NWRG

  • Kurze Erläuterung über das NWRG

    Das Nationale-Waffenregister-Gesetz ist ein Bundesgesetz. Das Gesetz ist am 29.06.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden; die Inkrafttretung erfolgte am 01.07.2012.

    Zweck ist die Ermöglichung der Zuordnung von: Waffen, Anträgen auf Erteilung waffenrechlicher Erlaubnisse, Versagungen waffenrechtlicher Erlaubnisse, Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse, Ausnahmen, Anordnungen, Sicherstellungen oder Verboten zu Personen. Das Bundesverwaltungsamt führt als Registerbehörde das Nationale Waffenregister.

    Das NWRG enthält Regelungen:

    • Zum Zweck des Nationalen Waffenregisters und Datenbestandes;
    • zur Datenübermittlung an das Nationale Waffenregister;
    • zur Datenübermittlung aus dem Nationalen Waffenregister;
    • zur Zweckbindung und zu Schutzrechten;
    • Schlussbestimmungen:

      • Verordnungsermächtigung im Rahmen des NWRG;
      • Ausschluss abweichenden Länderrechts;
      • erstmalige Übermittlung des Datenbestandes;
      • Probebetrieb.

    Vollständiger Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/nwrg/