Transport von erlaubnisfreien Waffen im Auto

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 25.629 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. September 2016 um 14:26) ist von PR90.

  • Hallo zusammen,

    ich hätte da zwei laienhafte, waffenrechtliche Anfängerfragen zum Transport von Waffen.
    Es geht mir bei den Fragen um den Transport von frei erhältlichen Druckluftwaffen unter 7.5 Joule, nicht um WBK-pflichtige Waffen und nicht um das Führen.
    Und es geht mir um den Transport in meinem Privatauto im nicht einsehbaren Kofferraum.

    Vorausschicken möchte ich einige Grundregeln, die mir schon der gesunde Menschenverstand sagt:
    Ich würde niemals eine Waffe (völlig egal welche) offen sichtbar in meinem Auto liegen lassen, weil ich damit
    a) Begehrlichkeiten wecken könnte
    b) hysterische Mitmenschen beunruhigen könnte
    c) Polizeibeamte nervös machen könnte
    d) blöde Fragen gestellt bekommen könnte
    Außerdem würde ich bei einer Polizeikontrolle die Beamten natürlich daraufhin hinweisen, bevor ich den Kofferraum öffne...

    Jetzt aber zu meinen Fragen:

    1.) Muss ich allen Ernstes eine frei erhältliche Druckluftwaffe unter 7.5 Joule beim Transport im Auto z.B. von meiner Wohnung zum Schützenverein in einem verschlossenen Behältnis transportieren? Falls ja, welchen Sinn macht das und was soll damit verhindert werden? Oder frage ich besser nicht nach einem Sinn?

    2.) Darf ich eine frei erhältliche Druckluftwaffe unter 7.5 Joule nur auf direktem Weg ohne Umwege von meiner Wohnung zum Schützenverein transportieren?
    Dürfte ich also morgens meine Luftpistole nicht ins Auto legen, weil ich abends auf dem Rückweg von der Arbeit direkt zum Schützenverein fahren will?
    Ich meine, bei WBK-pflichtigen Waffen ist das so...

    Luftpistolen: Walther CP88 Competition / Weihrauch HW40 / Weihrauch HW45 Black Star / Weihrauch HW75 / Chiappa FAS 6004 Match
    Luftgewehre: Baikal MP-61 / Mercury 25 Super Charger QE Tactical / Weihrauch HW30S Black / Weihrauch HW77 Special Edition / Hämmerli 850 Air Magnum Carbine (CO2) / Walther Rotex RM8 Black

  • Frage 1 : kann man sich mit einem Minimum an Fantasie selbst beantworten
    Frage 2 : einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

    2.
    diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

    Ergo: sinnloses herumtransportieren ist nicht drin. Man muss halt bei Kontrollen kreativ sein.

  • Zu1:
    Ja, es muss eigentlich ein verschlossener Behälter sein. Da reicht aber auch ein Rucksack mit Schloss, oder ein
    Aktenkoffer mit Zahlenschloss. So transportiere ich zb meine SSW. Mein Luftgewehr transportiere ich auch "nur"
    in einer anständigen Waffentasche ohne Schloss.
    Wichtig ist da eher das die Waffen nicht einfach so im Kofferraum rum fliegen. Das so ein winziges Schloss
    niemanden abhält, wissen auch die Polizisten... (du weist was ich meine)

    Zu2:
    Das wäre mir neu.Ich könnte meine Waffe ja auch zu einem Vereinskollegen, Büchsenmacher usw... transportieren. :D

    Edit:
    Das übliche "wo kommen sie her" und "wo wollen sie hin" geht den Polizisten eigentlich gar nichts an und du brachst
    darauf auch nicht antworten.

    Allgemeine Verkehrskontrolle nach §36 Absatz 5 StVO (Straßenverkehrsordnung):

    Das darf die Polizei:
    -Dich auffordern anzuhalten und dein Fahrzeug zu verlassen
    -Ausweis, Führerschein und Fahrzeugschein verlangen
    -Kontrollieren, ob Warndreieck und Verbandskasten vorhanden sind. (sind die im Auto, ist der Kofferraum tabu)

    Das darf sie grundsätzlich nicht:
    -Dein Fahrzeug durchsuchen
    -Rombergtest, die Klassiker: dir in den Augen rumleuchten, dir Anweisungen geben, auf einer Linie
    rumzulaufen oder deine Nase zu berühren.

    3 Mal editiert, zuletzt von JvB (14. September 2016 um 11:41)

  • Dann ist mir eben mein Spielzeugschloss an der Tasche beim einpacken kaputt gegangen und ich habe es gleich an
    Ort und Stelle entsorgt...
    Oder soll ich wegen eines Schlosses für 1,49€ mein Luftgewehr dritten überlassen damit ich Fahren kann?
    Alles eine Frage der Überzeugungsarbeit... ;^)

  • Da bringt alles Diskutieren nichts, an dieser Stelle ist das WaffG eindeutig.
    Es ist aber auch unproblematisch. Futterale und Koffer bekommt man schon für weniger als 20€, einfache Vorhängeschlösser für ein paar Cent, die haben ja nichts zu halten, die sollen einfach nur vorhanden sein.
    Zudem schützt ein Behältnis ja auch die Waffe beim Transport vor Beschädigungen und hält das Zubehör zusammen. Schon allein deshalb absolut empfehlenswert.

  • Ich würde mir gerne einerseits keinen Ärger einfangen wollen und es aber auch nicht unverhältnismäßig übertreiben wollen beim Transport... deshalb frage ich...
    Mir erschließt sich die Sinnhaftigkeit

    • des nochmaligen Abschließens der Waffe in einem Behältnis
    • in einem abgeschlossenen Fahrzeug
    • von einer Waffe, die sowieso frei erhältlich ist...

    nicht...  ?(
    Was soll damit verhindert werden?
    Das ein Zwölfjähriger ahnt, dass in meinem Kofferraum eine Luftpistole liegt, er mein Auto aufbricht und somit illegal in den Besitz einer Luftpistole kommt?
    Dann müsste ich den Karton mit Sektflaschen beim Transport vom Getränkemarkt zu mir nach Hause auch in einem abschließbaren Behältnis transportieren  :P
    Aber ich will da jetzt keine Diskussion vom Zaun brechen - wenn es keinen Sinn gibt, dann werde ich die Plempe eben abschließen und nicht weiter nach einem Sinn fragen...  :D

    Luftpistolen: Walther CP88 Competition / Weihrauch HW40 / Weihrauch HW45 Black Star / Weihrauch HW75 / Chiappa FAS 6004 Match
    Luftgewehre: Baikal MP-61 / Mercury 25 Super Charger QE Tactical / Weihrauch HW30S Black / Weihrauch HW77 Special Edition / Hämmerli 850 Air Magnum Carbine (CO2) / Walther Rotex RM8 Black

  • Franky

    Beim Schützenverein musst du die Waffen doch eh im abgeschlossenen Waffenkoffer mitbringen. Hab noch keinen gesehen, der die Dinger offen oder im unverschlossenen Koffer aus dem Auto auf den Stand schleppt. Da gibt es aus Sicherheitsgründen doch keinen Unterschied zu WBK Waffen.

  • Okay, also an das "Schloß" und an das "Behältnis " gibt es keine speziellen Anforderungen?
    Muss nicht Artilleriebeschuss bis Kaliber 100 standhalten?  :D  :P

    @DrDosenbier:
    Bis jetzt bin ich noch nicht in einem Schützenverein, aber da will ich die nächsten Tage mal vorbei schauen.
    Will mich aber auch nicht gleich beim ersten Besuch disqualifizieren  :rolleyes:

    Luftpistolen: Walther CP88 Competition / Weihrauch HW40 / Weihrauch HW45 Black Star / Weihrauch HW75 / Chiappa FAS 6004 Match
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  • Eine abschließbare Waffentasche aus Stoff für 6,99 mit kleinem Zahlenschloss (oder Kabelbinder) reicht vollkommen.

    Edit: Okay, dann wirst du ja sehen/hören, wie das dort gehandelt wird! :thumbup:

  • Hallo Zusammen!

    Zu dem Thema gab es schon mal einen sehr ausführlichen Thread!

    Unter anderem habe ich seinerzeit mal die Waffenbehörde in Bezug auf das verschlossenen Behältnis angeschrieben.

    Hier der Link zum Beitrag:

    Luftgewehr in abgeschlossener Tasche transportieren?

    -------

    "Mir erschließt sich die Sinnhaftigkeit

    •des nochmaligen Abschließens der Waffe in einem Behältnis

    •in einem abgeschlossenen Fahrzeug

    •von einer Waffe, die sowieso frei erhältlich ist..."


    Was den verschlossenen Koffer im Kofferraum betrifft:

    Wen Du den Kofferraum im Pannenfall öffnen musst (nur ein Beispiel) dann würde dein LG plötzlich zugriffsbereit sein, wenn es nicht in einem verschlossenem Behältnis verwahrt ist.

    Noch blöder wäre eine Fahrzeugkontrolle und Du musst den Verbandkasten zeigen, der (Uups) im Kofferraum liegt.

    Und das darf es aufgrund der Gesetze eben nicht! Und das ist davon unabhängig ob es eine freie oder scharfe Waffe ist. Es ist eben eine Waffe!

    Viele Grüße

    Thorsten

  • Wie sieht das eigentlich mit dem Orginalkarton aus, weil der Postbote kann sich ja nicht privat zig Waffenkoffer zulegen, nur weil Leute sich Luftgewehre im Internet bestellen ?( , zum Beispiel. Oder gilt das mit dem Orginalkarton nur dann wenn der zugeklebt, also wirklich orginal verpackt ist?

    Wer nicht trifft, muss halt nachladen.

  • Nun, bei Beförderung durch einen "Postboten" ist der Karton ziemlich sicher zugriffssicher zugeklebt, schon um Beschädigung und Verlust vorzubeugen.
    Dabei geht es auch nicht um Original- oder Nichtoriginalkarton. Sobald ein Karton mit Klebestreifen verschlossen ist, sollte er als transportgeeignet gelten.

    Bei der Einhaltung von Gesetzen geht es oft um die Beachtung von Formalitäten.

    Ich nutze lieber ein kleines Billigschloss und gehe damit möglichem Stress aus dem Wege.

    Allerdings ist mein Hobby ja auch Schießen und nicht Diskutieren mit der Ordnungsmacht.

  • Macht Sinn. Also irgendetwas nehmen, bisschen Klebeband drauf und fertig :D (Ich weis dass ich mir schon ein bisschen mehr Mühe geben sollte um lässtige Diskussionen zuvermeiden)

    Wer nicht trifft, muss halt nachladen.

  • Macht Sinn. Also irgendetwas nehmen, bisschen Klebeband drauf und fertig :D (Ich weis dass ich mir schon ein bisschen mehr Mühe geben sollte um lässtige Diskussionen zuvermeiden)

    Ich kann mir nicht so richtig vorstellen, dass es im Verein besonders gut ankommt, wenn man sein Luftgewehr im zugeklebten Pappkarton anschleppt, auch wenn es dem Gesetzesgeber reichen mag.

    So eine Gewehrtasche + Schloss bekommt man für 15,- € wenns billig sein soll.

    Was anderes ist es, wenn man ein Luftgewehr verkauft oder verschenkt und zum neuen Besitzer fährt, da würde ich auch die Karton/Tape Variante benutzen.

  • Dazu kommt noch, dass das verschlossene Behältnis ja nicht nur wegen der Gesetzeslage genutzt wird, sondern vor allem zum Schutz der "Waffe" beim Transport. Ich würde meine "Schätzchen" nun nicht unbedingt in nem Pappkarton durch die Gegend schleifen.

  • Frage 2 : einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

    2.
    diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

    Ergo: sinnloses herumtransportieren ist nicht drin. Man muss halt bei Kontrollen kreativ sein.


    Nachdem man für freie Waffen kein Bedürfnis braucht, kann man sie auch transportieren, ohne dass es vom Bedürfnis umfasst ist (weil es ja strenggenommen keins gibt). Wenn man will, kann man die Dinger auch ständig im Kofferraum mitchauffieren...

    Und zum verschlossenem Behältnis:
    https://www.iurastudent.de/definition/ver…-beh%C3%A4ltnis
    Muss also kein Schloss sein, meine sogar mal gehört zu haben, dass es reicht, wenn die Waffe 4 oder mehr Handgriffe vom Zugriff entfernt ist. Am einfachsten und sichersten ist aber ein Schloss, da gibts dann bei der Kontrolle auch nichts zu diskutieren...

    Friendly fire - isn't

  • Ich kann mir nicht so richtig vorstellen, dass es im Verein besonders gut ankommt, wenn man sein Luftgewehr im zugeklebten Pappkarton anschleppt, auch wenn es dem Gesetzesgeber reichen mag.

    Das ist schon richtig, nur ich bin in keinem Verein :P Wenn ich das Gewehr mal transportieren sollte, dann sind das höchstens 3km zum nächtsen Kumpel um mit dem ein bisschen zu schießen. Außerdem wirft man den Orginal (!) - Karton ja nicht durch die Gegend (@zZtBremen).
    Ich bin da eher der Meinung, dass wenn ich sparen kann (15€ sind schließlich auch ein Kasten Bier), dann kann man das schon machen. Und wenn mans wie ich nur 1mal im halben Jahr mal 3km fährt, dann ist die Ausgabe für eine Tasche fast rausgeschmissenes Geld.

    Als Vereinsmitglied, das dann entsprechend oft damit fährt, würde ich mir natürlich auch einen Koffer/Futteral besorgen, sieht ja auch besser aus 8)

    Wer nicht trifft, muss halt nachladen.