Wie importiere ich eine Waffe aus Nicht-EU Ländern?
Je nach Exportland muss man eine Exportgenehmigung einholen. Die Waffen werden üblicherweise vom Zollamt vorübergehend in Gewahrsam genommen, und nach Beschuss und Nachweisung der waffenrechtlichen Anforderungserfüllung (Kat. B -> Waffenpass bzw. Waffenbesitzkarte; Kat. C/D -> vollendetes 18. Lebensjahr) ausgehändigt bekommt.