Schwarzpulverschein

  • Schwarzpulverschein

    Umgangssprachlicher Begriff (auch Vorderlader- oder Böllerschein genannt).

    Gemeint ist damit die behördliche Erlaubnis, Schwarzpulver (bzw. Böllerpulver) kaufen und lagern zu dürfen.
    Voraussetzung dafür ist (neben dem Führungszeugnis)
    a) das entsprechende Bedürfnis
    b) ein erfolreich absolvierter Lehrgang gem. Sprengstoffgesetz.