Wandhalter für scharfes Gewehr möglich?

Es gibt 49 Antworten in diesem Thema, welches 16.456 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Januar 2016 um 18:28) ist von Old_Surehand.

  • Interessante Variante! :thumbsup:
    Um ein Gewehr, erlaubnispflichtig oder nicht, optisch ansprechend an die Wand zu bringen hat wohl jede Option so seine Schattenseiten. Mein Grundgedanke war ja anfänglich ein Gewehr griffbereit an der Wand zu haben und bei Lust und Laune einfach und schnell Zugriff zu haben um zu Plinken. Okay, so ein Schloss ist ja auch kein großes Hindernis und ist eigentlich auch schnell entfernt! Die Variante mit Schloss in der Halterung ist natürlich die schickere mein Versuch ist da eher Marke eigenbau, kostet aber eben auch nur ca. 10,- Euro und eine Stunde Arbeit ;^)

    PS: Ich kann mir ehrlich gesagt, nicht vorstellen das sich jemand traut eine erlaubnispflichtige Waffe (WBK) außerhalb des Waffenschrankes zu haben. Mag man mich auch eines besseren belehren aber bei einer "Luftpumpe" sieht das doch anders aus, zudem dann auch noch ein Abzugsschloss angebracht ist und die ganze Sache im Keller hängt... Möcht nicht wissen, bei wem nicht alles die Luftpumpe einfach so zu Hause in der Vitrine oder in der Ecke des Schlafzimmers steht :D

  • @ Old_Surehand hier

    ich vermute das letztgenannte Wandhalterungen u.ä. deshalb nicht zulässig sind, da die Verankerung in der Wand als nicht ausreichend sicher angesehen wird.
    Im ungünstigsten Fall kann der Unbefugte die Halterung samt Mauersteinen heraus stemmen und erlangt so Zugriff zur Waffe.

    Eine individuelle Lösung wäre "vielleicht" das einlassen von Stahlträgern in die Wand und eine ausreichend dimensionierte Befestigung, die das eigentliche System gegen Entwendung schützt. Dazu würde wahrscheinlich noch ein Gutachten/Einzelabnahme über die Sicherheitseinstufung, nebst Ausnahmegenehmigung kommen.
    Eine teure Angelegenheit wird das bestimmt werden.

    ..."..Die Welt Ist Groß Genug..Sie Hat Nur..Weniger Zu Bieten.."... - Captain Jack Sparrow

  • Lieber Floppy.
    Mein Landleben hat den Vorteil, dass man immer einen kennt, der einen kennt....
    Und wenn Du jetzt einen befreundeten Schmied/Metallbauer aufsuchst, der Dir sowas auf Maß herstellt? Lauf eingefasst, Halterung so, dass weder Verschluss noch Abzug betätigt werden können. Und - logisch - bei verschlossener Halterung die Befestigungsschrauben, die es in der Wand halten, verdeckt sind. Eigentlich kein Zauberwerk. Damit wäre das Ding doch besser gesichert, wie beim Führen zum Schießstand.

    Ich würde jetzt zu Peter, dem VA-Bräter gehen. Gibt es so einen auch bei Euch? Vielleicht hier im Forum?

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Finde es erfüllt seinen Zweck recht gut, ist natürlich bestimmt sicher aber sieht nicht ganz so schick als würde die Waffe frei am Haken hängen, finde ich. Geht in unserem Land halt nicht evtl. in den Staaten oder Kanada, da wird wohl der Bärentöter übern Kaminsims seinen Platz haben ;) Das mit der Pistole, deren Abzugsschloss gleichzeitig die Befestigungsschraube verdeckt und beim verschlossenen Zustand eigentlich eine sichere Sache bedeutet, gefällt mir ganz gut. Ist eine gut durchdachte Lösung, wenn auch nicht die Schickste... Preis Leistung stimmen auch...

  • Leider funktuoniert sowas nur für vorderlader Und airsoft. Alles ab 18 muss zugriffsgeschützt gelagert werden. Und da Zugriff leider nicht Benutzung meint sondern anfassen, ist das bei allem ab Ssw und lupi nicht möglich die ohne umgebenden Kasten an die Wand zu hängen. Und da bei scharfen Waffen noch weitere gesetzliche Vorgaben hinzukkmmen, wird das noch deutlich erschwert und der Glaskasten wird genug wiegen um nicht "mal einfach so"an die Wand gepackt werden zu können.

  • Ja, das sehe ich auch so.

    Einen Waffenschrank mit Glasfront an die Wand zu hängen ist wohl unrealistisch oder Geld spielt keine Rolle...
    Wem es rein um das Äußere geht, der kann sich ja auch bekanntlich mit einer Deko Waffe begnügen. Wer es eben eine Nummer kleiner reicht ist mit einer SSW oder Luftpumpe zufrieden, alles andere wird schwierig...

    Wie das eigentlich bei Hieb- und Stichwaffen, können die einfach an die Wand?

  • Danke spacefrosch und FloppyK! Also für freie Waffen, auch ab 18, halte ich das für ausreichend. Laut Waffengesetz ist "eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann", nicht wenn man sie berühren kann, Tizzandor.

    Für "unfreie" Waffen ist nun mal ein "mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997)" entsprechendes "Behältnis" nötig. Ich glaube nicht, dass ein reiner Wandhalter jemals ein solches "Behältnis" sein kann, aber da mag ich mich täuschen.