Blockiersysteme für Erbwaffen

  • Blockiersysteme für Erbwaffen

    Seit der Waffenrechtsnovelle 2003 schreibt das WaffG (§20) vor, dass Erbwaffen, für die kein Bedürfnis nachgewiesen werden kann, nur mit eingesetzten Blockiersystemen (die dem aktuellen, technischen Stand entsprechen) besessen werden dürfen.

    Bei den bereits auf dem Markt befindlichen Systemen (Amartix und GunLock) werden in die Läufe/ Patronenlager Zylinder eingeführt, die mechanisch oder elektronisch verriegelt werden und somit die Schussabgabe unmöglich machen.