Ordonnanz-Waffe

  • Ordonnanz-Waffe

    Als Ordonnanz-Waffe bezeichnet man (ehemals) militärisch genutzte Handfeuerwaffen.

    Die auch bei den sportlichen Disziplinen (z.B. Ordonnanzgewehr) verwendeten Waffen müssen weitestgehen den Originalen entsprechen.
    Sportliches Tuning, bzw. der Einsatz von Mikrometervisieren, Sportgriffen, verstellbaren Abzügen oder Stechern ist dabei meist nicht gestattet.