Vorlage: Erlaubnis zum Einsatz einer Schreckschusswaffe

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 1.648 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. September 2014 um 12:27) ist von Floppyk.

  • Hallo, 

    nach den vielen guten Beiträgen, die ich hier im Forum schon gefunden habe, habe ich mich mal registriert. Servus also miteinander, mein Name ist Claus und ich bin "Wiedereinsteiger".

    Meine Erfahrungen mit SSW sind etwas mehr als eine Dekade her. Meine Ex-Frau hatte was dagegen. Also wanderte mein Colt Government 1911 A1 vernickelt in einen Koffer in den Keller. Meine Situation hat sich verändert bzw. verbessert und ich habe vor einigen Wochen meinen Colt wieder ausgepackt und 'zack', hat mich das Fieber wieder erwischt. Prompt habe ich mir auch noch eine Walther PK380, ebenso vernickelt, zugelegt. Eine Röhm RG96 kommt auch noch demnächst dazu. Sylvester ist also gesichert. 

    Nun habe ich recherchieren können, dass man eine Erlaubnis vom Eigentümer benötigt, um die SSW abfeuern zu dürfen. Das Grundstück ist groß genug, um zu gewährleisten, dass keine Geschosse es verlassen können. Es ist befriedet, also mit Tor eingezäunt und so steht dem Vergnügen an Sylvester nix mehr im Wege – bis auf eine Erlaubnis vom Eigentümer. 

    Damit es dem Eigentümer einfacher fällt, nicht irgendein "Wisch" verwendet wird und das Schreiben einen "förmlichen Charakter" bekommt, habe ich mir ein paar Gedanken gemacht und eine Art Formular erstellt. Inhaltlich kann es sich ja noch jeder nach Bedarf selbst anpassen. 

    Bei mir hat es sich bestens bewährt und ich habe bis auf weiteres die Erlaubnis erteilt bekommen.

  • Du brauchst nicht die Erlaubnis des Eigentümers, sondern des Besitzers. Das ist immer der, der darauf sitzt, daher der Name. Meistens ist das der Mieter, der hat dann auch das Hausrecht.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Besten Dank! Hab' das gleich korrigiert.

    Zu Deinem letzten Satz: müsste das nicht Vermieter lauten?

    Das Formular soll folgende Konstellation abdecken: ich (Antragsteller) bin Mieter und will mit dem Formular eine Erlaubnis vom Besitzer (dem Vermieter) haben.

  • Ich muss Markus recht geben.

    Du brauchst die Erlaubnis des Besitzers (Mieters), nicht die des Eigentümers (Vermieter).
    P.s.:
    Aus Deinem Antrag geht nicht hervor, für welches Grundstück, dafür brauchst du ein extra Feld...
    Dein Schreiben sieht sehr nach "für jedes befriedete Grundstück auf dieser Erde" aus. Da musst du detaillierter drauf eingehen..

    Aber wenn der Besitzer eh dabei ist, dann ist so ein Schreiben nicht notwendig.

  • Also...
    Ich wohne in einer Wohnung und bin Mieter. Ich bin also Besitzer der gemieteten Wohnung. Mein Vermieter, der Eigentümer, wohnt auch in dem Haus. Eine Etage höher. Dann müsste das Formular doch passen? Oder missverstehe ich das was?

    Beim Antrag ist die Idee, im Feld für "Besitzer", Name und Adresse als auch Grundstücksbezeichnung (Parzelle nach Bebauungsplan) einzutragen.

    Dann sollte doch das Formular so passen. Oder nicht?

  • hallo erstmal und glückwunsch zum Wiedereinstieg ;)

    die Rechtslage ist folgende: wenn man sich in eine Wohnung einmietet, dann meitet man mit der Wohnfläche auch gleich sämtliche Rechte mit, die mit dem Beohnen einer Wohnung einhergehen, es sei denn, dein Vermieter hat diese im Mietvertrag Ausgeschlossen (z.B. das anbohren von Regalen an der Wand o.Ä.) allgemeinhin gilt aber, dass diese von dir gemietete Fläche so weit als deine eigene Fläche angesehen werden kann, du bist zwar nicht der Eigentümer, aber durch den Mietvertrag und deine gezahlte Miete ist die Wohnung dein Besitz (ist ein wenig schwierig, aber schau mal hier nach ) also bist du besitzer, hast aber im bereich Wohnrecht eingeschränkt die Rechte des Eigentümers..

    sehr verwirrend. aber einfach ausgedrückt bedeutet das: du darft alles machen, was du willst solange du nicht gegen gesetze oder den Mietvertrag verstößt (Brandflecken und löcher in den Wänden z.B.) sollte das keinerlei Probleme darstellen

    also darfst du-unter berücksichtigung des Waffengesetzes im bereich "darf grundstück nicht verlassen" und dem Ordnungswiedrigkeitengesetz im bereich ruhestörung/lärm-in deiner eigenen Bude und auch in deinem Garten so viel ballern wie du lustig bist. Und das ganzjährig.

    Anders verhält es sich, wenn der Garten gemeinschaftlich benutzt wird, da solltest du mit den Mitmietern alles abklären und-wenn Kinder in anderen Haushalten wohnen-vielleicht doch lieber ganz verzichten und lieber bei Freunden schießen gehen

    Auch hier verhält es sich dann etwas.. "einfacher" als Zustimmung musst du nicht gleich mit einem Stapel dokumente anrücken, dem Hauseigentümer oder -Besitzer dann den Passierschein A-38 in die Hand drücken und die alles unterschreiben lassen, da reicht schon eine schweigende duldung-obwohl man es nicht darauf ankommen lassen sollte

    am besten handhabst du es, wenn du bei freunden einfach mal ein paar tage vorher Fragst, ob jemand was gegen Schreckschussraketen hat, und dann gib ihm. Im Gemeinschaftsgarten, verhält es sich genauso, nur im eigenen und nur von dir und deinen Partygästen besuchten Garten kannst du-Rechtlich gesehen zumindest-den Himmel zum leuchten bringen. Natürlich kann es dann sein dass ein grummeliger Nachbar das Spektakel beobachtet und die Streife anfordert, aber nach einiger Erklärung, dem Vorzeigen von :PTB: und Beschussstempel können auch da eigentlich keinerlei rechtliche konsequenzen entstehen.

  • In Deiner gemieteten Wohnung darfst Du soviel schießen wie Du willst, das geht den Vermieter, Eigentümer, Nachbarn etc. nichts an. Außer natürlich, die werden durch den Lärm gestört.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Vielen Dank Tizzandor für die ausführliche Erklärung!

    Im Grunde ist mir das ja auch schon fast alles klar. Dennoch habe ich im Nachgang dann noch Nachfragen…

    Bei meiner Mietwohnung ist kein Garten dabei. Es gibt eine große Fläche an der Einfahrt die zu hinter dem Haus liegenden Car-Ports führt. Auf dieser großen Fläche, man könnte sagen der Einfahrt, möchte ich Feuerwerk machen. Diese Fläche und die Einfahrt sind nicht gesondert im Mietvertrag genannt. Müsste doch ja aber anteilig mit dazu gehören. Es gibt nur 3 Parteien im Haus: den Vermieter, ein Pärchen und mich. Keine Kinder. Alles nur Erwachsene. Erfahrungsgemäß sind die – bis auf mich – an Sylvester auch alle ausgeflogen. Ich will halt nur versuchen auf Nummer Sicher gehen.

    Und dazu sollte so ein Schreiben(Formular) doch Ok sein. Oder?

    Dank schon mal.

  • Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt.
    Dabei spielt es keine Rolle ob rechtmäßiger Besitzer oder unrechtmäßiger Besitzer.
    Entscheidend ist die tatsächliche Gewalt.


    Ich kann zwar Eigentümer einer Sache sein, aber Besitzer ist jemand ganz anderes.
    Beispiele:
    - Ich bin Eigentümer einer Bohrmaschine und habe sie an meinen Freund verliehen. Somit ist er der rechtmäßige Besitzer.


    - Mir ist als Eigentümer mein Auto geklaut worden. Der Dieb ist jetzt der unrechtmäßige Besitzer.
    Aber dennoch der Besitzer, der die tatsächliche Gewalt darüber ausübt.


    Gruß vom lachenden Mann

  • Eine unrechtgemäße Zueignung kann niemals Besitz sein, weder rechtmäßiger noch unrechtmäßiger.

    https://www.uni-due.de/~gvo400/materi…2/BGB2_sk57.pdf

    Der Dieb hat sich eine Sache unrechtmäßig zu(an)geeignet, aber er ist nicht Besitzer der Sache.

    https://www.uni-due.de/~gvo400/materi…2/BGB2_sk57.pdf

    Eine unrechtgemäße Zueignung kann niemals Besitz sein, weder rechtmäßiger noch unrechtmäßiger.

    Der Dieb hat sich eine Sache unrechtmäßig zu(an)geeignet, aber er ist nicht Besitzer der Sache.

  • Leute___ nicht streiten :)
    In Bezug auf meiner geschilderten Wohnsituation war die Frage einfach nur: ist das Formular so ok oder nicht?
    Es kann sich ja dann jeder den Text so modifizieren wie er möchte.
    Eine Empfehlung wäre halt klasse.

  • Wer streitet sich den? Das ist meine Auffassung, mag falsch sein ;) Aber dann ist es halt so.

    Ich persönlich würde gar keinem sagen das ich IN meiner Wohnung schiesse. Das riecht nach Streß, wenn sich das rumspricht sind gleich alle hellhörig und jeden Tag gibts neue Probleme.

    Bei SSW's ist der Krach potentiell so hoch das ich zu Probezwecken lieber auf einen Schiessstand fahren würde. Da kanns passieren das man dann auch mal die Plempe vom Standnachbarn ausprobieren kann ;) Keine Kritik meinerseits, nur so ein Gedankengang.

    Auch glaube ich kaum das, wenn bei einer Kontrolle der KWS vorhanden ist, jemand nach den Besitzverhältnissen der Hoffläche fragt. Aber natürlich ist schriftlich immer besser.

  • Ist die Einfahrt durch ein Tor o.ä. von der öffentlichen Straße abgegrenzt ?

    Die Polizei wird in der Silvesternacht andere Probleme haben als Schießen auf befriedetem Grundstück zu checken.

    Die Zustimmung des Hausrechtsinhabers (hier wohl des Vermieters) gilt auch mündlich und hat solange Bestand, wie er nicht behauptet, diese nie gegeben oder widerrufen zu haben.

    Da haben auch Dritte nicht reinzureden. Kaliberbezeichnungen und BAM würde ich ganz raus lassen, ebenso die Beschreibung KWS und § 10. Eher wäre ein Verweis auf "gemäß § 12 Abs. 3 und 4" sinnvoll.

    Nebenbei: Wenn Dein Pyro das Grundstück verlassen kann, hat eine private Vereinbarung keine Möglichkeit, die Grenzen des WaffG auszudehnen. Ebenso ist die Begrenzung auf darin genannte Munitions- und Geschossarten selbstredend.

    Wenns nur um den 31.12. 23:30 Uhr bis 01.01. 01:00 Uhr geht, würde ich mir die Papierform sparen.

    Andreas

  • Yep, das Grundstück bzw. Einfahrt hat ein Tor.

    Alle anderen Punkte waren mir schon mehr oder weniger bekannt. Und natürlich gibt die Vorlage in Summe keinerlei rechtliche Sicherheit. Mir hat sie zumindest geholfen nach einem Gespräch mit dem Besitzer seine Zustimmung zu dokumentieren. Für alle Fälle.

    Vielen Dank für die ganzen Informationen und Euer Feedback.

  • Schauen wir doch auch mal die andere Seite an: Würdet Ihr als Eigentümer solch einen Wisch unterschreiben? Ihr habt keine Ahnung vom Waffengesetz, mit SSW kennt ihr euch schon gar nicht aus und Waffen sind bekanntermaßen sowieso böse. Wenn euch dann ein Mieter zwischen Tür und Angel anspricht und einen Zettel zur rechtskräftigen Unterschrift vor die Nase hält, würdet Ihr doch auch dankend ablehnen mit dem Hinweis, dass ihr die anderen Mieter solchem Lärm und anderen Gefahren nicht aussetzen wollt und ihr selbst soetwas nach dem Gesetze überhaupt nicht erlauben dürftet?

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)