für unterwegs,Kopie des kleinen Waffenscheins?

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 8.000 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. November 2016 um 09:42) ist von StrikerTwo.

  • Ihr Lieben.

    Das sind amtliche Dokumente, die grundsätzlich als Kopie keine Gültigkeit haben und die auch nicht als Kopie beglaubigt werden

    Wenn nicht sogar Urkunde. Wir hatten das vor längerer Zeit mit den KFZ-Scheinen unserer Anhänger: Nee, ihr kriegt nur Kopien, das reicht!"
    Das änderte sich dann schlagartig, nach der ersten Kontrolle. So eine Urkunde hat man immer im Original mit zu führen.

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Das sind amtliche Dokumente, die grundsätzlich als Kopie keine Gültigkeit haben und die auch nicht als Kopie beglaubigt werden.


    Ein amtliches Dokument auf den Kopierer zu legen und auszudrucken, kann u.U. als Dokumentenfälschung durchgehen. Auch wenn es oft geduldet wird, sollte man nicht drauf wetten.

    Manchmal hilft nur Hartholz!
    Meucci-Winner Queue

  • Und wenn man Kopie Groß drauf schreibt?


    Das ändert nichts an der Ungültigkeit. Aber vielleicht lässt sich der Polizist bequatschen, zumindest wenn er keine Zweifel hat und keine Lust hat eine Owi zu wegen vergessener Papiere zu schreiben.

  • Also das "Fotokopieren" einer Urkunde ist keine Urkundenfälschung.
    Das ist zu privaten Zwecken völlig o.k. und kann auch durchaus Sinn machen falls einmal etwas weg kommen oder Unbrauchbar werden sollte.
    Eine solche Kopie ist natürlich nicht rechtsverbindlich, kann aber bei Verlust d. Originals hilfsweise anerkannt werden. Eine "Good-Will-Sache".
    Grundsätzlich mit der Kopie los zu laufen und das Original absichtlich zu Hause zu lassen wäre aber Vorsatz und damit ggf. eine Urkundenunterdrückung.
    Also besser nicht, ist dünnes Eis.

  • Die Kopie eines amtlichen Dokuments hat schlicht keine Bedeutung im Rechtsverkehr.
    Ohne Veränderungen des Inhalts ist es aber auch keine Fälschung.
    Eine (Ordnungswidrigkeiten-)Anzeige kann aber immer gefertigt werden. Die Kopie macht es nur vor Ort leichter, das Vorhandensein des echten Dokumentes zu überprüfen. Das kann dann den Unterschied zwischen Einleitung eines Strafverfahrens (auch wenn es wieder eingestellt wird) und einem Verwarnungsgeld ausmachen.
    Grundsätzlich: Wer das eine (führen) will, muss das Andere mögen (mitführen)!

    Tip: Wenn in der entsprechenden Vorschrift: "mitführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzeigen" steht, kommt man ums Mitschleppen nicht herum.
    Steht in der Vorschrift nur: "auf Verlangen vorzeigen" kann das auch zu Hause oder am nächsten Tag auf dem Revier sein.

    Field Target im SC :W: ernsdorf

    Einmal editiert, zuletzt von Oneshot (13. November 2016 um 18:33)

  • Ihr Lieben.

    Wenn nicht sogar Urkunde. Wir hatten das vor längerer Zeit mit den KFZ-Scheinen unserer Anhänger: Nee, ihr kriegt nur Kopien, das reicht!"
    Das änderte sich dann schlagartig, nach der ersten Kontrolle. So eine Urkunde hat man immer im Original mit zu führen.

    L.G. Udo

    Muss ich dir wiedersprechen, hatte erst Freitag ne Kontrolle. Und konnte auch nur die Kopie von den Schlepperpapieren vor legen alles in Ordnung ^^