Offizielles Forums Harztreffen 2017 vom 07.07.17 bis 09.07.17 "Harz 6"

Es gibt 631 Antworten in diesem Thema, welches 81.611 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Oktober 2017 um 11:58) ist von Sgt_Elias.

  • @ zielvier

    =O Oha!

    Das weist Du noch?

    Wahnsinn! Verdammt gutes Gedächtnis!

    Aber wenn ich so drüber nachdenke: Ob das nach einem Jahr liegen noch schmeckt? :D

    Viele Grüße

    Thorsten

  • Herten liegt aber weiter weg als Osterrode. ;) Aber vieleicht kann man wirklich Fahrgemeinschaften bilden. Falls Jemand aus dem Norden kommt? Man könnte dann ja die Benzinkosten teilen.

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Oder nimm die Bahn bis Osnabrück. 1-2 Leute kriege ich auch noch unter. Weiß noch nicht ob mit Wohnmobil oder Kombi.
    Sind beides Diesel.. Kann man da auch Kosten teilen?

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!

  • Aaalso, WENN ich da NICHT im Zelt (klärt sich noch) nächtige UND demzufolge den Platz im Auto spare, DANN könnte ich ja vielleicht..... :whistling::saint:

    Aber nur wenn Du keine Kratzer mit Deinen Schwertern in mein Auto machst! :D

    Viele Grüße

    Thorsten

  • Ich könnte ein Zelt und 2-3 Schlafsäcke mitnehmen. Einen Schlafsack für mich und 1-2 für mein Equippent (LGs, ...), damit Sie es nachts warm und weich haben. :D Campingmässig bin ich fit. Zur Not reicht aber auch ein Tarp, ... ;) Soviel Platz braucht das ja nicht.

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Naja, ich hatte gedacht ab Herten wirds billiger.
    Wenn man dann eh schon mit dem Zug anrollt, kann mich sich einen Teil der Strecke sparen.
    Also ich hab einen Platz ab 45699 Herten frei, nur so zur Info.

  • Zitat

    bei P kann geparkt werden.

    Oben bei der Bowlingbahn nicht. Die mögen das nicht wenn man nicht da hin geht ;)

    Gruß Christian

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • @ claas bring dein Haenel mit zum Dosenteiben :schiess1:
    Tobi
    Neu und gut kann Jeder
    Also wie wäre es mit einem 310 Haenel schootout ???
    Baikal fehlt leider noch in der Liste

    Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du .
    M. Gandhi

    Macht mit beim Fernwettkampf :thumbsup:

    2 Mal editiert, zuletzt von legolas (4. März 2017 um 22:02)

  • Wer mit der Bahn kommt, sollte aber auf jeden Fall unauffällige Behälter für die Waffen wählen oder das Gepäck aufgeben. Die Bahn stellt sich (wie ich selber erst kürzlich feststellen musste)
    MASSIVST mit dem Transport von Waffen in den Personenwagons an (steht glaube ich auch in den Beförderungsbedingungen). Gesetzliche Diskussionen mit dem Securitypersonal,
    was man laut Bundesgesetz darf und was nicht, laufen in dem Fall zu 99.9% ins leere bzw man selber zurück auf den nächsten Bahnhof. Da man mit der Bahn (unter Umständen) über
    Celle und/oder Hannover fährt, kann man schon einmal davon ausgehen, dass MINDESTENS einmal der BGS durch den Zug schleicht. Die Security der Bahn selber ist ja eh, in letzter Zeit,
    immer dabei.
    Also nicht unbedingt die Koffer mit "Anschütz"-, "SWS"-, "H&K"- oder "Walther"-Logo nehmen, sondern eher die (neutralen) Taschen, die wie für Geigen und Gitarren aussehen ;)

    NACHTRAG: Quelle: Auszug aus den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG (Stand: 13.12.2015)

    7.2 Beförderungsausschluss

    7.2.1 Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen
    oder den Wagen zu beschädigen. Ausgeschlossen sind insbesondere gefährliche Stoffe und Gegenstände, Schusswaffen, explosive und entzündbare Stoffe und
    Gegenstände, entzündend wirkende,giftige, radioaktive, ätzende und ansteckungsgefährliche Stoffe sowie sonstige gefährliche Güter nach dem Gesetz über die
    Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und der hierzu ergangenen Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB),Mopeds oder
    Mofas und Gegenstände und Stoffe, deren Beförderung aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften verboten ist. Nach den Freistellungsvorschriften der Ordnung über
    die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) sind für den persönlichen Gebrauch jedoch Zündhölzer, Feuerzeuge, Spraydosen mit
    ungefährlichem Inhalt, elektronische Aufnahme- und Abspielgeräte, Mobiltelefone sowie tragbare Computerzugelassen.

    "Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden." [Sokrates.]

    4 Mal editiert, zuletzt von rbe902 (25. März 2017 um 09:16)

  • Luftgewehre in einem verschlossenen Koffer ist erlaubt. Wenn die sich da anstellen "haue" ich denen ein paar Paragraphen um die Ohren. Ich werde Luftgewehre sicher nicht in Gitarrernkoffern, ... transportieren. Soweit kommt es noch.

    Bei echten Waffen kann ich das ja noch verstehen.

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play