Schießbuch, Bundeswehr

  • Schießbuch, Bundeswehr

    Persönlicher Nachweis eines Soldaten über absolvierte Schießübungen. Das betrifft in erster Linie das Schießen mit der persönlichen Handwaffe (z.B. G 36), aber auch aller weiteren Handwaffen (Pistole, MP, MG, Scharfschützenwaffen), Panzerabwehrwaffen und das Werfen mit Handgranaten.


    Ausgabe: Anfang/ Mitte der 1990er - VersNr 7530-12-183-6232

    Einige Schießübungen bauen aufeinander auf (z.B. GS-1, GS-2, GS-3a, GS3b,...), manche erlauben - entsprechender Punktzahl - das Tragen der Schützenschnur, andere sind Grundvoraussetzung, um beispielsweise am Wachdienst teilnehmen zu dürfen (Nachweis über das absolvierte Wachschießen, z.B. GW-1).