Butterfly Trainer

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 13.240 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Oktober 2007 um 19:03) ist von HassesFreigang.

  • Ob es legal ist kann ich dir nicht sagen, ich denke keine Klinge = kein Messer, aber hast du dir mal den Preis angesehen? 130 Dollar + Zoll+ Versand für 2 U-Profile und einen Flachstahl.... Stolzer Preis dafür, das du nichtmal einen Apfel damit schälen kannst.

    Diese Signatur kann Spuren von Erdnüssen enthalten

  • Hallo,

    Das WaffG sagt folgendes:

    Da das von dir beschriebene "Stück" keinesfalls ein "Messer" sein kann, sondern
    eher nur ein "stumpfer Gegenstand" ist, dessen Verwendungszweck nie dem
    einer wirklichen Waffe entsprechen sollte, würde ich sagen, dass es eigentlich
    legal sein müsste.

    Das Trainingsgerät kann kaum eine Waffe sein, da es für den Trainingszweck
    geschaffen wurde. Analog dazu fallen mir die üblichen Trainingsmesser ein,
    welche aus verschiedenen Kunststoffen bestehen (z.B. beim Fairbairn) und
    ebenso wenig als Waffe eingestuft werden.

    (Absicherung meinerseits: Das alles ist nur meine Meinung und keine
    Rechtsberatung)

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Was macht das für einen Sinn mit einer Attrappe zu trainieren, wenn das richtige Butterfly-Messer ohenhin ein verbotener Gegenstand ist.
    BTW: Soft- Nunchukkos sind dennoch veboten. BKA Bescheide hier
    Analog zu dem Soft-Nunchukkoverbot denke ich, dass die Butterflyatrappen genauso verboten sind. Im groben lesen habe ich aber das explizit nicht gefunden.

  • Nun, für das blanke Training oder für den Spaß ist dieser Trainer sicherlich
    etwas wert. Je nach Verlangen taugt er natürlich auch als reines Sammlerstück
    und da die Verbindungen zwischen Griffstücken und Klinge für gewöhnlich
    genietet sind, ist auch ein Umbau eher schwierig.

    Und die Parallele zu den Soft-Nun-Chakkos sehe ich hier auch nicht, da die
    diese noch immer über die Fähigkeit verfügen, jemanden zu erdrosseln und
    genau dort liegt die rechtliche Definition.

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Zitat

    Original von Floppyk
    BTW: Soft- Nunchukkos sind dennoch veboten.

    Wobei die wohl verboten sind, weil die beiden Teile noch immer sehr Stabil miteinander verbunden sind, und das BKA ja irgendwie auf die Meinung gekommen ist, die seien zu Würgen gedacht. :confused2:

    Andererseits stand hier mal groß in der Zeitung das in einem großen Supermarkt verbotene Waffen beschlagnahmt wurde. Das waren Plastik-Nunchukus in einem Kinderkarneval-Ninja-Kostümset, und die hatten nur eine, garantiert nicht zum Würgen geeignete, PLASTIKkette.

    Zitat


    Analog zu dem Soft-Nunchukkoverbot denke ich, dass die Butterflyatrappen genauso verboten sind. Im groben lesen habe ich aber das explizit nicht gefunden.

    Explizit gibt es da meines Wissens auch nichts. Wohl weil die Dinger im Gegensatz zu den Soft-Nunchukus, für die es meines Wissens sogar Vereine gab, ziemliche Exoten sein dürften.

    Wie auch immer, es bleibt am Ende ein Glücksspiel. Wenn der Zoll, BKA und Staatsanwalt übereifrig sind kann es durchaus ins Auge gehen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Erklärbär (12. Oktober 2007 um 00:40)

  • Mit welcher Begründung sollte es verboten werden?

    Das WaffG spricht nur von "Faltmessern".
    Für die Messereigenschaft ist aber unabdingbar eine Klinge erforderlich.

    Der o.g. Gegenstand verfügt aber nicht über eine Klinge,
    sondern ein mindestens 3mm starkes stumpfes Teil.

    Der Gegenstand sieht aus wie ein Faltmesser und hat grundsätzlich die
    mechanische Funktion eines Faltmessers, er ist aber kein Messer!

    Im Grunde genauso wie bei den reinen Spritzgussdekowaffen.
    Sehen aus wie ihre Vorbilder und haben grundsätzlich ihre mechanische
    Funktion, es sind aber keine Waffen gem. WaffG.


    Beim Nunchaku ist die Sache klar, auch wenn
    sie auf einer völlig falschen Einstufung beruht.

    Als "Würgegerät" ist es auch in einer noch so soften Ausführung geeignet,
    da die Verbindung der Stöcke eine gewisse Reißfestigkeit aufweisen muß,
    um nicht schon beim bestimmungsgemäßen Gebrauch aufzugeben.


    Stefan

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Mit welcher Begründung sollte es verboten werden?


    Meines Wissens sind die Butterflymesser wegen ihrer Drohwirkung verboten worden. Zum werfen und schneiden taugen die Dinger ohnehin nicht.

    Zitat

    Original von HWJunkie
    Das WaffG spricht nur von "Faltmessern".


    Falsch. Butterflymesser sind explizit als verbotener Gegenstand genannt. Was Du meinst sind Fall - nicht Falt-messer. Auch verboten.

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Das WaffG spricht nur von "Faltmessern".
    Für die Messereigenschaft ist aber unabdingbar eine Klinge erforderlich.

    Der o.g. Gegenstand verfügt aber nicht über eine Klinge,
    sondern ein mindestens 3mm starkes stumpfes Teil.

    Wenn ich da jetzt Zollner währe würde mich das noch nicht wirklich überzeugen. Wo steht denn im Waffengesetz wie Scharf und wie Spitz eine Klinge sein muß, um noch eine Klinge zu sein?

    Wenn einfach nur stumpf reicht, hätte man mit seinem Buterfly ja auch 2x ungeschickt über den Schlefstein ziehen können um es nach dem Verbot zu behalten. Ist dann ja Stumpf und kein Messer mehr. Solange es da aber keine definierte Grenze gibt, ist entweder beides erlaubt oder beides verboten.

    Ich geh jetzt einfach mal von mir aus, wenn ich beim Zoll Arbeiten würde... dann würde das Teil auf jeden Fall erst mal beim BKA landen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Floppyk:

    Das WaffG spricht ganz klar von Faltmessern:

    Zitat

    1.4.3

    Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser),

    Die Begründung für das Verbot ist völlig unerheblich,
    denn sie ist nicht im WaffG verankert.
    Es heißt nur, dass (unter anderem) "Faltmesser mit zweigeteilten,
    schwenkbaren Griffen (Butterflymesser)" verboten sind, das
    "Warum?" ist nicht angegeben.

    Also bleibt als Erkennungsmerkmal einzig und allein die Definition
    der äußeren Eigenschaften, welche m.E. klar definiert sind.


    Erklärbär:
    Im Grunde richtig, der Begriff "Klinge" ist nicht genau definiert.
    Aber in der allgemeinen Definition hat ein Messer nunmal eine Klinge.

    Das fragliche Teil des o.g. Gegenstand wurde sogar bewusst
    so gestaltet, dass es auch optisch einer Klinge nicht entspricht.


    Stefan

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Floppyk:

    Das WaffG spricht ganz klar von Faltmessern:


    Jeep, hast Recht. Dennoch ist Butterfly als Wort aufgeführt.

    Zitat

    Original von HWJunkie
    Die Begründung für das Verbot ist völlig unerheblich,
    denn sie ist nicht im WaffG verankert.


    Der Verbotsgrund war von meiner Seite eine Mutmaßung. In manchen BKA-Bescheiden sind damalige Beweggründe enthalten, die zum Verbot von irgendwelchen Gegenständen führten. So schräg kann man manchmal gar nicht denken.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (12. Oktober 2007 um 10:24)

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Der Verbotsgrund war von meiner Seite eine Mutmaßung. In manchen BKA-Bescheiden sind damalige Beweggründe enthalten, die zum Verbot von irgendwelchen Gegenständen führten. So schräg kann man manchmal gar nicht denken.

    Wenn ich das mit den Balisongs richtig mitbekommen hatte, wurden sie wegen ihrer Drohwirkung und vorwiegenden Verwendung von (Jugend-)Gangs verboten.
    Und nicht, weil man jemandem zwischen einer Griffhälte und dem Klingenrücken den Finger brechen kann oder dergleichen.

    Wer bei seinem Buttferfly damals die Nieten entfernt hat und nur noch einen dreiteiligen Balisong-Bausatz besitzt, macht sich zumindest nicht strafbar - gleiches gilt auch für ein zerlegtes Fallmesser.
    Apropos Fallmesser: auch da ist das zusammengesetzte und noch funktionsfähige Messer mit beweglicher Klinge verboten, während eine festgeschweißte Klinge ebenso erlaubt ist, wie er EInsatz einer Rettungsklinge, die aus dem Messer ein Werkzeug macht.
    Im Umkehrschluss würde ein Butterfly, mit einer Rettungsklinge (die es nicht gibt) ebenfalls zum Werkzeug werden und mit einem stumpfen Stück Blech wohl vollends aus dem WaffG herausfallen.


    P.S.: So gerne ich früher auch mit dem Butterfly gespielt habe, so wenig brächte mir dieser Trainer. Es fehlt als "Kick" die scharfe Klinge. Besonders bei Öffnungsvarianten, bei denen man das Messer hoch wirft.
    ;)

  • ÜBERRASCHUNG !!!!!!!!


    Ausser Jemanden damit zu tode kämmen kann man damit nichts großartig anstellen.


    Gruß K.

    Bilder

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Ich würde es als nicht legal ansehen. Immerhin könnte die Klinge ja auch geschärft werden. Und bei dem Preis würde ich es sowieso hinter dem Teich lassen. *lol*

    gruß Markus

  • Zitat

    Original von _markus_
    Ich würde es als nicht legal ansehen. Immerhin könnte die Klinge ja auch geschärft werden. Und bei dem Preis würde ich es sowieso hinter dem Teich lassen. *lol*

    gruß Markus

    Ja, sicher KÖNNTE sie geschärft werden. Aber ebenso könnte ich aus zwei
    zurechtgesägten Besenstielen, einer Kette und viel Tesa ein Nun-Chakku
    improvisieren. Trotzdem darf ich im Baumarkt noch Besenstiele und Ketten
    kaufen.

    Im Gesetz steht klipp und klar, dass nur (wie schon öfters gesagt wurde)
    Messer
    verboten sind, die schwenkbare Griffhälften haben aber ein stumpfes
    Stück Metall (noch dazu "gelocht") erfüllt wohl kaum das Kriterium, um als
    Messer zu gelten. Und zum Schärfen war es auch nie vorgesehen...

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Eifelyeti: Siehste, schon gehts los mit den Mißverständnissen. Und am Ende lande ich im Verlies, weil man mir den Bau gemeingefährlicher Klappgegenstände vorwirft, die zum Schärfen von Märklinmessern zweckbestimmt sind... :confused2:

    Spaß(?) beiseite: Das Ding auf dem Photo ist ein DMT-Schärfstein mit Klappgriff. Eine Messereigenschaft ist nicht gegeben. :)

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.