SSW, bei Freund im Garten

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 4.133 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Januar 2017 um 22:51) ist von Nashorn.

  • Guten Tag Community :),

    ich bin neu hier und habe schon reichlich zu diesem Thema gelesen, doch leider werde ich nicht fündig, was die Gesetzestexte dazu angeht.

    Also folgendes Szenario:
    Ich habe eine SSW PK380 Walther und einen KWS.
    Ich bin heute Abend bei einem Freund zu Gast, der einen Garten hat.

    Frage 1: darf ich in seinem Garten schiessen ? (Mit Platzpatronen)
    Wenn ja: Welcher Paragraph und Abschnitt erlaubt mir das

    Frage 2: darf ich in seinem Garten schiessen ? (Mit Pyro Aufsatz, in meinem Fall sind es die "Twilight Silver Circle"
    Wenn ja, auch hier wieder gerne den genauen Gesetzestext (ich habe da was von "es darf den Garten nicht verlassen" gehört)

    Frage 3: ich nimm meine SSW, normal in einem Holster mit, Patronen im Magazin, der KWS erlaubt es mir ja.
    Wie sieht es aus mit 75 STÜCK 9mm PAK's, kann ich die im Rucksack packen ?
    Also falls da sowas wie ne Kontrolle passieren sollte (Auto), was ich 99% ausschliesse, aber mich würde interessieren, wie das Waffengesetz das handhabt.

    Frage 4: An Silvester trinkt man bekanntlicherweise Alkohol, nicht jeder, aber viele.
    Wie sieht es da aus, wenn ich im Garten schiesse (sagen wir mal es ist legal, habe ich ja in Frage 1 gefragt) und dann kommt doch die Polizei, weil sie alarmiert wurde.
    So das schiessen ist zwar legal, aber ich bin angetrunken, ich bin zwar noch "da" aber trotzdem zeigt der Alkomat was an, wie wird es dann gehandhabt, welcher Paragraph wird dann, ich sage mal, nicht eingehalten von mir aus.
    (ich sage mal ich will mir nicht komplett die Kante geben, aber es kann sein das da mal was getrunken wird, deshalb die Frage)


    So das wars eigentlich, ich bin auf eure Antworten gespannt :) !


    Guten Rutsch !!!

  • Schnelle Antworten auf rechtliche Fragen mit Quellenangabe kannst Du in der kurzen Zeit bis Mitternacht vielleicht noch bei einer kostenpflichtigen Anwaltshotline bekommen. Ich hab um diese Zeit keinen Nerv mehr zu.

  • Das stimmt auch wieder, aber ich hoffe trotzdem, dass da draussen jemand ist und hilft und wer keine Lust hat, dass zu belegen, kann auch gerne auch so auf die Fragen 1-4 eingehen, also so aus dem Kopf her raus :)!

  • Guten Abend,
    sehe es ähnlich wie mein Vorredner. Aber um nicht ganz neben dem Thema zu schreiben:

    Frage 1: Ja, wenn dein Freund der dort wohnt es dir erlaubt.

    Frage 2: Nein, außer der Garten ist so groß , dass das Geschoss ihn nicht verlässt bzw unmöglich ist , ihn zu verlassen.

    Frage 3: Mit KWS darfst du Waffe und Munition mit dir führen. Mehr als eine Waffe und auch Munition.

    Frage 4: Was dort erlaubt ist weiß ich nicht, Vermeide aber selber deswegen dort Probleme zu bekommen und stoße nur um 24 Uhr mit halben Glas Sekt an.

    Guten und sicheren Rutsch ins neue Jahr

    Seit 30.03. ist wieder Sommerzeit! Heißt: Grill- und Zelt- Saison !!!! Juppie !!! :nuts:

  • Alkohol + Waffen = 0,0 Promille !
    Gab erst kürzlich einen Fall, Jäger fährt nach der Treibjagd nach Hause, wird angehalten, Alkoholgehalt unter 0,3 Promille, dennoch verlor er seine Zuverlässigkeit, den Jagdschein und die Waffen, er ging dagegen vor aber das brachte nichts. Geschrieben steht das in keinem Gesetz, die Richter legten das Gesetz halt so aus, daran werden sich die Gerichte in Zukunft orientieren.

  • Frage 4 erübrigt sich "normal" von ganz allein - entweder - oder - beides nicht , darüber sollte sich jeder im klaren sein , auch bei einer SSW .

    trotzdem guten Rutsch

  • Im Grunde wurde schon alles Beantwortet, möchte aber trotzdem noch etwas anfügen.
    Wenn du dann um 3 Uhr mit genug Alk im Blut und SSW im Holster heim wankst, wäre es mit
    Sicherheit besser, wenn du nicht kontrollierst wirst.
    Wie du dann ärger vermeiden kannst, sagt dir der gesunde Menschenverstand... ;)

  • Alkohol und Waffen schließen sich durch das Erfordernis der Zuverlässigkeit aus. Für den SSW Gebrauch spricht sicher nichts um 0,5 Promille. Aber bei Ausfallerscheinungen ist schlicht die Grenze erreicht.

  • Bleibt zu hoffen, dass der Diskussionsstarter inzwischen gut ins neue Jahr geböllert ist und sich zur Morgentoilette nicht im Gewahrsam wiederfindet.

    Schade, dass er für die, die sich last minute dann doch noch die Mühe einer hilfreichen Antwort gemacht haben, vor dem Jahreswechsel keine kurze Rückmeldung über hatte.

  • Gab erst kürzlich einen Fall, Jäger fährt nach der Treibjagd nach Hause, wird angehalten, Alkoholgehalt unter 0,3 Promille, dennoch verlor er seine Zuverlässigkeit, den Jagdschein und die Waffen, er ging dagegen vor aber das brachte nichts.

    Alkohol nach einer Treibjagd ? :huh:

    ich bin entsetzt ... ;(

    "Zum Ende insbesondere einer Treibjagd erfolgt ein gemeinsames Essen der Jäger, Treiber und Hundeführer, das sogenannte Schüsseltreiben (regional, z. B. in Süddeutschland auch Knödelbogen). Hierbei wird oft ein Jagdgericht einberufen, das Jäger, Treiber und Hundeführer, die gegen das Brauchtum verstoßen haben, „bestraft“. Die Strafen bestehen meist aus Getränkerunden und harmlosen Späßen. Körperliche Strafen, wie Schläge mit dem Waidblatt, einem großen Jagdmesser auf das entblößte Hinterteil, sind nicht mehr üblich. Das Jagdgericht kann auch Ehrungen für vorbildliches Verhalten vornehmen. Ein Verstoß gegen Sicherheitsbestimmungen hingegen ist nicht Gegenstand der Verhandlung.
    Abseits der Strafen werden beim Schüsseltreiben Gegenstände wie das Waidblatt aber auch genutzt, um Neulinge, z. B. Jungjäger in den Kreis aufzunehmen. Neben dem Schlag zum Jäger nahm dieser Initiationsritus früher mancherorts herabwürdigende Züge an (z.B. Apportieren von Gegenständen, Spirituosen durch Waffenläufe trinken)." aus : Wikipedia

    alter Jägerspruch :

    "Ein Hund der nicht läuft, ein Jäger der nicht säuft, ein Mädel das nicht *****, das sind die größten Wunder dieser Welt."

    ***** zensiert wegen politisch unkorrektem Sexismus ;)

  • Schade, dass er für die, die sich last minute dann doch noch die Mühe einer hilfreichen Antwort gemacht haben, vor dem Jahreswechsel keine kurze Rückmeldung über hatte.


    Waren, unter Berücksichtigung der späten Frage, hilfreiche Antworten im Thread bis Beitrag 11 (also vor 0:00h)? Wirklich?
    Pyro-Geschosse nur in mindestens hektargroßen Gärten abschießen?
    0,0 Promille-Nulltoleranzgrenze auf Silvesterparties?

    Der TE wird sich der Logik folgend für den Alkohol entschieden und seine Rückmeldung im Jack Daniels Forum geschrieben haben. :D

  • Na, also 0,0 Promille auf der Silvesterparty sind nun etwas viel verlangt, NACH dem Schießen kann man ja ganz beruhigt die Waffe(n) weglegen (daheim gar kein Problem, wenn auswärts gefeiert wird haben wir noch immer einen abschließbaren Schrank/Raum gefunden) und sich dem ein oder anderen Getränk zuwenden!

    Aber vllt sehe ich das auch alles zu konservativ, die jungen Leute sehen das ja teilw. etwas lockerer...

  • Uiuiui, genau, 0,0 Promille sind absolut zu viel verlangt, man kann ja nicht erwarten, dass erwachsene Leute sich nicht mit Drogen betäuben...

    Musste gestern abend noch fahren, war in den Alpen und recht rutschig, hab mir dann gedacht, es wäre besser, komplett auf Alkohol zu verzichten. Kann nicht sagen, dass ich was vermisst hätte. Wenn man sowas zum feiern echt braucht, dann sollte man sich mal ein, zwei Fragen zum eigenen Drogenkonsum stellen. Würde ja auch keiner auf die Idee kommen, zu sagen "Also ohne ein, zwei Nasen Koks, das is ja schon irgendwie zuviel verlangt"...

    Friendly fire - isn't