BKA Bescheid zum Verminator Extreme Arrow System

Es gibt 39 Antworten in diesem Thema, welches 8.009 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. August 2016 um 12:29) ist von Floppyk.

  • Ja.

    Antrag vom 12.06.2012
    Bescheid vom 25.03.2015

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.


  • Das hier ist immer noch ein Forum zum Austausch von Wissen. Der Sinn ist nicht das Verheimlichen davon. Wenn der Gesetzgeber Informationsbedarf hat werden das schon eher andere Stellen tun. Da wird das Forum hier eher weniger wichtig sein.
    ...

    Na, da kann ich dir aus meinem Wissen berichten das dieses Forum hier als Informations - und Anregungsquelle nicht ganz so unwichtig eingestuft wird wie Du denkst...

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Oh, das hatte ich nicht gelesen. Das ist echt heftig.

    Eigentlich war den Meisten klar das so eine Waffe nicht unters WaffG fallen kann. Es gibt derartige Waffen ja schon seit vielen Jahren. Aber das das jetzt schwarz auf weiß vom BKA festgestellt wurde hat schon Bedeutung. Vermutlich haben die das beim BKA nicht machen wollen aber es blieb ihnen keine andere Wahl.

    Wenn jetzt andere Hersteller auch derartige Waffen auf den Markt bringen wird wieder einiges vom WaffG ausgehebelt. Ich finde immer noch, dass die größte Ironie des deutschen Waffengesetzes ist, dass Tierabwehrspray nicht erfasst wird und die Waffe mit der größten Verbreitung ist. Da haben sich die Gesetzgeber so viele Gedanken gemacht wie sie etwas regeln können was schlicht sinnlos und nicht erforderlich war. Da haben sie Vorschriften über das Zulassungsverfahren beim BKA erlassen für "Reizstoffsprühgeräte", begrenzte Reichweite, Erwerb ab 14 Jahren... Und einige Jahre später kaufen 95% der Leute Tierabwehrspray.


  • Das hier ist immer noch ein Forum zum Austausch von Wissen. Der Sinn ist nicht das Verheimlichen davon. Wenn der Gesetzgeber Informationsbedarf hat werden das schon eher andere Stellen tun. Da wird das Forum hier eher weniger wichtig sein.

    Und eine Gesetzeslücke muss auch nicht zwangsweise geschlossen werden, siehe den Rapid-Launcher.


    Raziel

    Ich hab nicht von Anbau sondern von Einbau gesprochen. Aber das ist mir jetzt zu blöd mit Dir, ich bezweifele dass Du überhaupt etwas von dem verstanden hast was ich gesagt habe. Und deine Art ist mir auch zuwider.


    Schade,ich hätte zu gern deine Beweggründe erfahren solche Dinge zu posten.Jeder der etwas im Kopf hat kann 1und1 zusammen zählen und wer das nicht kann bringt so oder so durch sein Verhalten nur Schwierigkeiten für alle anderen.Das ist genau so sinnvoll wie im Fernsehen zu zeigen welche Fehler man bei Verbrechen vermeiden muß,die was im Kopf haben versuchen das schon und die dämlichen kommen erst dadurch auf die Idee klever genug zu sein ...!
    Jedes Forum ab einer gewissen Mitgliederzahl muß so beschaffen sein das Behörden...!Aber hier lesen auch mal Politiker aus dem einen oder anderen Lager aus jeweiligen Beweggründen,und diese sind sicher dankbar für jede Hilfe!Es wäre schön wenn so mancher,ich eingeschlossen,öfters mal eher den Kopf zum denken benutzen würde.Ich wollte dich eigentlich nur zum nachdenken provozieren,leider bin ich nicht gut genug um gleich in die richtige Richtung zu steuern. ;(

  • @ hanspeterdieter - Du magst Recht haben für den Moment,aber wir leben im Land der Bürokratie und Regulierungswahns.Du darfst dir also sicher sein das wenn genug Leute,eventuell auch durch verbrecherisches Verhalten,die Verantwortlichen darauf aufmerksam machen,dann wird da wieder nachreguliert bis auch die letzten Lücken verschwunden sind.
    Also warum erst die Aufmerksamkeit auf diese Themen richten?
    Außerdem lesen auch überall Verbrecher und Gestörte mit,kann es wirklich sinnvoll sein auch diesen alles zu offenbaren? :whistling:
    Aber gut,es gibt ja auch immer noch die Menschen welche in jedem Forum posten müssen wann sie wo im Urlaub sind und sich danach wundern das die Wohnung leer ist.

  • Ich wollte dich eigentlich nur zum nachdenken provozieren


    Nein, das wolltest Du nicht. Du wolltest gegen mich argumentieren und bist damit sehr schnell und gründlich gescheitert.


    Dem deutschen Regulierungswahn mit vorauseilendem Gehorsam zu begegnen ist ein ganz schwacher Weg. Und genau diese Schwäche werden die Waffengegner ausnutzen und keine Gesetzeslücke von einem 1000,- teuren Gewehr.

  • Außerdem lesen auch überall Verbrecher und Gestörte mit,kann es wirklich sinnvoll sein auch diesen alles zu offenbaren?


    Du kannst dich fest darauf verlassen, daß die das vor dir wissen.

    einem 1000,- teuren Gewehr.


    Das wird nicht reichen; in der Schweiz ab 3655,- Fr.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • 8o Ich stell mir grade den Bankräuber vor der sich Monatelang ins Waffenrecht und dessen Lücken einließt damit er auf keinen Fall gegen ein Gesetz verstößt bei seinem Überfall. Und gab schön viel Geld müsste er sparen um sich seine Waffe zu besorgen.

    Oder der Wilderer, der sich extra diese Waffe kauft, damit er bei seiner Wilderei ja nicht gegen das WaffG verstößt...

    Also manche Leute haben echt eine komische Phantasie???

  • @ NC9210 und hanspeterdieter - Mag sein das ich mich ungünstig ausdrückte,aber im eigentlichen wollte ich darauf hinaus kommen das es nicht sonderlich sinnvoll ist alles in's Licht der Öffentlichkeit zu zerren.
    Mit dem vorauseilenden Gehorsam magst Du sicher Recht haben,aber in einem Forum für freie Waffen etc sollte man sich mehr mit dem Sport beschäftigen als damit Gesetze zu umgehen.In diesem Land sind fehlende Regelungen nicht nur positiv,es gibt genügend Dinge in diesem Land welche durch fehlende Regelungen auch Probleme machen. :whistling:

    Was mich hier wirklich nervt ist die Tatsache das hier unbedingt immer die Jagd thematisiert werden muß.Kann man sich nicht einfach über das Gerät und die Technik unterhalten ohne das immer gleich in Themen ausgewichen wird die mit diesem Forum nichts zu tun haben? :thumbdown:

  • Ich halte von dem Gerät überhaupt nix da der Druck nicht konstant ist, sondern abbaut.
    Da sind Treffer fast Glücksache.
    Außerdem sind mir 3k€ viel zu viel.

    Vom rechtlichen her sage ich mal nix.

    2h youtube geschaut und immer noch nicht schmackhaft geworden.

    Ich will lieber stehend sterben
    Als kniend leben
    Lieber tausend Qualen leiden
    Als einmal aufzugeben

  • Das Teil soll doch nicht wirklich 3000 Euro kosten oder ???

    Weiß einer was da an Joule rauskommen soll? Ich habe irgendwo was von ca. 35 Joule gelesen, was wenn das stimmen sollte, sehr wenig für so ein schweres Geschoss (Pfeil) wäre. Da bleibe ich dann doch lieber bei meine Armbrust, die mit ca. 120 Joule auch konstant auf weite Entfernungen gut trifft.

    Gruß Chris

  • 8o Ich stell mir grade den Bankräuber vor der sich Monatelang ins Waffenrecht und dessen Lücken einließt damit er auf keinen Fall gegen ein Gesetz verstößt bei seinem Überfall. Und gab schön viel Geld müsste er sparen um sich seine Waffe zu besorgen.

    Oder der Wilderer, der sich extra diese Waffe kauft, damit er bei seiner Wilderei ja nicht gegen das WaffG verstößt...

    Also manche Leute haben echt eine komische Phantasie???


    Ich denke darum geht es nicht. Kriminelle haben in der Regel Zugänge zu illegalen Waffen.

    Mir persönlich stinkt es aber schon gewaltig, dass seriöse (Hobby)Sportler von ein paar Irren in Verruf gebracht werden. Seit dem Erscheinen einer amerikanischen Zombieserie rennen wahrscheinlich dutzende halbstarke Pseudoprepper mit billigen Armbrüsten im Wald rum und ballern sinnlos durch die Gegend.

    Noch mehr regt mich dieser komische Verschwörungstheoretiker Spannbauer auf, der in seinem Onlineshop völlig überteuerte Schrott AB´s als Selbstverteidigungsmittel verkauft. Das Ende vom Lied ist dann eine Änderung der Gesetzgebung unter der alle normalen Hobbyschützen leiden müssen. (Und vielleicht noch ein Held der nach einem zittrigen Fehlschuss die AB von der osteuropäischen Einbrecherband rektal eingeführt bekommt...) :wacko:

  • Genau so ist es Chris78.
    Sie hat als Luftgewehr 45J/60J je nach Kaliber.
    Als Pfeibeschleuniger soll angeblich 85 m/s • 280 ft/s bei rauskommen.
    Aber da der Tank von Schuss zu Schuss leerer wird kommt man nach ca. 10 Schuss nicht mehr da hin wo man das Scope eingestellt hat.
    In den USA kostet das Set 2500$, was erfahrungsgemäß in DE 3000€ wären, sollte es kommen.

    Ich will lieber stehend sterben
    Als kniend leben
    Lieber tausend Qualen leiden
    Als einmal aufzugeben

  • Das Teil ist ohne Druckminderer? Ernsthaft? Also da bläst ein Röhrchen 220 Bar auf nen (wschl Alu-) Pfeil? Da bin ich mir nicht so sicher xD

    FWB 300 S :love: FWB lp65 :love: Röhm RG 76 :love:

  • was ist eigentlich wenn die dinger nächstes jahr verboten werden?
    bestandsschutz wie zb bei luftgewehren vor 1970 oder gleich edelschrott?


    Das weiß man im Vorfeld nicht. Es gibt mehrere Beispiele, die alle im Waffenrecht Anwendung fanden:
    1. Alte Waffen mit neu geregelten Erlaubnisvoraussetzungen wurde Bestandsschutz gewährt und ggf. Erlaubnisse ausgestellt (WBK).
    Beispiele: Druckluftwaffen ohne F, wenn vor 1970 hergestellt oder aus der DDR stammten, Altbestand SSW ohne PTB, Neuregelung von umgebauten Schusswaffen auf LEP und bestimmten Randzünderfeuerwaffen (meist 4 mm). Waffen wurden nicht verboten.

    2. Verbot bestimmter Waffen, jedoch Duldung von Altbesitz, meist mit Einschränkungen.
    Beispiel: Altbesitz Elektroschocker ohne PTB, jedoch Führverbot

    3. Komplettverbot bestimmter Waffen, ohne Rücksicht auf Altbesitz.
    Beispiel: Früher mal verkaufte Laserzieleinrichtungen für Schusswaffen, ebenso früher frei verkaufte Teaser, Stockdegen u.v.m.

    3b: Komplettverbot bestimmter Waffen, jedoch mit Rücksicht auf Altbesitz, jedoch unter schweren Auflagen
    Beispiel: Butterflymesser, konnten als Sammlung angemeldet mit Ausnahme vom BKA behalten werden.

    3c: Komplettverbot bestimmter Waffen, jedoch mit Rücksicht auf Altbesitz, aber nur, wenn innerhalb einer Übergangsregelung das Verbotsmerkmal an der Schusswaffe beseitigt werden kann.
    Beispiel: Vorderschaftrepetierflinten ohne Hinterschaft oder zu kurze Versionen.

    3d: Komplettverbot bestimmter Waffen, jedoch mit Rücksicht auf bestimmte Personengruppen.
    (einziges) Beispiel: Faustmesser. Jäger und Kürschner dürfen erwerben und besitzen, jedoch hohe Auflage an Lagerung.

    Vielleicht noch 4. - Waffen und bestimmte Messer, die zwar keinem Erwerbs- und Besitzverbot unterliegen, jedoch ein weitgehendes Führverbot auferlegt worden sind. Führen nur in bestimmten Ausnahmen möglich.
    Beispiele: Einhandmesser, Messer mit langen Klingen, (Teleskop-)Schlagstöcke (letzteres Führen nur mit behördlicher Ausnahme)

    Man sieht anhand meiner Beispiele, dass der Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten hat Waffen einzuschränken oder zu verbieten. Daher kann man die Frage nicht pauschal beantworten.