Erfurt (Amoklauf)

  • Erfurt (Amoklauf)

    Erfurt, Landeshauptstadt des deutschen Freistaats Thüringen. Es ist mit gut 200.000 Einwohner die größte Stadt Thüringens.

    siehe auch: WIKI.de/ Erfurt


    Weltweite und traurige Bekanntheit erlangte Erfurt mit dem Amoklauf am 26. April 2002, bei dem ein ehemaliger Schüler am Guttenberg Gymnasium 17 Menschen tötete. Der Täter, Robert Steinhäuser, verübte die Morde während der Unterrichtszeit. Seine Motivation lag nach Aussage informierter Personenkreise darin, dass er sich ungerecht behandelt fühlte, da er vom Unterricht ausgeschlossen wurde und somit später keinen Schulabschluss hätte vorweisen können.

    Tatwaffe war eine österreichische Glock-Pistole, (Kaliber 9x19 auch 9mm Luger genannt), die er ebenso nicht hätte besitzen dürfen, wie auch die (zwar nicht eingesetzte, aber in den Medien verteufelte) "Pumpgun" (Mossberg 590). Verfehlungen der Waffenbehörde begünstigten die Tat deutlich. Niemand hatte bemerkt, dass die Genehmigungsverfahren nicht sauber gelaufen waren. Ein frühes Einschreiten wurde unterlassen. Eine Bekanntheit erlangte auch der Schullehrer Heise, der wohl versuchte auf Steinhäuser während seines Amoklaufs einzuwirken.

    Eine Folge des Amoklaufs von Erfurt war u. a. das Waffengesetz von 2003, das unter anderem in folgenden Punkten verschärft wurde:

    Besitz von Großkaliberwaffen erst ab 25 ohne medizinisch psychologische Untersuchung, darunter mit MPU.


    Verbot von Pumpguns mit Pistolengriff

    Für andere Personengruppen weiter Waffenbesitz ab dem 18. Lebensjahr. Sportschützen und Büchsenmacherlehrlinge zum Beispiel auch früher möglich.

    Allerdings entstand auch durch die Änderung des Waffengesetzes in Verbindung mit der EU Gesetzgebung der Sonderfall, dass die nach dem früheren Waffengesetz verbotenen Anscheinswaffen nach § 37 Abs. Nr.10 des alten Waffengesetzes nicht mehr als Anscheinswaffen angesehen wurden. Der äußere Anschein wurde gekippt, deshalb wurde es möglich Waffen mit dem augenscheinlichen Merkmalen von Maschinenpistolen und MGs zu handeln. Die EU berief sich auf ein erkanntes Handelshemmnis. Hier entstand die zum Teil unsinnige Gesetzeslage hinsichtlich der Airsoftwaffen, die natürlich zum Entstehungszeitpunkt des Waffengesetzes niemand im Blick hatte.

    Danach zugelassen war plötzlich auch die Hohlspitzmunition, deren privater Besitz vorher nicht erlaubt war.

    Siehe hinsichtlich der verwendeten Tatwaffe auch Gaston Glock.