Bedürfnisantrag für Einzelmitglieder?

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 4.242 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Oktober 2016 um 19:32) ist von Floppyk.

  • Hi jungs,

    mittlerweile kann man ja auch als Einzelmitglied Verbände beitreten. (zumindest bei BDS und DSU)
    Meine Frage ist: Stellen Verbände für Einzelmitglieder Bedürfnisbescheinigungen aus wenn diese nachweisen, dass sie auf geeignete Schießstände und unter Einhaltung der jeweiligen Sportverordnung den Schießtraining nachgehen?

    Der Hintergrund ist, dass mein Verein DSB/BSSB Mitglied ist und ich GK Halbautomaten schießen will. BSSB hat aber nur auf Liste B für Halbautomaten KK vorgesehen. Der einzigste Verein den ich als 2. Verein beigetreten wollen würde hat Aufnahmestop. Aber eigentlich fehlt mir auch die Zeit an 2 Vereinsleben teilzunehmen( Standaufsicht..dies und jene)

    Wie sieht ihr das?

    Gruß

    2 Mal editiert, zuletzt von babbi (27. August 2016 um 15:30)

  • Wer lesen kann ist klar im Vorteil :D , habe ich übersehen.
    Trotzdem bleibts dabei, der LV8 des BDS stellt keine Bedürfnissbescheinigungen für Einzelmitglieder aus.

  • Ich habe diesbezüglich Neuigkeiten, wenn auch nicht erfreuliche.

    Die Waffenbehörden akzeptieren keine Bedürfnisbescheinigungen seitens Verbände wenn ihr Mitglied nicht auch Mitglied in einem Schützenverein ist der auch die selbigen Verband angehört.
    Hier ein Auszug aus dem Waffengesetz. Ich dachte bisher die Behörde muß ein bescheinigung seitens des Verbands immer akzeptieren :thumbdown:

    (2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei

    Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband

    angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist

    glaubhaft zu machen, dass

    1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze

    betreibt und

    2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes

    zugelassen und erforderlich ist.

  • Ich habe diesbezüglich Neuigkeiten, wenn auch nicht erfreuliche.

    Die Waffenbehörden akzeptieren keine Bedürfnisbescheinigungen seitens Verbände wenn ihr Mitglied nicht auch Mitglied in einem Schützenverein ist der auch die selbigen Verband angehört.

    Grundsätzlich bezieht sich das erst einmal auf den Erwerb von Waffen für organisierte Sportschützen. Jedoch erlaubt der §8 des WaffG sehr wohl den Erwerb von Waffen von nicht organisierten Sportschützen. Der Weg ist nur schwieriger. Schaue einmal in die Verwaltungsvorschrift des WaffG zu §8 rein.

    Gerade bei der DSU ist die Teilnahme an der Ligarunde eine Möglichkeit, eine Befürwortung für Waffen zu bekommen, auch und gerade als Verbandseinzelmitglied.

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  • . Jedoch erlaubt der §8 des WaffG sehr wohl den Erwerb von Waffen von nicht organisierten Sportschützen. Der Weg ist nur schwieriger.


    Richtig, aber der nicht organisierte Sportschütze darf dadurch dem organisierten Sportschützen nicht besser gestellt sein. Deswegen bekommt er keine WBK nach § 14 - also die Gelbe. Damit muss derjenige sich jede Waffe einzeln genehmigen lassen.