nimmt.


    gruß edwin

    INVICTUS

  • Was sollen dann die Philatelisten sagen, deren Papierschnipsel lassen sich nicht mal mehr anlecken und trotzdem haben die sie.
    Weil die einmalig sind und niemals wiederkommen, ebenso wie eine PPsch 41.

    freischütz

  • Fakt ist, dass es in den 70ger Jahren eben viele Sammler von diesen freien Griffstücken gab!
    Sie wurden damals auch groß als Sammelgebiet angeboten ...(Für was auch immer)
    Gruß: Hohenwolf

    Einmal editiert, zuletzt von Hohenwolf (24. November 2017 um 13:04)

  • Meine letzte war eine Jugo M49/56, noch aus alter Deaktivierungszeit. Habe es die letzten Jahre nicht geschafft sie vom inneren Konservierungsfett zu befreien.
    Ist auch gut so, denn der einzigartige " Duft " lässt das Sammlerherz wieder schneller schlagen.

    freischütz

  • Das habe ich gerade auf der ZIB Seite gesehen, ich weiss nicht ob es schon gepostet wurde:


    1.) Zum 14.09.2018 wird die neue
    EU-Feuerwaffenrichtlinie 2017/853 in Kraft treten und den Waffen- /
    Waffenteile- / Munitions- und Dekowaffenhandel restriktiv verändern und
    EU-weit harmonisieren. Die Änderungen die diesen Marktplatz freier
    Produkte betreffen, liegen in den Bereichen Teilesätze, Gehäuse,
    Griffstücke, Magazine und Dekomunition. Ab dem 14.09.2018 werden Sie hier keine freien
    Waffenteilesätze mehr finden denn ein Waffengehäuse wird zum
    wesentlichen Teil. Gehäuse ehemals automatischer Waffen werden ganz
    verboten. Somit werden Sie keinerlei einzelne Gehäuse (Komplette, sowie
    Upper und Lower) hier mehr im Sortiment finden. Weiterhin werden Sie
    höchstwahrscheinlich auch keine Griffstücke, die einen vollautomatischen
    Modus aufweisen mehr kaufen können. Dekorationsmunition werden Sie auch
    nicht mehr finden, da die Hülse zum wesentlichen Munitionsbestandteil
    wird. Magazine werden nur noch mit einer Kapazität von max 10 Schuss bei Langwaffe und 20 Schuss bei Kurzwaffe erwerbbar sein.
    Letztlich wird der Verkauf von EU-Dekowaffen meldepflichtig, d.h. es
    wird ein Handelsbuch geführt werden müssen, dass
    Modell/Seriennummer/Lieferant und Kunden festhält. So lesen wir
    die Richtlinie der EU - die 100% konkrete Umsetzung werden wir von den
    deutschen Behörden bei Inkrafttreten erfahren. Die Richtlinie 2017/853 finden Sie mit klick hier: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/…17L0853&from=DE


    2016 wurde unser Sortiment bereits massiv von der EU
    Verordnung 2015/2403 für Dekowaffen, die den Handel von Dekowaffen
    demilitarisiert nach deutschem Gesetz beendete, beschnitten und die
    Feuerwaffenrichtlinie 2017/853 wird zu noch massiveren Veränderungen
    führen. Aktuell gilt das nationale Waffenrecht in seiner bisherigen
    Form. Haben Sie Interesse an Produkten im obenstehenden Bereich dann
    sollten Sie diese jetzt erwerben. Wir haben die massiv aufkommenden
    Anfragen der Kunden nach deutschen Dekowaffen nach dem 08.04.2016 erlebt
    und mussten all diesen Anfragern die ein paar Tage zu spät waren
    absagen. Besorgen Sie Ihren Bedarf in obentstehenden Produktenfeldern
    rechtzeitig - wir rechnen damit bei vielen Artikeln bald ausverkauft zu
    sein. Ob die ZIB GmbH nach Inkraftreten der neuerlichen EU-Vorgaben
    überhaupt noch im Markt der Dekowaffen und Waffenteile tätig sein wird
    ist fraglich.

    "Früher war alles runder."

  • Also wars das jetzt ganz mit Dekowaffen, noch nicht mal Dekomunition kann man mehr kaufen? Das ist ja wohl echt ein starkes Stück. Die letzte Verschärfung war ja schon ein Hammer.

    "Früher war alles runder."

  • omann na verkauft zib eben noch rindfleischkoserven aus militärbeständen..

    was sich in einem ganzen leben doch so ändert.

    bleibt ja noch der zamacnachbau von denix. da soll angeblich alles beweglich sein.

    ich hatte noch keins in der hand.

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Verstehe ich auch nicht so.

    "Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck

    3. ‚Munition‘ die vollständige Munition oder ihre Komponenten einschließlich Patronenhülsen, Zündhütchen, Treibladungspulver, Kugeln oder Geschosse, die in einer Feuerwaffe verwendet werden, vorausgesetzt, dass diese Bestandteile selbst in dem betreffenden Mitgliedstaat genehmigungspflichtig sind;"

    Letzteres ist aber nicht der Fall.