Wie ernst darf man ein F-Kennzeichen nehmen ?

Es gibt 72 Antworten in diesem Thema, welches 12.594 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Januar 2017 um 07:18) ist von Oldcrow.

  • ... vom Prinzip nach dem Verschwinden der Kennzeichnung, um eine Waffe komplett ohne Kennzeichnung, nicht nur das F-Kennzeichen betreffend.

  • die früheren lep-konvertierungen hatten auch das f-zeichen. plötzlich wurden sie verboten und wbk-pflichtig. in der heutigen zeit kannst du stempel haben wie du willst. das nützt gar nichts...wenn diesen eu-diktatoren was nicht passt wird es verboten und aus die maus <X is wie mit deko-waffen...die bka-zulassungen haben die ja auch einfach für null und nichtig erklärt!

  • @NC9210

    Warum denn? Meine Aussage ist völlig richtig!

    Ich präzisiere:

    Meine Aussage betrifft Luftgewehre, meine Aussage bezieht sich auf den Post von Bad.Boy (sorry, hatte gedacht, es war der TE, mein Fehler), meine Aussage bezieht sich nicht auf umgebaute, gefeilte oder nachträglich verfälschte Luftgewehre.

    Zitat von Bad.Boy:
    (..)Ohne F hast Du dann eine illegale Waffe.

    Meine Aussage ist richtig, da es vor 1970 (oder war es 71) Luftgewehr ohne F gab, diese darf man heute besitzen!

    Ich habe davon eine Diana, Baujahr 68, kein F, also auch legal.

    Also bitte ich darum, zu erläutern, warum meine Aussage mit Vorsicht zu genießen ist!

    Sollte jamand meine Aussage auf "normale" Waffen bezogen haben, dann ist er hier im flaschen Thread!

    Grüße

    Nachtrag:

    Zitat:
    Luftgwehre, die vor dem 1.1.1970 oder Luftgewehre aus der ehemaligen DDR mit Datum vor 1.4.1991 sind auch ohne "F" Kennzeichnung weiterhin frei ab 18.

    -Umarex Beretta 92FS
    -Diana Mod 35
    -Weihrauch HW97 BlackLine mit UTG 3-12*44

    8 Mal editiert, zuletzt von connor100 (5. Januar 2017 um 09:43)

  • Ich glaube, dass @NC9210 da einfach einen kleinen Witz machen wollte zum Leseverständnis von Behörden und zur Annahme, dass sie hier mitlesen. Ähnlich wie mit seiner Implikation im selben Post, er sei "wirklich rechtskundig". ;)

    Natürlich war deine Aussage richtig.

  • Ah, ok, dann versteh ich es. Sorry, dann habe ich falsch reagiert und hoffe auf Besuch der Waffenleitung :D .

    -Umarex Beretta 92FS
    -Diana Mod 35
    -Weihrauch HW97 BlackLine mit UTG 3-12*44

  • Hätte mir klar sein müssen, das irgendjemand die in Anlage 2 definierten Ausnahmen aus dem Hut zaubert, wenn ich das nicht dazu schreibe.
    Mein Post bezog sich allein auf die Frage vom TE.
    Sein Modell ist definitiv nicht von vor 1970 bzw. aus der DDR weshalb die Ausnahmeregelungen in Anlage 2 für seine Frage schlichtweg irrelevant ist.
    Fehlt an einer Druckluftwaffe, bei der die in Anlage 2 definierten Ausnahmeregelungen nicht greifen, das F ist das schlichtweg problematisch, da das WaffG. (Auch in Anlage 2) die F-Kennzeichnung ansonsten für den erlaubnisfreien Besitz von Druckluftwaffen verbindlich vorschreibt.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

    6 Mal editiert, zuletzt von Bad.Boy (5. Januar 2017 um 13:00)

  • Warum denn? Meine Aussage ist völlig richtig!

    In dem Zusammenhand mit diesem Thread nicht.
    Man kann das nämlich auch so verstehen:
    "Ob da ein F drauf ist oder nicht ist mir egal".
    Und im Zusammenhand mit diesem Thread kann
    man es kaum anders verstehen.

    Ich glaube, dass @NC9210 da einfach einen kleinen Witz machen wollte zum Leseverständnis von Behörden und zur Annahme, dass sie hier mitlesen. Ähnlich wie mit seiner Implikation im selben Post, er sei "wirklich rechtskundig".

    Nein, ich mache keine Witze.
    Übrigens ist das Diffamieren anderer Menschen eine
    der erbärmlichsten Charaktereigenschaften zu denen
    ein Mensch fähig ist.

    PS: ich hab mein Posting in #40 ein wenig ergänzt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

    Einmal editiert, zuletzt von NC9210 (5. Januar 2017 um 13:03)

  • @NC9210: Wenn ich mich irre, sag es mir gerne, aber du bist ja nun auch nicht gerade neu im Forum, und mein Eindruck aus bisherigen Diskussionen war, dass du bei Rechtsthemen zwar viel weißt, aber letztlich eben genau so ein Googler, Nachleser und letztlich Laie bist wie ich selbst, der meist richtiger liegt als jemand, der gar nicht nachliest, aber im Vergleich zu Praktikern eben auch manchmal sehr falsch liegt. Täuscht der Eindruck?

    Dein neues Argument in #40: naja, letztlich sagst du, dass der Staatsanwalt immer einen Strafbefehl stellen kann, egal ob er falsch liegt oder richtig. Klar, das kann passieren, aber welchen Tatvorwurf sollte er mir machen? Und wie wahrscheinlich ist das? Wenn der Staatsanwalt es so versucht, holt man sich halt einen Rechtsbeistand, und wenn der zurät, wehrt man sich. Dazu hat man immer das Recht. Aber die Wahrscheinlichkeit ist doch eher gering. Man muss halt abwägen gegen das Wegwerfen der Waffe oder das Einsenden zum Importeur oder gar Beschussamt. Und wenn man eine große Sammlung an erlaubnispflichtigen Waffen hat, verschiebt das vielleicht auch etwas die Perspektive, wieviel man sich trauen will. Aber am Ende sehe ich hier einfach keinen Tatvorwurf für einen Verstoß gegen das Waffengesetz, der zutreffen würde. Wenn es deiner Meinung nach einen gibt, würde mich der interessieren.

  • Zu 1. Die Eindruck täuscht.
    Bei Google findet man das meiste was ich hier schreibe gar nicht.
    Ich suche dort allenfalls nach Belegen die ich verlinken kann.

    Zu 2.
    Ein Cop hat hier mal behauptet das wäre eine Urkundenfälschung.
    Völliger Blödsinn - aber solche Strafbefehle gab es bereits. Und
    wenn der Staatsanwalt sich zurückhält ist der preiswerter als die
    Vergütung die ein guter Strafverteidiger verlangt (die nur zum Teil
    erstattet wird wenn man freigesprochen wird).
    Unter 1000,- Euro geht da gar nichts, gerne auch 2000. Ein Straf-
    befehl über 250,- Euro ist also das kleinere Übel.
    Genauso kann er fabulieren daß das F nicht zählt weil es nicht vom
    Hersteller bzw. nicht dauerhaft angebracht ist.
    Es gibt jede Menge Urteile mit denen Menschen völlig zu Unrecht
    verurteilt wurden weil SIe ohne Anwalt zum Gericht gegangen sind.
    Nach dem Motto ich hab ja nix gemacht, also kann mir auch nichts
    passieren. Das ist dann ein sehr böser Fehler.
    Für die Berufung ruft der Anwalt dann min. 2000,- Euro auf. Und die
    Frist ist mit 1 Woche nicht übertrieben lang. Auch die wird oft genug
    versäumt.
    In solchen Fällen wird auch gerne so geurteilt daß eine Berufung gar
    nicht erst (bzw. nur theoretisch) möglich ist (§ 313 StPO).

    Das Beschußamt ist ein möglicher aber sehr teurer Weg. Ich würde
    einen Büchsenmacher bitten das F nachzustempeln. Mit einem durch
    Schlagstempel vom BüMa angebrachten F hab ich noch nie von einem
    Problem gehört. Entgegen anderer Behauptungen dürfen die das auch,
    die Meisten machen es nicht gerne weil Sie die Rechtslage auch nicht
    so sicher kennen und wegen so einem "Prügel" keinen Ärger haben
    wollen.
    O-Ton eines BüMas der es sogar genau weis: "Ich habe kein Interesse
    an einem Besuch der nicht zum Kaffee kommt".
    Aus meiner Sicht überängstlich - aber schau dir den Fall Abel in FFM
    mal an. Der Mann ist ruiniert - aus reiner Schikane!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

    Einmal editiert, zuletzt von NC9210 (5. Januar 2017 um 17:01)

  • Mein lieber Scholli, die Beiträge triften ja jetzt in ungeahnte Richtungen ab.

    Um noch mal im Urkern meines Problems anzufangen. Ich habe die Diskussion angestoßen, weil ich zu putzeifrig war und in meinem Putzwahn die Beschriftung inklusive des F-Kennzeichens auf der Systemhülse meines Luftgewehrs abgeschruppt habe. Damit ist mein ursprünglich als F gekennzeichnetes Luftgewehr in den Bereich einer illegalen Waffe gerückt, nur weil der Hersteller es versäumt hat, die Kennzeichnung auch wirklich dauerhaft anzubringen. Gab viele Stellungnahmen .... danke dafür.

    Für mich steht die Sache jetzt fest. Ich zerlege das Teil komplett und gebe die Einzelteile, die ja letztendlich von einem ursprünglich F gekennzeichneten Gewehr stammen, ab .... natürlich nur an berechtigte Personen.

    Nur bei der Systemhülse, auf der ursprünglich alle gesetzlich vorgeschriebene Bezeichnungen inklusive dem F-Kennzeichen prangten , bereitet mit noch ein wenig Kopfzerbrechen. Diese werde ich einfach dem Schicksal überlassen, das jedem X-beliebigen Metallteil widerfährt, das unter der Erde landet. Dort wird es sich ja wohl nicht automatisch in etwas Gefährliches verwandeln und dann lediglich nur noch den Eisengehalt im Boden erhöhen und damit den Effekt erzielen, den Moosbefall im Rasen einzudämmen.
    Diese Lösung ist zwar nicht die Schönste, aber effektiv und sicherlich nicht anrüchig.

    Einmal editiert, zuletzt von Bastelherbi (6. Januar 2017 um 06:06)

  • Die Hülse ist kein waffenrechtlich relevantes Teil.
    Die darfst du sogar einem 6 Jährigen geben ;

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Zwischenfrage

    NC9210:
    Hat es im Fall Abel bereits ein Urteil gegeben, ist ja nun auch schon über 2,5 Jahre her, wenn ich mich nicht irre?

  • Im Zweifel wird der Hersteller/Importeur halt einen
    neuen Aufkleber/Stempel draufmachen

    Ist nicht Deswegen dürfen Bumas nicht mehr F en. Da wurde schon mal vergessen was alles G Ft wurde egal ob einschlag oder Brennstempel für Softairs jede nutzung mußte dokumentiert werden.

    Die Hülse ist kein waffenrechtlich relevantes Teil.
    Die darfst du sogar einem 6 Jährigen geben ;

    Fast es gab 6 Jahre für die abgabe an einen 9 Jährigen

  • In dem Zusammenhand mit diesem Thread nicht.Man kann das nämlich auch so verstehen:
    "Ob da ein F drauf ist oder nicht ist mir egal".
    Und im Zusammenhand mit diesem Thread kann
    man es kaum anders verstehen.

    Also bitte, was interpretierst Du da? Ich habe nicht darüber geschrieben, dass mir irgendwas egal ist! Ließ Dir meinen Beitrag mal in Ruhe durch! Meine Aussage bezieht sich auf Preller und da ist es nicht illegal eine Waffe ohne F zu besitzen!

    Also was soll das? Ich rede nicht von manipulierten Waffen. Ich habe mehrere Preller aus den Jahren 1950-1966 und die führen kein F und ich besitze die ganz legal!

    Ich rede von Besitzen.

    Also wo steht, dass es mir egal ist?

    -Umarex Beretta 92FS
    -Diana Mod 35
    -Weihrauch HW97 BlackLine mit UTG 3-12*44

  • Ich schrieb: im Zusammenhang mit diesem Thread kann man
    es auch anders verstehen.
    Und ich war tatsächlich nicht sicher wie es gemeint war.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Hat es im Fall Abel bereits ein Urteil gegeben, ist ja nun auch schon über 2,5 Jahre her, wenn ich mich nicht irre?

    Soweit ich weis nicht, bin aber auch nicht involviert.
    Wenn ein Verfahren eingestellt wird passiert das in
    aller Regel lautlos.

    Ist nicht Deswegen dürfen Bumas nicht mehr F en. Da wurde schon mal vergessen was alles G Ft wurde egal ob einschlag oder Brennstempel für Softairs jede nutzung mußte dokumentiert werden.

    Fast es gab 6 Jahre für die abgabe an einen 9 Jährigen

    1. Bümas dürfen stempeln. Dokumentieren müssen
    Sie nicht (ist aber aus eigenem Interesse sinnvoll).
    2. Das Urteil würde mich dann mal interessieren.
    Eine leere Hülse ist nämlich nur Messingschrott.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Dann nicht, darum ging es aber nicht.
    Wir hatten es von der Systemhülse eines Federdruckgewehrs.
    Messing war allerdings auch Blödsinn ;)

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.