Notwehr mit Schreckschuss / Polizei informieren?

Es gibt 58 Antworten in diesem Thema, welches 6.353 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Februar 2016 um 12:13) ist von Gubi.

  • Im Dezember war ich als ZEUGE/indirekt Geschädigter einer Straftat vor Gericht (Internetbetrug) und ich kann nur sagen, das muss ich nicht oft haben.

    Da versuchen einem dann der Richter und Anwalt so das Wort im Munde umzudrehen und stellen so selten dämliche Fragen, bis man sich selber als Täter fühlt - das wollen die ja offenbar.

    Und nun stelle ich mir vor, ich als Zeuge (oder dann schon Beklagter?), der mit einer SSW auf jemanden geschossen hat, der es natürlich (!) abstreiten wird, dass er mich zuvor angegriffen hat. Und wer ist dann der Horst? Genau. Auf Zeugen kann man sich in der Regel so gut wie gar nicht verlassen, habe ich so auch schon selber vor Gericht erlebt (KV auf einer Feierlichkeit, alle widersprechen sich, Freispruch der Angeklagten wegen der nicht eindeutigen Zeugenaussagen, wer denn nun vorn der Tätergruppe zuerst zugeschlagen hat).

    Als Geschädigter habe ich letztes Jahr immerhin zwei Anzeigen aufgegeben, bei einer wurde nach kurzer Zeit das Verfahren eingestellt (kein Täter zu ermitteln, will oder kann man nicht, wie auch immer) und die zweite mündete dann in der Verhandlung (s. o.). Auch das muss man bedenken. Oft verläuft sowas im Sande. Oder man steht eben selber als der Böse da. Dazwischen gibt es nach meiner Erfahrung in dem hier geschilderten Fall nicht viel.

    Jens

  • Das waren nicht fünf, sondern nur 3 ;) Was die Glaskugen betrifft: von Dir erwähntes Abschätzen, ober derjenige zusticht oder nicht, war genauso "in die Glaskugen schauen" ;)

    Naja, du hast geschrieben - "Und noch ein Paar stehen rechts und links von Dir"

    Ein Paar sind bei mir immer zwei ;-)Nein, man wird einschätzen können wie bedrohlich die Messersituation ist/wird. Es wird ja nicht nur rumfuchteln, sondern
    Forderungen oder ähnliches von sich geben. Ich zieh doch nicht sofort die Knarre schieße gleich, nur weil ein zwei Irre mit nem Messer fuchteln.
    So unter dem Motto, erst schießen, dann fragen???

    Ihr könnt ja alle auf meine Beerdigung kommen ....

  • Eigentlich wollte ich auch gar nicht mit diesem Thread eine Diskussion darüber starten, wann oder wie oder womit man sich selbst verteidigt, sondern habe einfach irgendein Beispiel genommen, um die Situation besser zu beschreiben.
    Ich denke es gibt so viele verschiedene Meinungen, wie man sich verhalten sollte, oder was rechtens oder unrechtens, oder was angebracht oder nicht angebracht wäre, dass man hier noch 1000 weitere Seiten füllen könnte.

    Die eigentlich Frage war ja:

    "Zur eigentlichen Fragen somit. Muss man nachdem durch Notwehr per SSW gehandelt hat die Polizei informieren. Gibt es da eine gesetzliche Regelung, oder Vorschrift? Könnte mir vorstellen, dass Anwohner die Polizei nach den Schüssen rufen und das dann vllt eine Ermittlung eingeleitet wird, die am Ende zum Schützen führt, was ja nicht sehr vorteilhaft wäre. Auf der anderen Seite, kann ich mir vorstellen, dass wenn man die Polizei ruft es auch zu Problemen kommen könnte."


    und ich denke darauf ist eine Antwort gegeben, die bei allen relativ gleich aussieht, nämlich : Ja, Polizei informieren.


    Über die Situation an sich lässt sich wahrscheinlich Tage diskutieren, wie das optimale verhalten gewesen wäre  :?:
    Aber diskutiert ruhig weiter ich finde die verschiedenen Meinungen der Leute sehr interessant, besonders als "Neuling" auf diesem Gebiet.

    Und danke für die vielen Antworten! :thumbsup:

  • Es geht ja in dem Thema um Selbstverteidigung.


    Nicht wie lasse ich mich überfallen für Fortgeschrittene.

    Was soll den daran schlimm sein wenn man sich versucht zu wehren bei einem Überfall. Natürlich kann das auch nach hinten losgehen aber man hat das Recht sich unseren Eigentum zu beschützen.


    Ja sicher, wo habe ich jemandem sein Recht abgesprochen? Die Verteidigung kann sich jeder alleine zurechbiegen wie er mag.
    Bin gespannt wenn der erste sich vor Gericht verantworten muss.
    Ich habe lediglich meine Meinung und meine Einstellung zum Gebrauch einer SSW und zum Thema "Polizei informieren" angegeben

  • Als Geschädigter habe ich letztes Jahr immerhin zwei Anzeigen aufgegeben, bei einer wurde nach kurzer Zeit das Verfahren eingestellt (kein Täter zu ermitteln, will oder kann man nicht, wie auch immer) und die zweite mündete dann in der Verhandlung (s. o.). Auch das muss man bedenken. Oft verläuft sowas im Sande. Oder man steht eben selber als der Böse da. Dazwischen gibt es nach meiner Erfahrung in dem hier geschilderten Fall nicht viel.

    Ein Bekannter hat erzählt, daß ihm u.A. beim Wohnungseinbruch sein Kontrabas gestohlen wurde. Später hat er den Kontrabas bei eBay gefunden: das war wirklich sein Kontrabas (er hat den an der Farbe und einigen anderen Merkmalen auf den Fotos erkannt). Fotos wurden ausgedruckt und damit lief er zu Polizei (die Anzege wg. Einbruchs wurde rechtzeitig aufgegeben). Im Endeffekt wurde nichts gemacht. Das Verfahren wurde eingestellt.

  • Ich hab da mal einen recht Interessanten Artikel gefunden.

    "Abschließend möchte ich noch sagen, meine 1. Option in der Selbstverteidigung ist immer die Flucht, bzw. das kontrollierte Entfernen vom Gefahrenpunkt und die Meldung an die Polizei. Der Einsatz eines Sprays, einer Waffe kann immer nur die letzte aller Optionen sein."

    Gruß Matthias


  • Die Absätze zwei und drei sind nicht zutreffend, bzw. gefährlich irreal. Es geht zwar um einen fiktiven Fall, aber Notwehr ist aus der Sicht des (objektiv und verständig denkenden) Verteidigers zu beurteilen. Ob der Angreifer zustechen will, kann man nicht absehen. Es ist extrem schwierig (außer im Film), einen schnellen Messerstich reaktiv abzuwehren. Zudem haben Reizstoffwaffen (und scharfe Schusswaffen) oft keine sofortige Wirkung. Wenn jemand in relativ geringem Abstand (sagen wir mal bis 2-3 m Entfernung, wobei man auch an den Tueller-Drill denken sollte) ein Messer zieht, besteht akute Lebensgefahr, die den sofortigen Einsatz einer scharfen Schusswaffe rechtfertigt. Mit einer SSW darf man natürlich auch sofort schießen. Wer glaubt, hier weglaufen zu können oder müssen, geht ein großes Risiko ein, denn auch Messerstecher können laufen, vielleicht schneller als man selbst.

    Erforderlich und angemessen bei der Notwehr ist die Verteidigungshandlung, die geeignet ist, den drohenden Angriff mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit abzuwehren. Gibt es mehrere solcher sicheren Abwehrhandlungen, muss man die mildeste wählen. Man muss keinen heldenmütigen Versuch unternehmen, dem Täter gleich zu gleich gegenüber zu treten, man muss kein unsicheres Mittel wählen. Ehrlich gesagt, wenn mich jemand anpöbelte und in diesem Verlauf ein Messer zöge, würde ich eine aggressive Tötungsabsicht unterstellen. Zum Abwarten und Deeskalieren ist dann keine Zeit. Wenn ich eine Schusswaffe und ein Pfefferspray dabei hätte, würde ich sofort die Schusswaffe einsetzen, denn ein Pfefferspray gegen ein Messer aus kurzer Distanz ist eine sehr gefährliche Angelegenheit für einen selbst.

    Ich würde in solchen Fällen wie vom TS geschildert, auch wenn alles glimpflich abgelaufen ist, immer die Polizei informieren. Hier ist man zwar zu mehreren, hat also Zeugen für den Vorfall, trotzdem geht man in der Justiz öfter davon aus, dass es sich bei dem ersten Anzeiger um das Opfer und nicht den Täter handelt. Man weiß nicht, was sich die Täter noch an Lügen überlegen und der Polizei unterbreiten.

    Einmal editiert, zuletzt von Tiju (12. Februar 2016 um 09:07)

  • Es geht zwar um einen fiktiven Fall, aber Notwehr ist aus der Sicht des (objektiv und verständig denkenden) Verteidigers zu beurteilen. Ob der Angreifer zustechen will, kann man nicht absehen.

    Der TS schreibt - "Ich gehe mit ein paar Freunden durch die Stadt zu später Stunde. Plötzlich kommt eine Gruppe von Männern auf uns zu"

    Fiktiv sieht es zumindest nach Gleichstand aus! Er steht also nicht alleine vor den Messer gezogenen Angreifer!
    Was spricht in diesem Moment dagegen es erst einmal mit Deeskalation zu versuchen?
    Ob der Angreifer zustechen will kann man nicht absehen? Sehr wohl!
    Nämlich aus der eigentlichen Situation heraus. Der TS kann zwar mit dem schlimmsten rechnen, aber wer sagt dass das überhaupt eintritt,
    ... eingetreten wäre? .... und der Schuss ist gelöst, einer der Angreifer hat eine schlimme Verletzung davon getragen, was dann?
    Ich persönlich denke, dass die Verteidigungsstrategie (Waffe ziehen oder stecken lassen) stark Situationsabhängig ist und im geschilderten fiktiven
    Fall bin ich der Meinung eben nicht gleich ziehen und ballern!

    Es ist NICHTS passiert, außer das einer aus der Gruppe NUR das Messer gezogen hat.

    Wie dem auch sei, jeder hat seine Meinung dazu, aber das du meine als gefährlich irreal bezeichnest, finde ich nicht fair, ....eher Oberlehrerhaft.
    Und so viele Meinungen es auch dazu gibt, so viele Ausgänge wird es im fiktiven Fall auch geben.

    Ich verrate jetzt mal, wann bei mir der Zeitpunkt des Waffe ziehen mit sofortigen Schüssen passieren würde, nämlich dann, sobald
    der Messerträger direkt auf mich oder einen meiner Begleiter zugehen würde.

  • Ich verrate jetzt mal, wann bei mir der Zeitpunkt des Waffe ziehen mit sofortigen Schüssen passieren würde, nämlich dann, sobald
    der Messerträger direkt auf mich oder einen meiner Begleiter zugehen würde.

    Und dann ist es zu spät zum reagieren.......


  • Das sagst Du.

    Wie gesagt, es ist Situationsabhängig! Für mich ist es nicht zu spät.

    das passiert schneller, als Du denkst. Oder kannst Du so schnell reagieren, daß Du sogar einer Kugel ausweichen kannst? ;)

    Er hat schon seine Waffe in der Hand. Du mußt erstmal Deine ziehen. Bis Du in der Schießposition bist, hast Du bereits die Klinge im Körper. Ob Du danach in der Lage bist, zu feuern...

  • Mit der Hand an der Waffe und dem vorherigen "tausendfachem" Ziehübungen denke ich schnell
    genug zu sein. Und ehrlich, hält einer ein Messer in der Hand, halte ich naturgemäß schon Abstand.
    Sagt mal, habt ihr so wenig Vertrauen in eurem Können, oder seid ihr nur schießwütig ;^) ;^)

  • moin. wenn ich etwas in meinem leben bitter gelernt habe , dann das : gehe nie zu deinem fürst , wenn du nicht gerufen wirst!

    selbstverteidigen und hackengas geben. keine beziehung zum täter herstellen, auch über polizei nicht.

    der, der mir was will als friedlichen menschen, kann nur ein halunke sein. und dem muß ich nicht ritterlich oder fair gegenübertreten..
    mehr brauch ich dazu nicht zu sagen. gruß edwin

    INVICTUS

  • Meiner Meinung nach hat man in solchen Situationen nicht viel Gelegenheit, über die Wahl der Mittel nachzudenken. Die hat man zwar jetzt und hier, wenn man in Ruhe über mögliche Situationen nachdenkt, aber direkt vor Ort in der Situation nicht mehr. Man kann davon ausgehen, dass man sofort Angst bekommt und viel Adrenalin ausgeschüttet wird, schon ist es vorbei mit langen Überlegungen. Würde jemand mit wenigen Metern Abstand ein Messer ziehen und dabei ganz klar in meine Richtung schauen, bleibt nur, je nach örtlichen Gegebenheiten, die sofortige Flucht oder der Einsatz von irgendeinem greifbaren Mittel, um den Angreifer zu stoppen. Für mich wäre es in der Lage unmissverständlich klar, dass ein Angriff auf mich unmittelbar bevorsteht. Man sollte ein Messer nicht unterschätzen, im besten Falle hat man eine leichte Schnittverletzung, sehr wahrscheinlich ist man aber erheblich verletzt und was würde diese Gruppe dann noch machen? Einen Ausrauben? Auf dem Boden liegend auf einen eintreten?

    Entscheidend wäre dann für mich nur noch der Abstand, sofern der sehr groß ist, würde ich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit flüchten, wenn die örtlichen Gegebenheiten mir auch nach ein paar Metern Schutz bieten könnten, z.B. irgendein offenes Lokal, mein Auto, viel Publikum, etc. Würde die Flucht aber ausweglos erscheinen, würde ich das einsetzen, was greifbar ist. Eine wohlüberlegte Abwägung der Mittel dürfte dann kaum noch möglich sein. Das erste Ziel ist schließlich, dass ich lebend und bestenfalls schadlos aus der Situation kommen kann, in die ich schuldlos und widerrechtlich durch andere gebracht worden bin.

  • Möge jeder, sollte es jemals zu dieser oder einer ähnlicher Begebenheit kommen, ungeschoren in jeder Hinsicht
    auf seine Weise aus diese Situation herauskommen!!!

    Für mich ist das Thema durch.


    "Es gilt der Grundsatz, daß das Recht dem Unrecht nicht zuweichen braucht"

    Stimmt, und man sollte sich alles durchlesen, da ist noch einiges an Spielraum.

    http://www.wiete-strafrecht.de/User/Darstellu…s_abwehrmittels

    2 Mal editiert, zuletzt von Gubi (12. Februar 2016 um 12:19)