178,50 Euro Strafe für Einhandmesser

Es gibt 219 Antworten in diesem Thema, welches 39.316 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Mai 2017 um 23:20) ist von Magnum Opus.

  • Hallo Heinzzz.

    Das dumme an dem "anerkannten Zweck" ist, daß man sich mit dem Beamten, ... der vieleicht anderer Meinung ist, rumstreiten muß. Mit Pech wird es dann erst einmal eingezogen, und man muß dann Wiederspruch einlegen, ...

    Es nutzt ja nichts, wenn wir das hier so sehen, oder vieleicht auch 60% aller Polizisten. Man trifft dann genau den Falschen. Was allerdings sehr viel hilft ist, wie man auftritt. Ist man seriös und freundlich, geht in der Regel immer alles gut. Ist man pampig, macht dumme Sprüche, ... dann sollte man sich nicht wundern, das Gesetz xy halt sehr ungünstig ausgelegt wird und man dann später sein Messer per Wiederspruch, .... zurückfordern muß.

    Ich versuche es dem Beamten bei seiner pos. Entscheidung so leicht wie möglich zu machen.

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • da liegt das Problem.
    Ne Freundin von mir wurde von Bundespolizisten im Zug ihre Kochmesser abgenommen, obwohl sie unterwegs war zur Gesellenprüfung zur Köchin.
    Alle Erklärungen halfen nichts.
    Sie hatte kurz ihren Rucksack in den Bahn auf den Tisch geleert weil sie etwas darin suchte und nicht gefunden hatte.
    Genau in diesem Moment kamen die zwei Beamten an ihr vorbei und haben ihre Kochmesser eingezogen, obwohl sie 2 Std. Später ihre Gesellenprüfung ablegen musste und ihr persönliches Werkzeug, in den Fall ihre Kochmesser nicht als anerkannter Zweck angesehen wurde.
    Das ist einfach ein A.schloc. verhalten von Oberbürokraten in Uniform, die jegliche Vernunft und Verhältnismäßigkeit vermissen lassen und zum negativen RUF der Polizei beitragen.

  • So ist es. Man kann 99x Glück haben. Aber irgendwann hat man Pech. Oder man schleppt halt immer einen Messerkoffer mit (transportieren darf man ja).
    Ich möchte mich hier andererseits sehr positiv über die Polizei auslassen, die bisher immer sehr nett und freundlich und auch verständnisvoll reagiert hat. Aber schon in Flugplatzgebäuden sieht das ganz anders aus. Auch wenn man ein Messer nachweislich transportiert. Der Beamte ist halt froh, wenn Er mal was entdeckt hat, ...

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • da liegt das Problem.
    Ne Freundin von mir wurde von Bundespolizisten im Zug ihre Kochmesser abgenommen, obwohl sie unterwegs war zur Gesellenprüfung zur Köchin.
    Alle Erklärungen halfen nichts.
    Sie hatte kurz ihren Rucksack in den Bahn auf den Tisch geleert weil sie etwas darin suchte und nicht gefunden hatte.
    Genau in diesem Moment kamen die zwei Beamten an ihr vorbei und haben ihre Kochmesser eingezogen, obwohl sie 2 Std. Später ihre Gesellenprüfung ablegen musste und ihr persönliches Werkzeug, in den Fall ihre Kochmesser nicht als anerkannter Zweck angesehen wurde.
    Das ist einfach ein A.schloc. verhalten von Oberbürokraten in Uniform, die jegliche Vernunft und Verhältnismäßigkeit vermissen lassen und zum negativen RUF der Polizei beitragen.


    Rein rechtlich haben die Polizisten nichts falsch gemacht, denn die Messer werden ja bei der Prüfung benötigt und falls diese zufällig irgendwo in der Öffentlichkeit wäre , dann dürfte sie die Messer da führen. Für den Transsport gilt aber die Regel in einem Verschlossenen Behältnis - also nicht zugriffsbereit. und als deine Freundin die Messer ausgepackt hat war es genau die Lücke mit der man die Dinger rechtens einsacken konnte. ( in der Öffentlichkeit geführt). Aber da hast du schon recht, da hätten die Polizisten auch menschlicher reagieren können

  • Hallo Federbolzen.

    Genau. Mit einem vernünftigen Messer kann man wesentlich besser, sicherer und leichter Holz bearbeiten. Z.B. für eine Tarpstange, für Feuerholz an einem Grillplatz, ... Mit Foldern kommt man kein mm weit. Die Mechanik ist viel zu empfindlich. Und mit 6cm Klingen kann man Hauen oder Batoning vergessen. Ausser, man will Streichhölzer spalten. ;)

    Mit feststehenden 11,99999999cm Messern mit 4-6mm Dicke kommt man gerade noch so hin.

    Gruß Play.

    Leute, watt macht ihr mit euren Messern??? Ich hab ne federleichte Laplander-Klappsäge, die zerlegt dir n 12cm Stamm in ein paar Minuten. Meine Messer für den "Busch" sind inzwischen alle deutlich unter unter 12 cm, allerdings weniger aus gesetzlichen Gründen, sondern dem Umstand geschuldet, dass 98% aller Tätigkeiten mit einer "kleinen" Klinge besser funktionieren. 6mm+ Klingenstärke? Damit sind doch viele Bushcraft-basics nicht mehr vernünftig möglich. Und Batoning ist so sinnvoll wie Mentos in Cola!
    Gruß
    Dose

  • Hallo DrDosenbier.

    Es geht um Bushcrafting und primitive Living. Klar kann ich auch eine Motorsäge mitnehmen. Aber es geht darum, mit so wenig Equipment wie möglich auszukommen. Das ist der Sinn der Übung. Klar habe ich eine super Säge. Aber die Aufgabe besteht darin, auch ohne auszukommen. Wie gesagt. Eine massive 11,5cm Klinge funktioniert auch noch. Aber ist bei groben Arbeiten nicht ganz so effizient. Ein Haumesser ist da am vielseitigsten, auch wenn es für feine Arbeiten nicht ganz so geeignet ist.

    Das ist wie beim Apnoetauchen. Da kann man auch nicht sagen: Nimm doch ein Tauchgerät, ein U-Boot oder eine Taucherglocke mit. ;)

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Was ich bei der ganzen Diskussion hier etwas vermisse:

    Völlig unabhängig davon, ob man ein großes Messer braucht, oder nicht, oder wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass man kontrolliert wird (is auch gerade was Waffenbesitzer angeht ein ziemlich dämliches Argument): Warum muss man solche Messer verbieten? Wie groß ist die Deliktrelevanz? Um wieviel Prozent ist die Kriminalität wegen des Verbots eingebrochen?

    Das sind die Daten um die es geht. Irgendwas zu verbieten, weil es die Mehrheit nicht braucht, ist halt ziemlich dumm...

    Friendly fire - isn't

  • Ja, sehe ich auch so. Der Zweck des Verbots, der damals in den Bundestagsreden angegeben wurde, war ein sehr beschränkter, nämlich dass die Polizei an bestimmten Brennpunkten wie im Berlin am Kottbusser Tor oder in Hamburg an der Reeperbahn etc., solche Messer einziehen kann. Es wurde damals betont, dass der normale Bürger, der ein Messer zu einem bestimmten Zweck mitnimmt, davon nicht betroffen sein solle. Es war aber eigentlich schon damals jedem von uns, der das mitgekriegt hat, klar, dass die Formulierung im Gesetz sich geradezu anbot, um in der Praxis restriktiv ausgelegt zu werden. Was jetzt eben dazu führt, dass man kein Fahrtenmesser mehr in den Wald mitnehmen kann...

    SPD-Abgeordnete Silke zu Stokar 2008 im Bundestag:


    http://www.dsb.de/media/aktuelle…18012008_0_.pdf

  • Ich nutze den Thread einfach mal für folgende Frage:

    Bisher war ich der Meinung, dass wenn bei Einhand- / Rettungsmessern etc. welche von der Länge her Gesetzeskonform sind und man das jeweilige "Helferlein" zum einhändigen Öffnen entfernt, diese dann auch geführt werden dürfen. Mir ist auch so als hätte ich diesen Sachverhalt auch mal bei einigen Herstellern / Modellen so in der Beschreibung gelesen und man sie dann ganz legal führen könne.

    Habe jetzt irgendwo mal im Netz aufgeschnappt, dass es relativ egal wäre ob der Pin / Klingenheber dran ist oder nicht wenns als ein Einhandmesser konzipiert ist, ist es verboten. Wenn man ehrlich ist, kann man ja die meisten dieser Messer, dank ihrer hochwertig gelagerten Klinge auch ohne Pin mit dem Daumen öffnen. Vielleicht nicht ganz so schnell und zuverlässig aber das macht dann denke ich nur die Übung. Das ist dann auch der Knackpunkt, wenn man mal kontrolliert würde und erzählt dem Beamten der Pin ist ja ab und die öffnen dein Messer dann ganz bequem mit einer Hand. Was soll man da noch als Argument bringen?

    Ich persönlich führe mein in der Länge konformes Einhandmesser mit Pin seit Jahren ohne Probleme. Wann wird man schon mal komplett kontrolliert. Und dort wo man sowas erwartet bei Events, nimmt man ehh von vornherein kein Messer mit.

  • Die meisten Einhandmesser kriegt man auch mit einer Hand auf wenn die Pins weg sind, der Polizist wird das probieren, kriegt er es ohne große Anstrengung auf ist das Messer vom Führverbot betroffen.

    Ich kann auch nur davon abraten nicht 42a konforme Messer ohne eindeutig anerkannten Zweck zu führen wenn man vlt. mal vorhat die WBK zu machen, solche Verstöße machen sich da gar nicht gut.

  • dass es relativ egal wäre ob der Pin / Klingenheber dran ist oder nicht wenns als ein Einhandmesser konzipiert ist, ist es verboten. Wenn man ehrlich ist, kann man ja die meisten dieser Messer, dank ihrer hochwertig gelagerten Klinge auch ohne Pin mit dem Daumen öffnen.

    es liegt im Gesetzestext nicht mal am öffnen, sondern am einhändigen feststellen durch zum Beispiel den Liner lock oder den Backlock. Also wird auch durch entfernen des Daumenpins das Messer nicht zum "Zweihandmesser"

    Ich hatte das ganze mal relativ ähnlich mit einem als zweihandmesser verkauften Messer mit Backlock. Dieses ließ sich unmöglich mit dem Daumen normal greifen und öffnen, allerdings reichte ein einfacher schwung aus dem Handgelenk damit die Klinge ausschwingt und das Backlock greift. Dies ist bei so gut wie allen mit locks versehenen Messer die ich bisher in der Hand hatte der Fall.

    Man kann aber zusätzlich zum entfernen der Öffnungshilfen noch die Schraube, die die Klinge fixiert, so stark anziehen, dass ein aufschwingen aus dem Handgelenk quasi unmöglich macht. Das erschwert dann allerdings auch das öffnen mit 2 fingern, besonders wenn kein Nagelhau vorhanden ist


    Wann wird man schon mal komplett kontrolliert

    ist mir schon 2 mal passiert, als ich mit dem Fahrrad über die Grenze von Holland nach DE zurück wollte.. Aber vielleicht seh ich den Beamten einfach zu kriminell aus D:

    bei mir wurde zum glück nie was gefunden (wie auch hatte nichts relevantes dabei) aber einer der beiden Beamten wollte wissen wo man den Butterfly-Flaschenöffner her bekommen kann :D

  • es liegt im Gesetzestext nicht mal am öffnen, sondern am einhändigen feststellen durch zum Beispiel den Liner lock oder den Backlock.

    Richtig, Messer die nicht verriegeln sind 42a konform auch wenn man sie einhändig bedienen kann, das Spyderco UKPK z.B.

  • wenn man nicht weiss mit welcher seite man schneiden soll, dann mag das zutreffen. ich hatte mit slipjoints (Victorinox zum Beispiel) noch keine probleme bei unvorhergesehenen zusammenklappern. da gibt es auch einige Messer die eben nur Messer sind, wie beispielsweise das Sarenmu black slipjoint oder das Lansky world legal


    eine andere Lösung wenn es denn ein Messer zum zusammenklappen sein muss, wäre ein friction folder. Die gibt es zwar eher in traditionellerem Design mit Holzgriff aber sowas wie das Spyderco friction folder messer sind auch schon recht modern

  • wenn man nicht weiss mit welcher seite man schneiden soll, dann mag das zutreffen.

    Oder wenn man die Spitze des Messers zum einstechen benutzt. Mit ist dabei schon ein Vic in der Hand zugeklappt, ist nicht so witzig wie es sich anhört. Seitdem benutze ich nur noch Messer mit Verriegelung.

  • moin. würd mir ja stineken so viel strafe für ein messer zu bezahlen däfür kriegt man ja schon

    drei wochen essen dafür oder 3 tage urlaub inm ferienhaus in dänemark

    ich geh mal davon aus das der , der soviel strafe bezahlen muß, was verkehrt gemacht, und nicht die bösen gesetzteshüter schuld sind..

    selberschuld.

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Warum versuchst du es nicht einfach mal mit lesen?
    Ganz vorne im Thread steht alles...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • moin. also selber doof wenn man strafe zahlen muß.

    dazu sind gesetzte nu als als menschliche grenzen da.

    nöö hab keine lust zu lesen, ich schreib lieber.....

    macht mehr spass .

    gruß edwin

    INVICTUS