Das Nationale-Waffenregister-Gesetz ist ein Bundesgesetz. Das Gesetz ist am 29.06.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden; die Inkrafttretung erfolgte am 01.07.2012.
Zweck ist die Ermöglichung der Zuordnung von: Waffen, Anträgen auf Erteilung waffenrechlicher Erlaubnisse, Versagungen waffenrechtlicher Erlaubnisse, Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse, Ausnahmen, Anordnungen, Sicherstellungen oder Verboten zu Personen. Das Bundesverwaltungsamt führt als Registerbehörde das Nationale Waffenregister.
Das NWRG enthält Regelungen:
- Zum Zweck des Nationalen Waffenregisters und Datenbestandes;
- zur Datenübermittlung an das Nationale Waffenregister;
- zur Datenübermittlung aus dem Nationalen Waffenregister;
- zur Zweckbindung und zu Schutzrechten;
- Schlussbestimmungen:
- Verordnungsermächtigung im Rahmen des NWRG;
- Ausschluss abweichenden Länderrechts;
- erstmalige Übermittlung des Datenbestandes;
- Probebetrieb.
Vollständiger Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/nwrg/