Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 6.522 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Oktober 2020 um 20:58) ist von Floppyk.

  • Gibts eigentlich was Neues in Bezug auf die rechtliche Situation bei 4mm Waffen ?
    Hat jemand was von Gesetzesänderungen in naher Zukunft gehört ?
    Besteht hier die Gefahr eines Verbotes oder Einführung des Bedürfniszwangs ?

  • Besteht hier die Gefahr eines Verbotes oder Einführung des Bedürfniszwangs ?


    Wohl kaum, denn es gibt bei den meisten Verbänden keine Disziplin dafür. Einen anderen Bedürfnisgrund gibt es außer Sammler nicht. Da die Geschossenergien gleich sind, ist das Gefährdungspotential ist dem einer Druckluftwaffe gleich. Daher besteht m.E. keinen Grund für Verschärfungen.

  • Die Öko-Taliban brauchen keinen Grund.
    Aber derzeit hat die Mäusekaliber niemand in Visier,
    ich rechne auch nicht damit - die Teile sind zu selten
    und neue gibt es ja auch nicht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ross:

    Falls du aber Umbauten von vormals GK-Waffen in 4mmM20 meinst (sog. gekorene 4mmM20-Waffen), die sind schon seit 2008 nicht mehr bedürfnisfrei zu haben. :whistling: - egal ob mit "F" oder ohne :!:

  • Nein, ich meine nur die geborenen.
    Trage mich mit dem Gedanken die zu sammeln und wollte nur sicher gehen dass die nicht irgendwo in den Tiefen der EU-Gesetze mit dem Prädikat "Besonders böse" ausgezeichnet wurden.
    Nicht dass ich die dann nächstes Jahr alle verschrotten muss.
    Danke für Eure Antworten.

  • Nein, ich meine nur die geborenen.
    Trage mich mit dem Gedanken die zu sammeln und wollte nur sicher gehen dass die nicht irgendwo in den Tiefen der EU-Gesetze mit dem Prädikat "Besonders böse" ausgezeichnet wurden.
    Nicht dass ich die dann nächstes Jahr alle verschrotten muss.
    Danke für Eure Antworten.

    Dann leg mal los :)
    Der Anfang ist schnell gemacht ;) ich spreche aus Erfahrung... schnell sind einige schöne Stücke zu bekommen.
    Zäh wird es erst wenn Du dich mit anderen Sammlern um bestimmte Modelle Streiten Musst :rolleyes:

    Leider ist das ganze nicht gerade günstig.
    Schau auch mal hier vorbei.
    Zeigt her Eure bedürfnisfreie WBK Waffensammlung

    Gruß Jörg

  • Hallo!

    Zwar schon etwas älter hier, aber meine Frage passt, denke ich: Ich habe mir jetzt ein wenig den Wolf gesucht und bin aus den Fundstücken nicht ganz schlau geworden. Also, ich habe eine 4mm M20 (kein Umbau) auf grüner WBK und mein SB hat mir bei der letzten Waffenkontrolle im Sommer 2016 gesagt, die Bedürfnisfreiheit gäbe es für diesen Waffen nicht mehr. Da falle ich dann wohl unter Altbestand....

    Nun würde ich mir gerne noch die ein oder andere zusätzlich anschaffen, da die recht günstig zu haben sind und bin nun unsicher, ob ich das darf, da ich z. Zt. keinem Schützenverein beiwohne und ich auch keinen kenne, der Disziplinen in diesem Kaliber anbietet. Auch mein langes Suchen im Waffengesetz hat mich nicht weiter gebracht, entweder bin ich blind oder zu blöd (beides zusammen wäre auch möglich...).

    Mir geht es ausschließlich um Waffen die für das Kaliber 4mm M20 hergestellt worden sind, mit F und PTB, keine Umbauten, Einsteckläufe.

    Ich wäre dankbar, wenn da jemand sein Wissen mit mir teilen würde und mir eventuell auch einen Link zum Waffengesetz mitteilen kann, falls die Bedürfnisfreiheit doch nicht komplett aufgehoben worden ist.

    Dafür vorab vielen Dank!

    Beste Grüße
    Hamamatsu
    **************************************************************************
    Edit: Jetzt habe ich nach langem Gewurschtel das hier gefunden:
    Waffengesetz (WaffG)
    Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
    Waffenliste
    "1.
    Erwerb und Besitz ohne Bedürfnisnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)
    1.1
    Feuerwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;"

    Sieht so aus, als ob es noch aktuell ist.

    Auf der ganzen Welt gibt es nichts schwächeres als Wasser. Doch in der Art, wie es dem Harten zusetzt, kommt ihm nichts gleich.

    Tao Te King
    Taoistisches Weisheitsbuch

    3 Mal editiert, zuletzt von Hamamatsu (4. Februar 2018 um 22:54)

  • Das ist ja genau das Problem, weil sich viele Sachbearbeiter nicht auskennen mit den "geborenen" und den "gekorenen" 4-mm-Waffen, daher ist man dort meist planlos.

    Alles, so wie es im Text des Gesetzes oben steht, ist nach wie vor gültig, 4mm-Waffen, die im Original in 4mm hergestellt wurden und eine PTB-Nummer im Quadrat besitzen und ein "F"-Symbol im Fünfeck sind nach wie vor "bedürfnisanstaltfrei" - nur Umbauten aus anderen Waffen in 4mm (=die sog. "gekorenen") NICHT mehr.

    Nebenbei gilt das Gesetz nicht nur für Waffen, die in 4mmM20 hergestellt wurden, sondern auch für dieselben im Kaliber 4mmRand lang -- da gibt es (aktuell auch noch) Munition, denn die Herstellung von 4mmM20 wurde ja leider eingestellt (auch gibt es derartige im Kaliber 6mm Flobert, die auch bedürfnisfrei sind).

    Gesetze machen ist eine Kunst, die man leider hierzulande komplett verlernt hat.

  • Dein SB hat Blödsinn verzapft, da hat sich nix geändert.

    Ich habe heute nochmals mit meiner Waffenbehörde telefoniert. Der SB sagte auch, dass die genannten 4mm weiterhin bedürfnisfrei sind und welcher SB mir das erzählt hätte. Hatte keinen Namen auf Tasche, sagte nur, einer von den beiden bei der letzten Kontrolle. Wer das war, können die ja selbst einsehen.

    Das ist ja genau das Problem, weil sich viele Sachbearbeiter nicht auskennen mit den "geborenen" und den "gekorenen" 4-mm-Waffen, daher ist man dort meist planlos.

    Alles, so wie es im Text des Gesetzes oben steht, ist nach wie vor gültig, 4mm-Waffen, die im Original in 4mm hergestellt wurden und eine PTB-Nummer im Quadrat besitzen und ein "F"-Symbol im Fünfeck sind nach wie vor "bedürfnisanstaltfrei" - nur Umbauten aus anderen Waffen in 4mm (=die sog. "gekorenen") NICHT mehr.

    Nebenbei gilt das Gesetz nicht nur für Waffen, die in 4mmM20 hergestellt wurden, sondern auch für dieselben im Kaliber 4mmRand lang -- da gibt es (aktuell auch noch) Munition, denn die Herstellung von 4mmM20 wurde ja leider eingestellt (auch gibt es derartige im Kaliber 6mm Flobert, die auch bedürfnisfrei sind).

    Gesetze machen ist eine Kunst, die man leider hierzulande komplett verlernt hat.

    Das ist ja mal richtig Mist. Dann kann man die M20 Waffen eigentlich nur noch trocken abschlagen und ab und an mal neu einölen.... die werden dadurch ja unbrauchbar. Mein SB heute beim telefonieren wusste von der Einstellung der Herstellung zumindest nichts. Also schaue ich mich mal nach 4mm R lang um.....

    Danke für Eure Antworten! :thumbsup:

    Auf der ganzen Welt gibt es nichts schwächeres als Wasser. Doch in der Art, wie es dem Harten zusetzt, kommt ihm nichts gleich.

    Tao Te King
    Taoistisches Weisheitsbuch

  • Ein interessantes Thema und ein ahnungsloser Mitleser.
    Ich habe so ein "Dingelchen" mal auf eGun gesehen und
    es zu erst für eine Schreckschuss gehalten, da es davon
    ja auch welche gab. Das war eine Perfecta Mod. 50 ohne
    Adapterpatronen. Sowas könnte man doch sammeln.

    Ich suchte also zunächst nach diesen Adapterpatronen
    und mußte feststellen, daß es diese wohl nicht mehr so
    zu kaufen gibt, aber es wohl irgendwo mal jemanden gab,
    der die nachbaute.

    Auf dieser Wanderung fiel mir auch auf, daß da eine Menge
    Paragraphen am Wegesrand rumlungerten. Ich ging also in
    unseren Paragraphendschungel und fand mich sehr schnell
    im Unterholz wieder, daß doch sehr verwachsen war und
    eine Menge Gestrüpp enthielt, in dem sich sogar unsere
    Beamten regelmäßig verhedderten.

    Welche Maßnahmen muß ich also ergreifen, um sowas
    auch legal haben zu dürfen und wo bekommt man noch
    solche Ersatzteile wie diese Adapterpatronen? Es ja nur
    zu haben und nicht nutzen zu können, ist ja auch doof.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Adaptierte Waffen im Kal. 4M20 sind faktisch vom Markt, weil für diese ein Bedürfnis für das ursprüngliche Kaliber benötigt wird.
    Theoretisch aber über eine rote Sammel-WBK sammelbar.
    Um eine rote WBK zu bekommen braucht man ein Gutachten. Damit wird auch das Sammelgebiet festgelegt. Zudem ein Waffensachkundezeugnis, sowie Lagermöglichkeit, was einen Waffenschrank sinnvollerweise der Klasse I.

  • Im Prinzip ist die 4M20 Geschichte tot. Die umgebauten Waffen sind nicht bedürfnisfrei und von den wenigen bedürfnisfreien Waffen gibt/gab es nur wenige Hersteller. Sie sind nicht sportlich oder jagdlich nutzbar und der Aufwand für eine rote WBK ist hoch und teuer. Der Wert dieser Waffen geht gegen Null. Letztlich gibt es keine Munition mehr dafür.

  • Es gibt mittlerweile eine Disziplin beim DSB mit 4mm m20 Kurzwaffen ...

    Deine Liste ist :
    A) Nicht vom DSB sondern vom BD (Badischer Sportsch....)
    B) Schon einige Monde alt, denn auch die OSP
    in 22 kurz ist Geschichte ... :whistling:

    Gruß Wolf

  • Naja, das Kaliber 4M20 hat sich erledigt. Das ist mangels Munitionsherstellung tot. Toter geht es gar nicht mehr. Das Kaliber 4 mm (lang) gab es schon ewig. Das ist der Zimmerstutzen.