Führen eines Messer "Anerkannter Zweck"

Es gibt 88 Antworten in diesem Thema, welches 14.419 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Dezember 2016 um 22:42) ist von the_playstation.

  • Nicht unbedingt. Es erzeugt durch unnötige Kriminalisierung des Bürger zu viel Diskriminierung und Bürokratie. Zudem müssen Gesetze vom Bürger verstanden werden. Dazu müssen sie eindeutig und ohne großen Interpretationsspielraum sein. Das ist im Waffenrecht und auch im 42a m.E. nicht gegeben. Deswegen haben wir ja dauernd die Diskussionen genau um diesen §

    Öh nö Wozu gibt es den Satz Unwissenheit Schützt vor Strafe nicht? Und wer einmal in einer Straftäter Kartei ist kann kaum noch ein Amt annehmen Politiker werden usw. Alles in allen Perfekt um sich unbequemer Bürger zu entledigen.

  • Ich nutze Messer und Schwerter zu

    Zitat

    (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere
    vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der
    Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem
    allgemein anerkannten Zweck dient.

    und hatte bisher auch noch kein Problem damit. Es kommt auch sehr darauf an, wie man auftritt. Ob man seriös, proffessionel auftritt oder wie ein Kind damit wild rumfuchtelt.
    Ich habe auch schon Schnittvorführungen gemacht. Und hatte bisher noch kein Problem mit Ordnungshütern. Finde ich auch wichtig, weil nur so Wissen, Kulturgut, .... erhalten bleibt.

    Ich lehne mich mal aus dem Fenster und sage, daß nur max. < 0,1% wirklich Ahnung von Schwertern haben. Das Wissen ist nahezu ausgestorben.

    Bei Messern finde ich es schlimm, daß z.B. Buschcraft-Treibende dadurch fast schon keine Chance mehr haben, ihren Sport / Hobby auszuzüben.
    Dabei ist hier doch ganz klar ersichtlich, daß das Messer nicht als Waffe sondern als Werkzeug genutzt wird.

    Wie so oft schaffen es "Idioten" durch ein unangemessenes Auftreten in der Öffentlichkeit, allen anderen ihr berechtigtes Hobby zu zerstören.

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

    2 Mal editiert, zuletzt von the_playstation (17. November 2016 um 23:57)

  • Hier mal meine beiden absoluten Lieblinge:
    Ca. 1 Meter lang, ca. 800 Gramm leicht, Härte 69 HRC, 100% autentisch 1:1 nach Original, unzerbrechlich und nahezu unzerstörbar, extrem scharf, schneidet Alles, Schärfen nicht notwendig. Es ist quasi die Adamantiumversion. :)

    Wert:
    Unbezahlbar.

    Mein bevorzuigtes Schnitttarget:
    5x Tatamimatten (mid. 35cm dick) mit 8-10cm dickem hartem Bambuskern in der Mitte.

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

    Einmal editiert, zuletzt von the_playstation (18. November 2016 um 00:13)

  • Hallo nochmal.

    Ich habe mir überlegt, das es doch genau zu diesem "anerkannten Zweck" eine Definition beim Gesetzesgeber geben muss geben muss.
    Es gilt Ja:
    Waffengesetz (WaffG)
    § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

    (1) Es ist verboten 1.Anscheinswaffen,
    2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
    3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
    zu führen.(2) Absatz 1 gilt nicht 1.2.für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
    3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
    Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

    und ein allgemein annerkannter Zweck sollte ja definiert sein.
    Eventuell ist ja hier ein Anwalt im Forum , dem bekannt ist ob es eine Stelle gibt wo man genau das erfragen kann?

  • Na ja.

    Meine Scherter sind auf jeden Fall keine Anscheinswaffen. Die sind 100% real und echt. :)
    Sind auf jeden Fall keine Messer. :)

    Berechtigtes Interesse wäre bei mir Ausübung vom Sport (Demonstration von Schittübungen), Brauchtumspflege (immerhin ist dieser Typus 1100 bis 1200 Jahre alt und der Inbegriff germanischer Technologie. Diese Schwerter haben Europa und Deutschland geprägt und zu dem werden lassen, was Sie heute sind. Ohne dieses Schwert wäre Deutschland römisch, mongolisch, hunnisch, arabisch, muslimisch, ... es hat daher Europa entscheidend definiert. Ohne es wäre Rom auch nie so groß geworden und die Kelten hätten sich auch nie über ganz Europa ausbreiten können. Mit Ihm wurde das Christentum in Europa verbreitet.

    Ausserdem wird das Tragen im ältesten deutschen Gesetzesbuch ausdrücklich erlaubt. Könige, Kaiser, Fürsten und Ritter definierten ihre Macht auf diesem Schwertern.

    Es ist eines der ganz wenigen autentischen Schwerter und daher im besonderen Maße traditionell wertvoll. Es sind die einzigen beiden Schwerter, die die Tradition und Leistungsfähigkeit deser Technologie zeigen. Heute werden keine Schwerter mehr in dieser Qualität und Leistungsfähigkeit hergestellt.

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play