BKA Bescheid zum Verminator Extreme Arrow System

Es gibt 39 Antworten in diesem Thema, welches 8.007 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. August 2016 um 12:29) ist von Floppyk.

  • Hallo,

    ich muss sagen, dass Armbrust und Co nicht mein Fachgebiet sind. Ich hab auch bei einer Recherche im Forum nichts aktuellen zu dem Gewehr gefunden. Hat das schon jemand mit bekommen, dass das BKA zu dem Pfeilgewehr einen Feststellungsbescheid erlassen hat, das es nicht vom WaffG erfasst wird und auch keine Anscheinswaffe ist?

    Auf der IWA bin ich mal über die Version mit dem Wechellauf für Diabolos gestolpert. Einer der Vertreter vom Hersteller sagt mir, dass es sich für die Jagd auf kleines Wild (Hase, Fuchs..) eignet.

    Auf der Seite von Gehmann konnte ich das besagte Gewehr noch nicht finden. Weiß hier evtl. jemand was dazu und wann es für welchen Preis auf den Markt kommt?

    http://www.bka.de/nn_205618/DE/T…html?__nnn=true

  • Hat das schon jemand mit bekommen, dass das BKA zu dem Pfeilgewehr einen Feststellungsbescheid erlassen hat, das es nicht vom WaffG erfasst wird und auch keine Anscheinswaffe ist?


    Das ist mal interessant. Es ist keine Waffe und auch kein gleichgestellter Gegenstand, wie es z.B. eine Armbrust wäre. Da könnte man von einer Gesetzeslücke sprechen.
    Aber egal - das BKA ist für die Einstufung von fragwürdigen Teilen hinsichtlich ihrer Waffeneigenschaft zuständig. Da es nunmal so eingestuft wurde, dürfte jede Trinkhalle das Teil an 9 jährige Kinder verkaufen.

    Der Feststellungsbescheid ist von März diesen Jahres. So wie zu lesen ist, plant die Fa. Gehmnann den Vertreib in Deutschland und ich vermute Gehmann ist auch der Antragsteller dieses Bescheides um zum geplanten Vertrieb sicher zu gehen.
    Gehmann wird dann auch sicher zum Start den Handels Auskunft und vielleicht den Preis geben können.

  • Ich glaube auch, dass das BKA den Bescheid erst jetzt veröffentlicht hat.

    Die rechtlichen Möglichkeiten dieses "Gewehres" sind ziemlich groß. Z.B. kann man seinen Kindern das Schießen beibringen ohne sich gleich an alle sinnlosen Auflagen des WaffG halten zu müssen. Vereine müssten nicht immer auf Lasergewehre ausweichen für die Jugendarbeit. Man benötigt keinen abgenommenen Schießstand usw.

  • Vereine müssten nicht immer auf Lasergewehre ausweichen...


    Das kannst aus mehreren Gründen vergessen. Die Vereine verfügen mehrheitlich über Lasergewehre zum Kinderschießen. Für dieses Pfeilgewehr fehlt die bauliche Einrichtung und Zulassung der Anlagen. Es fehlt die Disziplin. Es macht auch keinen Sinn, da es im Verein ausschließlich um das Schießen mit Matchwaffen geht. Selbst die Lasergewehre für Kinder verfügen über Diopter, Ringkorn, matchähnlichen Schaft und Abzug, kindergerecht verkleinert.
    Zu was soll dann im Verein dieses Pfeilgewehr sinnvoll sein?

  • Zu was soll dann im Verein dieses Pfeilgewehr sinnvoll sein?


    Ganz einfach: Es wird den Kindern mehr Spaß machen als Lasergewehre. Und man braucht keine Disziplin und eben auch keine Zulassung um damit zu Schießen. Und außerdem kann man Disziplinen dafür machen und das Gewehr entsprechend anders gestaltet auf den Markt bringen, z.B. mit kleineren Bolzen die sich besser zum Scheiben Schießen eignen.

    Ich finde vor allem die theoretischen möglichkeit faszinierend. Damit müsste man sogar das Verbot der Jagd mit Scheinwerfern aushebeln können, da im BjagdG steht, dass Vorrichtungen für "Schusswaffen..." verboten sind die das Wild beleuchten. Die Lampe müsste halt fest in dem Pfeilgewehr verbaut sein. Und einige Bundesländern lassen die Jagd auf Fuchs, Hase etc. sehr wohl auch mit Pfeilen und Bolzen zu.

    Und ich will jetzt eben nicht sagen, dass ich es gut finde mit Scheinwerfern zu jagen (das halte ich sogar für verwerflich), aber ich finde es wichtig zu wissen wie man teilweise sinnlose Gesetze aushebeln kann.

  • Die Jagd mit Bolzen oder Pfeilen auf Schalenwild oder Seehund ist schon im Bundesjagdgesetz verboten. Einige Länder erweitern das Verbot mit Pfeilen und Bolzen auf jede Wildart, wie auch die Nachtjagd mit Ausnahme auf Schwarzwild verboten ist.
    Siehe auch:
    http://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__19.html
    und zumindest für Nds:
    http://www.nds-voris.de/jportal/portal…lr-JagdGNDV2P24

    Selbst wenn dieses Pfeilgewehr deutlich über 7,5 Joule hat, dürfte es bei weitem nicht zur Jagd taugen. Außerdem ist das uninteressant, weil zur Jagd nunmal auch der Besitz eines gültigen Jagdscheines erfordert und ein Revier oder die Einladung des Pächters. Zudem darf sich der Jäger jede beliebige Langwaffen kaufen und benutzen die er möchte. Außer den verbotenen Waffen gibt es da keine Einschränkung. Warum sollte er dann ein fragwürdiges "Pfeilgewehr" benutzen?

  • Die Jagd mit Bolzen oder Pfeilen auf Schalenwild oder Seehund ist schon im Bundesjagdgesetz verboten. Einige Länder erweitern das Verbot mit Pfeilen und Bolzen auf jede Wildart, wie auch die Nachtjagd mit Ausnahme auf Schwarzwild verboten ist.
    Siehe auch:
    http://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__19.html
    und zumindest für Nds:
    http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/4743/page/bsvorisprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-JagdGNDrahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=64&showdoccase=1&doc.part=X¶mfromHL=true#jlr-JagdGNDV3P24-jlr-JagdGNDV1P24-jlr-JagdGNDV2P24

    Selbst wenn dieses Pfeilgewehr deutlich über 7,5 Joule hat, dürfte es bei weitem nicht zur Jagd taugen. Außerdem ist das uninteressant, weil zur Jagd nunmal auch der Besitz eines gültigen Jagdscheines erfordert und ein Revier oder die Einladung des Pächters. Zudem darf sich der Jäger jede beliebige Langwaffen kaufen und benutzen die er möchte. Außer den verbotenen Waffen gibt es da keine Einschränkung. Warum sollte er dann ein fragwürdiges "Pfeilgewehr" benutzen?


    Hab ich doch erklärt: Zur Jagd mit Scheinwerfer.

    In Bayern z.b. ist die Jagd auf Fuchs, Hase etc. sehr wohl mit Pfeilen erlaubt. Das hab ich aber auch schon erwähnt. Und von Wilderei ohne Jagdschein hab ich nicht gesprochen.

    Ich will hier auch keine Zweifelhaften Jagdpraktiken verteidigen, weil es mir nur um die rechtlichen Möglichkeiten geht (hab ich auch schon gesagt).

  • @ hanspeterdieter - Ich finde es Klasse das man jeden Müll unbedingt hier erklären muß und das auch noch mit fragwürdigen rechtlichen Aussagen.Ich konnte im bayrischen Jagdgesetz nur finden das es für Wildkaninchen und Raubwild keine Einschränkungen für Fanggeräte und Fangvorrichtungen,ich konnte nirgends etwas darüber finden das es im Rahmen des Jagdgesetzes erlaubt ist mit Bogen,Armbrust oder anderen Pfeilbeschleunigungsgeräten erlaubt sein soll Tiere zu erlegen.Falls ich mich irre dann bitte zitiere hier doch den von mir überlesenen Abschnitt.

  • Die moderne Jagdausübung mit Pfeil und Bogen unterliegt den
    jagdlich-ethischen Grundsätzen und Anforderungen wie alle
    anderen Jagdmethoden auch. Weltweit wird die Bogenjagd von
    ca. 4 Millionen Jägern auf allen Kontinenten ausgeübt.
    In Deutschland ist die Bogenjagd gesetzlich nicht geregelt. Die
    Legalisierung der Bogenjagd als zusätzliche Tierschutz und
    Waidgerechte Jagdmethode in Deutschland ist eines der Haupt-
    ziele des DBJV.

    Quelle

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • @ hanspeterdieter - Ich finde es Klasse das man jeden Müll unbedingt hier erklären muß und das auch noch mit fragwürdigen rechtlichen Aussagen.Ich konnte im bayrischen Jagdgesetz nur finden das es für Wildkaninchen und Raubwild keine Einschränkungen für Fanggeräte und Fangvorrichtungen,ich konnte nirgends etwas darüber finden das es im Rahmen des Jagdgesetzes erlaubt ist mit Bogen,Armbrust oder anderen Pfeilbeschleunigungsgeräten erlaubt sein soll Tiere zu erlegen.Falls ich mich irre dann bitte zitiere hier doch den von mir überlesenen Abschnitt.


    Dafür musst Du zwei Gesetze beachten. Da ich grade nur mein Handy zur Hand habe kann ich Dir hier nicht alles rein kopieren. Aber ich erkläre es Dir gerne. Und wenn Du meine Aussagen als "fragwürdig" bezeichnest erwarte ich schon dass Du selber mir anhand der Gesetze das Gegenteil beweisen kannst!

    Im Bundesjagdgesetz ist die Jagd mit Pfeilen und Bolzen (Armbrust) auf Schalenwild und Seehunde verboten. Den Rest regeln die Länder. Etwa die Hälfte der Bundesländer haben dieses Verbot auf alle Wildarten ausgeweitet. Aus dem Kopf weiß ich es nur von Bayern und Meck.-Pom. Da dort nichts weiter verboten ist darf man als Jäger dort mit Pfeil und Bogen bestimmtes Wild jagen. Das ist alles etwas umstritten und sollte hier auch nicht so groß diskutiert werden. Das artet nämlich immer aus. Da kommen da so Sachen wie "Weidgerechtigkeit" (was etwa 99% der Jagdscheininhaber nicht mal definieren können) und Tierschutzaspekte usw.

  • Zitat:detailierte Forenregeln
    Unerwünschte Themen:
    c) Darüber hinaus sind auch Fragen zu Gegenständen oder Handlungen, die in Deutschland nicht erlaubt sind, nicht erwünscht (auch nicht von Usern, die außerhalb von Deutschland leben). Dazu gehören z.B.:
    - stärkere Exportfedern über 7,5 Joule (Einbau, Leistung, Selbstbau u.ä.)
    - Laser und für die Waffenmontage gedachte Leuchten einschließlich Montageteile und -hinweise
    - Softair-Tuningteile, die die Einstufung verändern (etwa unter/über 0,5 Joule),
    - in Deutschland nicht erlaubte Schreckschusswaffen-Effekte ("Vogelschreck" etc.)
    - Jagd mit Druckluftwaffen, Bögen und Armbrüsten
    Stimmt,ich gehöre auch zu denen die grundsätzlich dagegen sind mit Pfeil und Bogen oder Armbrust zu jagen.

  • Damit hast Du mir zwar immer noch nicht erklären können was für einen "rechtlich fragwürdigen "Müll" ich hier verbreite. Aber dann schreib ich hier halt nichts mehr zum Thema Jagd. Halte dich am Besten auch daran, ab jetzt und vordere nicht auch noch dazu auf!

  • Vor allen Dingen müßt ihr hier den Gesetzgeber immer wieder mit der Nase darauf stoßen wo die Gesetzeslücken liegen, mit genauer Angabe der Paragraphen, damit bisherige freie Waffen möglichst schnell aus diesem Bereich verschwinden...

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Das mit dem Müll ging nicht grundsätzlich gegen dich,aber könnt ihr Euch nicht alle über rechtlich problematische Themen in privaten Nachrichten austauschen?Muß immer alles öffentlich ausdiskutiert werden?Was soll dein Beitrag über den Anbau von Leuchtmitteln etc?Du kannst Dir auch einfach eine Armhalterung basteln für eine Lampe die dann in Richtung Ziel leuchtet,ist auch ganz legal und das sogar im Umgang mit Schußwaffen.Ob das Sinn macht ist eine ganz andere Geschichte. :thumbdown:

  • Möglicherweise wollte er ja nur die Unsinnigkeit des Affengesetzes aufzeigen.

    Aber erst mit falschen rechtlichen Verboten die Diskussion anfangen und dann
    auf die Forenregeln zu verweisen ist schon etwas merkwürdig.

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    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Vor allen Dingen müßt ihr hier den Gesetzgeber immer wieder mit der Nase darauf stoßen wo die Gesetzeslücken liegen, mit genauer Angabe der Paragraphen, damit bisherige freie Waffen möglichst schnell aus diesem Bereich verschwinden...


    Das hier ist immer noch ein Forum zum Austausch von Wissen. Der Sinn ist nicht das Verheimlichen davon. Wenn der Gesetzgeber Informationsbedarf hat werden das schon eher andere Stellen tun. Da wird das Forum hier eher weniger wichtig sein.

    Und eine Gesetzeslücke muss auch nicht zwangsweise geschlossen werden, siehe den Rapid-Launcher.


    Raziel

    Ich hab nicht von Anbau sondern von Einbau gesprochen. Aber das ist mir jetzt zu blöd mit Dir, ich bezweifele dass Du überhaupt etwas von dem verstanden hast was ich gesagt habe. Und deine Art ist mir auch zuwider.

  • Wenn der Gesetzgeber Informationsbedarf hat werden das schon eher andere Stellen tun.


    Das BKA hat sich fast 3 Jahre lang geziert. Die werden die Lücke
    auch reporten ohne daß der Gesetzgeber Bedarf anmeldet :S

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