Hilfe beim Springmesser zusammenbau

Es gibt 1 Antwort in diesem Thema, welches 2.232 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Dezember 2016 um 08:55) ist von Dragon-Nomad.

  • Moin Leute,
    ich habe demletzt ein einfaches und billiges Springmesser von einem Freund bekommen, das habe ich aber auseinander gebaut weil die Klinge immer etwas raus stand und das hatte mich gestört, so dachte ich mir mach ich das mal auf und probier das hinzubekommen, das wurde aber nichts;) jetzt wollte ich mal fragen ob mir jemand evtl. sagen könnte wo die 4 restlichen Teile hinmüssen, wäre euch sehr dankbar.

    Mfg Marc

  • Bei dem Messing-Ding in der Mitte kann ich (bei dem unscharfen Foto) nicht erkennen was es sein soll.
    Die anderen Teile würde ich mal tippen, wie auf dem Foto eingezeichnet

    Aber irgendwie fehlen mir da noch ein paar Teile..... Abstandhalter und Schrauben, die die Griffschalen zusammenhalten.

    Frage von meiner Seite..... wie klappt man das Messer eigentlich ein, wenn beide Seiten angeschliffen sind ?


    Allerdings wäre ich mit Fotos dieser Art Messer in einem öffentlichen Forum vorsichtig.

    §40 Verbotene Waffen
    (5) Wer eine in Anlage 2 Abschnitt 1 bezeichnete Waffe als Erbe, Finder oder in ähnlicher Weise in Besitz nimmt,
    hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen

    Anlage 1
    Abschnitt 1
    Unterabschnitt 2
    2.1.1
    deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der
    Sperrvorrichtung festgestellt werden können (Springmesser),


    Anlage 2
    Abschnitt 1
    Verbotene Waffen
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
    1.4.1
    Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen
    sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende
    Teil der Klinge
    - höchstens 8,5 cm lang ist
    und
    - nicht zweiseitig geschliffen ist;

    Ich selbst bin nur Laie und kann nur Auszüge aus dem Waffengesetz rauskopieren.
    Sicher kann unser Waffen-Sachkunde-Experte FloppyK genaueres hierzu sagen.