Zoll macht Probleme

Es gibt 47 Antworten in diesem Thema, welches 5.390 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. August 2014 um 18:12) ist von NC9210.

  • Hallo.

    Ich hab ein riesiges Problem.
    Ich habe mir vor einem Monat bei Evike.com einen Unterlaufwerfer und eine 84er Einlegepatrone zulassen kommen.
    Natürlich unwissend das diese Einlegepatronen unter was Waffengesetz fallen, haben ich Post vom Zoll bekommen:

    Mit Sicherstellung vom 15.07.2014 wurde gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da der Verdacht besteht, dass Sie eine Straftat nach dem Waffengesetz und der Abgabeordnung (Bannbruch) begangen haben.

    Am 15.07.2014 wurde (...) eine an Sie adressierte Postsedung aus den USA überprüft und dabei 1 mit kalten gespannten Gasen betriebene Softair-Granate "(Artikelbeschreibung) -Schusswaffe im Sinne des WaffG- ohne amtliches Prüfzeichen (sog. F im Fünfeck) und ohne somit erforderliche Verbringungserlaubnis vorgefunden und gemäß §94 Strafprozessordnung -StPO- als Beweismittel sichergestellt.

    Das waren 6 Zettel wo ich noch alles mögliche ausgefragt wurde (Personalien, ob ich auf die Ware verzichten will, wirtschaftliche Verhältnisse, und wie/wo/was Bestellt wurde)

    Natürlich habe ich sofort geantwortet den Brief zurückgeschickt und zuvor alles abgelichtet.

    Ich glaub ich bin komplett am A*sch.
    Könnt ihr mir Raten was ich nun zu tun habe?
    Steht demnächst eine Wohnungsdurchsuchung an? ;(

    Zur Info: Ich bin nicht Vorbestraft, nur ein paar kleine Verkehrsdelikte.
    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    Grüße Kevin

  • Ich empfehle dir den Weg zu einem Anwalt der Waffenrecht auf seiner Weste stehen hat.
    Da würde ich jetzt nichts anbrennen lassen. Ansonsten sei geständig und lüge ja nicht.. erfahrene Menschen bekommen das ganz leicht mit.
    _______
    Über ein -F- auf einer Airsoftgranate gibts die unterschiedlichsten Meinungen.

    Was mich wundert ist, dass der Werfer nicht benannt wird?

    Ich wünsche dir viel Erfolg.
    Grüße

  • -Schusswaffe im Sinne des WaffG- ohne amtliches Prüfzeichen (sog. F im Fünfeck) und ohne somit erforderliche Verbringungserlaubnis


    Das ist leider das Problem bei Airsoft- shops im Ausland. soweit ich informiert bin, muss jede einzelne Airsoftwaffe über 0.5 joule eben dieses :F: F im Fünfeck vorweisen, so wie jede andere mit kaltgasbetriebene Waffe.

    darum kann es noch so verlockend sein, solche sachen zu bestellen (hatte selbst mal das Angebot einen 6schüsser mit 12 Granaten für nur 50$ über einen Onkel zu bestellen)
    aber da es eben an dem F mangelt, war nix damit und ich hab mir das geld gespart...

    vermutlich wird man dich darauf hinweisen, dass du auf die Ware verzichten kannst-damit ist das geld weg, eine Bearbeitungsgebür kommt auf dich zu und vielleicht noch ein kleines Bußgeld, aber du kommst so deutlich einfacher weg als wenn du duf herausgabe bestehst und einen Rechtsstreit vom Zaun brichst

    allerdings trifft das erstmal nur auf die Granate zu, wie es um den Werfer steht, kann ich dir nicht sagen. Meiner Einschätzung nach gilt der Werfer alleine ja nicht als waffe, da dieser nicht mit kaltgas betrieben wird/munition verschießt sondern quasi nur einen Mechanismus an der Granate auslöst, welcher auch mit der hand bedienbar wäre-würde mich auch unteressieren ob da jemand mehr weiss

  • Anwalt kann ich mir eigentlich gar nicht leisten mit meinem Lehrlingsgehalt. :(

    Der Werfer ist auf dem Weg zu mir. Der ist durchgekommen.

    Das die Granaten auch ein 'F' brauchen ist mir leider neu.

    Lügen werde ich nicht. Ich dachte auch mich bis zu dem Moment als ich den Brief kam, mich ganz gut mit dem Gesetz aus zu kennen.
    Hm, angea*scht.

  • Anwalt kann ich mir eigentlich gar nicht leisten mit meinem Lehrlingsgehalt. :(

    versuch mal wenn nötig bei deiner zuständigen Stadtverwaltung einen Antrag auf beratungs/prozesskostenhilfe zu stellen, so hab ich damals meinen anwalt genommen...

    Das die Granaten auch ein 'F' brauchen ist mir leider neu.

    du musst nicht danach gehen wie es aussieht oder wie es bezeichnet ist, sondern was es ist.. eine Airsoftgranate ist genau wie ein Co2 Revolver oder ein Luftgewehr eine Vorrichtung, die kalte gase dazu benutzt, Munition auf eine gewisse Geschwindigkeit zu beschläunigen... um es mal pseudo-juristisch auszudrücken

    Der Werfer ist auf dem Weg zu mir. Der ist durchgekommen.


    das ist interessant zu wissen, hatte ich vielleicht doch recht mit meiner theorie ^^

    na aber erstmal viel glück, vielleicht kann dich ja jemand hier beraten, der schon in einer solchen situation gesteckt hat und bis dahin stay positive :)

  • Zitat

    versuch mal wenn nötig bei deiner zuständigen Stadtverwaltung einen
    Antrag auf beratungs/prozesskostenhilfe zu stellen, so hab ich damals
    meinen anwalt genommen...

    Das ist eine gute Idee. Ich schau mal was sich machen lässt. Aber bis dahin erst einmal abwarten und Tee trinken.

    Zitat

    du musst nicht danach gehen wie es aussieht oder wie es bezeichnet ist,
    sondern was es ist.. eine Airsoftgranate ist genau wie ein Co2 Revolver
    oder ein Luftgewehr eine Vorrichtung, die kalte gase dazu benutzt,
    Munition auf eine gewisse Geschwindigkeit zu beschläunigen... um es mal
    pseudo-juristisch auszudrücken

    Da hast du recht. Aber vllt haben die Behörden ein klein wenig Nachsicht wenn die 'Waffe' eigentlich gar nicht aussieht wie eine 'Waffe'.

    Naja, Meinen Werfer hab ich zumindest schon mal. Auf die Granate kann ich ganz gut verzichten.

    Zitat

    na aber erstmal viel glück, vielleicht kann dich ja jemand hier beraten,
    der schon in einer solchen situation gesteckt hat und bis dahin stay
    positive

    Ich versuch's. ^^
    Dir auch scho nmal vielen Dank für deine Antworten. ^^

  • Hast Du schon einen Anhörungsbogen und bis wann musst Du reagieren? Fristen? Du kannst es eigentlich nur so machen, wie es der Anwalt auch machen wird, sich auf einen Irrtum wegen des komplizierten WaffenG zu berufen. Du hattest weder die Absicht etwas illegales einzuführen, womit der nötige Vorsatz entfällt. Dann wird das ganze wahrscheinlich eingestellt.

    Hab leider im Moment gar keine Zeit, aber schreib mich morgen mal per PN an.


    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Grüß dich Andreas.

    Frist bis zum 18.8.
    Den kompletten Bogen habe ich schon ausgefüllt und abgeschickt. Habe mir aber zuvor noch von allem eine Kopie gemacht.
    Natürlich hab ich auch wahrheitsgerecht geantwortet.

    LG Kevin :)

  • Hast du auf den Verzicht zugestimmt? Das bringt sicher auch Pluspunkte, je nachdem wie du sonst dich geäussert hast z.B. aus Unkenntnis bestellt.

    Finde ich ehrlichgesagt suboptimal das ganze schon auszufüllen und abzusenden und nachher hier zu fragen!? ...

  • Natürlich hab ich zugestimmt. Wäre ja schön blöd gewesen wenn nich. ^^

    Dachte eben es gibt auch Pluspunkte wenn ich schnell Antworte. War ein bisschen zu hastig.

  • Ich finde es immer wieder verblüffend sich erst dann zu melden wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.
    Anstatt vorher dieses oder andere Foren zu nutzen, um vor dem Kauf mal anzufragen; Leute, ich möchte mir dieses oder jenes kaufen, was haltet ihr davon, wie sieht der rechtliche Aspekt aus.
    Hier sind doch weiß Gott etliche kundige Waffenrechtsexperten unterwegs.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Gab es da auch einen Punkt zum Ankreuzen in dem stand, dass Du mit der Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung einer von der Staatsanwaltschaft festgesetzten Abgabe (meistens zu sozialen Zwecken) einverstanden bist?

    Wenn Du keinen Anwalt beauftragt hast, solltest Du auch ausdrücklich schreiben, dass Du Dein falsches unüberlegtes Handeln bedauerst und es nie wieder vorkommt etc. blablabla - dann ist die Chance für die Einstellung des Verfahrens höher.

    Grüße - Bernhard

    Einmal editiert, zuletzt von BernhardJ (24. Juli 2014 um 18:52)

  • Zündnadel: Ich hab aber absolut nicht damit gerechnet das diese Granaten unter's Waffengesetz fallen.

    BernhardJ: Dieser Punkt war nicht mit aufgeführt.

    Ich habe schon einen fleißigen helfer gefunden der mich versucht durch die Sache durch zu boxen.
    Ich halt euch auf dem laufenden für all die, die den selben Mist wie ich machen und irgend wann auch mal solche Hilfe benötigen. ;)

  • Zündnadel: Ich hab aber absolut nicht damit gerechnet das diese Granaten unter's Waffengesetz fallen.
    .....

    Man muß heute leider mit allem was in irgendeiner Form schießt oder verschossen werden kann damit rechnen...

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Möglicherweise hätte schon ein Bestreiten des Vorfalls genügt, da es der StA dann möglicherweise schwergefallen wäre, die Bestellung nachzuweisen. Ich weiß nicht, ob die StA in einem solchen Fall Zugriff auf die Bankdaten erhält, um jedenfalls die Zahlung nachzuweisen.

    Grüße

    Patrick

  • Wer aus dem Ausland Waffenteile bestellt, sollte sich vorher gut informieren. Eben weil das kompliziert ist und sich böse "Fallstrike" auftun können, rate ich davon ab, wenn nur der etwas günstigere Preis in Vordergrund steht.
    Ist das begehrte Teil in D. gar nicht erhältlich, könnte das entweder an Zulassungsproblemen oder gar einem Verbot liegen.

    Nun kann man sich höchstens auf einem Verbotsirrtum berufen. Das bedeutet, dass man über das Verbot der ungenehmigten Einfuhr nicht erahnen konnte. Dennoch wird das wohl bestenfalls die zu erwartende Strafe mildern, weil eben auch Versuche strafbar sind.
    Es wäre nun die große Frage, ob das noch als OWI behandelt wird oder der große Hammer kreist.

  • Wieviel Joule hat denn überhaupt so eine Softair-Granate?
    Meine Nachbarskinder laufen auch mit Softair "Spielzeugpistolen" durch die Gegend, hier liegen schon überall diese gelben Plastik Kugeln rum, und als mir letztens Einer seine Pistole freudestrahlend gezeigt hat, habe ich mir das Ding auch mal genauer angesehen, da war definitiv kein F drauf.
    Ich habe mich gewundert, auf 5m erstaunlich Präzise diese "neumodische" Erbsenpistole. Außerdem nicht schlecht gemacht, ein "richtiges" Magazin, Schlitten 1 Mal nach hinten ziehen und los lassen, und schon kann man abdrücken.
    Müssen die überhaupt ein F haben? Ist doch eigentlich eher Spielzeug.

  • Zitat

    Wieviel Joule hat denn überhaupt so eine Softair-Granate?

    Kann bis zu 7,5J heranreichen (z.B. eine .43 von Madbull), je nachdem welche Ladung rausplumpst.

    Zitat

    weil eben auch Versuche strafbar sind.

    Das ist hin und wieder doch dann die Frage oder? Ob ein Vorsatz dahinter zu erwarten ist.
    Ich denke da reagieren Staatsanwälte, Richter unterschiedlich.