178,50 Euro Strafe für Einhandmesser

Es gibt 219 Antworten in diesem Thema, welches 39.403 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Mai 2017 um 23:20) ist von Magnum Opus.

  • Das kuriose an den Verboten hier ist, das sie absolut nichts zur Sicherheit beiträgt. Jüngste Ereignisse belegen das . So.... warum der Stress? mal Böse gesagt... nen LKW kann jeder kaufen

  • moin. wer gegen das gesetz verstößt, das machen fast alle, und wenns nur im strassenverkehr ist, wird eben dann bestraft, wenn er dabei erwischt wird. so einfach ist das.

    ein richter entscheidet nicht über den sinn eines verbotes, ein polizist auch nicht, das sind beides ausführende organe.

    selbst unsinnigste gesetzte , gegen die man verstößt, und blöderweise erwischt wird, führen eben zur strafe. der gesetzgeber allein ist der , der die gesetzte macht.
    und damit er hier nicht als blindfisch verurteilt wird, werden 75% der gesetzte von der eu brüssel gemacht und unsere regierung ist nur das ausführende organ der globalen wirtschaft.

    also wer mit messsern oder waffen rumläuft, hat die eigenpflicht , sich zu kümmern, was er darf und was nicht.

    wie ich mit der armbrust auf dem rücken oft mit demoped durch die stadt zum training fuhr hab ich auch das erste mal bei der polizeiangerufen und nachgefragt. obs einwände gibt, und das ich das bin, der da öfter mit ruimfährt und alles war klar.

    man muß sich halt informieren
    gruß edwin

    INVICTUS

  • Ich finde das interessant, damals als dieser Paragraph erlassen wurde kamen da noch ganz andere Töne. Da hieß es man mache das nicht um unbescholtenen Bürgern ihre Taschenmesser abzunehmen, sondern nur um an kritischen Orten bereits bekannten Tätern ihre zu der Zeit modischen Tatmittel abnehmen zu können....die sind nach dem Verbot von Butterflies auf Einhandmesser umgeschwenkt.

    War eine Aussage des damaligen Innenministers Schäuble. Komplette Aussage kann man hier nachlesen, dazu ein Stück runterscrollen:

    http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_wolfgang_sc…4--f104233.html

    Oder hier im Messerforum:

    http://www.messerforum.net/archive/index.php/t-65942.html


    Und dazu kommt noch die Tatsache das damals im Innenausschuss eiskalt gelogen wurde um das durchzudrücken...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Es gibt ja Strafmaß von /bis.
    Was mir in dem Fall fehlt ist das Augenmaß, das Fingerspitzengefühl.
    Und zwar bei der Feststellung durch die Polizei, wie auch das Strafmaß durch den Staatsanwalt.
    Ich bin mir sicher wenn eine wunderschöne nette Frau so ein Messer auf die Theke gelegt hätte, dann hätten die Beamten nur mit dem Zeigefinger gewackelt.........oder mit irgendwas anderem......

    Aber so ist das nunmal, der eine kriegt nix, der andere die volle Breitseite. Ist ja auch gut für die Statistik.......

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten


  • Und dazu kommt noch die Tatsache das damals im Innenausschuss eiskalt gelogen wurde um das durchzudrücken...

    ...was die übliche Vorgehensweise darstellt sowohl um unliebsame Minderheiten zu stigmatisieren und kriminalisieren oder gehätschelte Minderheiten salonfähig zu machen. Man denke nur an die Menschen mit Motorrad und Kutte = ausnahmslos Schwerverbrecher. Die öffentliche Hetze, die hier von den Innenministern der Länder in den letzten Jahren veranstaltet wurde, erinnerte an die finstersten Zeiten unseres SED Regimes. Umgekehrt waren in der politischen Realitätsverweigerung 2015 der Großteil der anmarschierenden Flüchtlinge natürlich Fachkräfte: alles nur Ingenieure und Ärzte, und die willigen Helfershelfer der geneigten Medien haben diese Mär gradezu propagandistisch aufbereitet. Die Deutschen, in ihrer Mehrzahl mittlerweile ein fauler, fetter, selbstverliebter und dekadenter Haufen Salonpazifisten, will diese Lügen nur allzu gerne glauben, passen sie doch bestens in die eigene, anthroposophisch vegan zusammen gezimmerte Lebensführung. Sorry, die politischen Akteure der BRD unterscheiden sich für mich nur noch durch teure Anzüge von denen der SED...

  • Ihr Lieben.

    Da kann man ja froh sein, daß die deutsche Justiz hier mit aller Härte und Präzision funktioniert.

    Absolut! Und wenn einer von über 500 bekannten Gefährdern in Berlin LKW-Fahrstunden nimmt, sieht es anders aus. Gut, den hatte man nun gerade aus den Augen verloren...
    Hauptsache den Doc mit seinem Einhandmesser...

    Ich wünsche Euch friedliche Weihnachten.

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Und nun ein niedliches Sprichwort aus den USA:

    Police didn´t see it - I didn´t do it.

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • schon lange nicht mehr so ein dummes Zeug gelesen. Wegen Leuten mit so einer Meinung haben wir das Problem das es in der Urteilsfindung den Prommi bonus gibt und schwerverbrecher, weil sie ja eine sooo schwere Kindheit hatten, nach einer Vergewaltigung nur 3 Jahre in eine Klapse kommen.
    Glückwunsch das du es wenigstens verstanden hast das der Grundsatz besteht "alle sind gleich"


    Entschuldige bitte: Lies nochmal was du verfasst hast. Denke drüber nach, und urteile neu wer "dummes Zeug" schreibt.

    Wenn du meine Ausführungen als "dummes Zeug" ansiehst, kann ich nur beten das du niemals als Schöffe zu Gericht berufen wirst.

    Ich habe zu keinem Zeipunkt geschrieben, dass sich alberne Schutzbehauptungen strafmildernd auswirken sollen. Auch habe ich nicht geschrieben, dass irgendwer einen Promibonus erhalten soll.

    Ja, Justizia ist blind. Aber sie ist (oder sollte) nicht taub sein.

    Es darf nicht darauf ankommen, wer der Täter ist. Hinsichtlich Herkunft, Geschlecht, äußerer Erscheinung usw.

    Aber auf die Umstände des Einzelfalls - hierzu zählen auch die tatsächlichen und nicht vorgeschrobenen Beweggründe für die Tat - kommt es bei der Urteilfindung sehr wohl an.

    Wenn du in meinem beschriebenen Fall - Vergleich stadtbekannter Vorbestrafter Schläger mit ehremwerten Mitgleid der Gesellschafft - wirklich denkst, dass beide Personen die jeweils gleiche Bestrafung verdient haben, dann hast du dich damit für jede weitere Unterhaltung selber disqualifiziert. Dann kann ich mich auch mit einer Parkuhr unterhalten und mir deren qualifizierte Argumente anhöhren. Sorry.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Doch - unbedingt!

    Sonst könnte man sie noch verwechseln...

    Wie einer unserer Vorredner bereits so richtig bemerkt hat: Der Doc wurde behandelt wie jemand, der zu schnell gefahren ist - und nicht wie ein Gewohnheitsstraftäter, der einen verbotenen Gegenstand in´s Feld führt. Damit sollte alledem eigentlich Genüge getan sein.

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Ihr macht euch aber auch Sorgen !

    Haltet euch an die geltenden Gesetze ! Schmeißt das - ach so kriminelle - Einhandmesser in die Tonne ^^ ,

    und hängt euch ein feststehendes Messer ( mit 11,9 cm Klingenlänge ! :new2: ) an den Gürtel ! :saint:

    Wenn dem Gesetzgeber das lieber ist , bitte sehr ! Und vor allem ist es ruck-zuck gezogen und einsatzbereit wenns drauf ankommt ! :n13:

    Vor allem : welches Einhandmesser hat schon 11,9cm Klingenlänge ? :ruger:

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

  • Es gibt ja Strafmaß von /bis.
    Was mir in dem Fall fehlt ist das Augenmaß, das Fingerspitzengefühl.

    .... ganz deiner Meinung ! Es bestünde ja auch die Möglichkeit einer Verwarnung !

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

  • .... ganz deiner Meinung ! Es bestünde ja auch die Möglichkeit einer Verwarnung !

    nein, wenn man der Ordnungswidrigkeit (Verwarnung) so wie hier beschrieben wurde,
    widersprochen hat ohne dabei entlastend begründet zu haben, muss ein Strafverfahren eröffnet werden.

    Natürlich hätte das alles gar nicht vor dem Richter landen müssen.
    Zum Streiten gehören immer zwei.
    Mal nicht auf's hohe Pferd setzen (Dr. hin oder her) und die kleine Verwarnung zahlen, fertig.
    Man kann mal etwas nicht genau gewusst haben, o.k. aber dann Widersprechen und "Besserwissen"
    ist halt ganz schlecht.

  • Eine Ordnungswidrigkeit wir durch den Widerspruch gegen den
    Bussgeldbescheid nicht zur Straftat. Es wird lediglich durch das
    Gericht geprüft ob der Bescheid zu Recht ergangen ist.
    Es bleibt aber ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.
    Die Verfahrenskosten sind relativ gering solange keine teuren
    Gutachter beauftragt werden.
    In diesem Fall hätte man auch auf das berechtigte Interesse als
    Notarzt erkennen können (und imho sollen).
    Ein interessanter Beitrag zu dem Thema Messerverbot steht hier.
    Ist Lesenswert.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Eigentlich fehlt mir zum Thema Einhandmesser ein das die Dinger ursprünglich erfunden wurden damit einhändige ein Taschenmesser nutzen können. Was jetzt nicht mehr Möglich ist.

  • Nun, wie wir oben bereits gelesen haben, brauchen sie es ja auch nicht - solange sie ein Messer mit fester Klinge verwenden, nicht wahr?

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

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  • Okay... jetzt brauchen wir nur noch die Tasche, passend zum Messer.

    Von der einen Hand ganz zu schweigen.

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  • Hallo,

    zwei Anmerkungen von mir:

    Ein Einhandmesser ist doch bereits ein Taschenmesser, das einen Pilz auf der Schneide hat und so mit einer Hand geöffnet werden kann. Ein Handwerker hat diese Teile sehr gerne, weil er keine zweite Hand benötigt.

    Meines Erachtens wäre ein Messer mit einer Klinkenlänge von kleiner 12 cm am Gürtel getragen in dem Amtsgericht auch nicht gut angekommen oder?

    Mit freundlichen Grüßen