Zuverlässigkeit Grüne WBK

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 5.226 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Juni 2014 um 12:58) ist von sinusvi.

  • Hallo Liebe Community,

    ich habe eine Frage die mich plagt, undzwar. Ich habe letzte Woche eine Grüne WBK beantragt. Es wird gerade meine Zuferlässigkeit geprüft. Mir ist aber eingefallen das ich 9 Punkte in Flensbur habe. Die ersten 3 Punkte bekam ich vor 5 Jahren, weil ich in meiner Probezeit wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wurde. Danach vor 3 und 2 Jahren noch einmal das selbe.

    Kann es sein das ich deswegen als "nicht zuferlässig" gelte und ich den WBK vergessen kann? ?(

    Gruß

    Colt .45

  • Nur du alleine weißt doch wie zu(f)erlässig Du bist. Sollte Dir etwas entfallen sein, so besorge Dir doch ein (F)ührungszeugnis...Da steht dann drin ob Du Dir Hoffnung machen kannst oder nicht..Die Behörde holt sich sowieso nen Bundesregisterauszug...

    Haenel, what else?

  • Erstmal danke für die schnelle antworten

    Nur du alleine weißt doch wie zu(f)erlässig Du bist. Sollte Dir etwas entfallen sein, so besorge Dir doch ein (F)ührungszeugnis...Da steht dann drin ob Du Dir Hoffnung machen kannst oder nicht..Die Behörde holt sich sowieso nen Bundesregisterauszug...


    Das einfachen Führungzeugniss habe ich ja. Da steht nix drauf. Vielleicht ist es erwähnenswert das ich die Sportschützen MPU gemacht habe und die mit eingereicht habe. (Weil ich erst 24 bin). MPU war vollkommen in Ordnung.

    Mir geht es direkt darum ob ich mit Problemen wegen der 9 Punkte bekommen kann. Wegen zu schnelles fahren?

    Einmal editiert, zuletzt von Colt .45 (24. Juni 2014 um 20:07)

  • Servus
    Im Waffengesetz werden Verkehrsverstöße nicht expizit erwähnt,aber
    Du solltest mal in dich gehen und dein Verhalten für die Zukunft überdenken.

    Rein moralisch hast Du dich mit drei groben Verkehrsverstößen schon disqualifiziert da
    Du offensichtlich Probleme damit hast dich an bestehende Gesetze zu halten.

    Wenn Geschwindigkeit und ein verschuldeter Unfall oder Alkohol dazu oder sogar zusammenkommen ist die WBK schneller weg als Du denkst.

    Ich will nicht Moralaposteln,nur darauf hinweisen was man sich durch Leichtsinn kaputt machen kann.

    Allzeit gute Fahrt.

  • ...also sehen tut der Sachbearbeiter das auf jeden Fall! Mir hat unser SB klar zu verstehen gegeben, dass er bei Alkoholdelikten am Steuer die WBK wieder einzieht. Hängt wohl auch von Deinem Auftreten und von Deinem Verein ab. Mein ehemaliger Verein war beim SB sehr gut beleumundet.

    airgunsmith.tumblr.com
    "Sportverbände sind von ihrem Wesen her Verbreiter von Unsinn, von Bürokratie und profilierungsgetränkten Wichtigtuern."
    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

  • Ich hatte mal eine Grüne nur aufgrund meiner langjährigen Wehrdienstzeit und dem schriftl. Schreiben meines Stabes, dass ich an der und der Waffe ausgebildet habe, erhalten.
    Sicherlich hat sich der Sachbearbeiter damals auch einen Auszug eingeholt (ich war etwa 4 1/2 Jahre vor Antritt meiner Verpflichtung wegen einer/meiner einzigen Prügellei im Jugendarrest, was eine bestimmte Zeit in einer bestimmten Sparte vermerkt bleibt).

    Was ich damit sagen will ist, dass es unter diesen Voraussetzungen wohl kein amtliches Verzeichnis zu der Erfüllung meiner speziellen Anforderungen gab und gibt, und ich dennoch die WBK erhalten hatte.

    = Es kommt auch auf den Sachbearbeiter an.

  • Das einfachen Führungzeugniss habe ich ja. Da steht nix drauf.


    Kein Wunder. Denn das Führungszeugnis hat mit der vollständigen Registerauskunft nichts zu tun. Diese geht über den Informationsinhalt der Register weit hinaus. Die Waffenbehörde fragt bei jeder Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis ab:
    Das Bundeszentralregister,
    das anwaltschaftliche Verfahrensregister,
    die örtliche Polzeibehörde
    und - nun neu - den Verfassungsschutz.

    Punkte in Flensburg spielen vorrangig keine Rolle. Aber aufgepasst, wenn Straftaten im Straßenverkehr begangen wurden, könnten diese auch in den Registern stehen. Weiterhin wird ja die örtliche Polizeibehörde abgefragt, die dann Auskunft gibt, ob z.B. jemand notorischer Schläger, wegen kleinere Drogen od. Alkoholprobleme bekannt ist oder wegen Landfriedensbruch mehrfach im Polizeigewahrsam war. Das wären Auffälligkeiten, die zwar einzeln genommen nicht unbedingt zu einer Verurteilung und somit Eintrag ins Register führten, jedoch hemmen diese "Auffälligkeiten" einen Ausstellung einer Erlaubnis.
    Jeder Antragsteller sollte man in sich gehen, ob da in der Vergangenheit mal was war. Liegen evtl. bedeutsame Ereignisse länger zurück, kann ein Test mit der Beantragung eines KWS hilfreich sein. Wird der ausgestellt, würde das auch für eine WBK gelten. Man kann als Privatperson zwar über das Amtsgericht einen Einblick in sein Register beantragen, aber eine Vorprüfung selbst kann man nicht beantragen.

    Im Waffengesetz werden Verkehrsverstöße nicht expizit erwähnt,


    Das kann man nicht unkommentiert so stehen lassen.
    Der §5 WaffG zur Zuverlässigkeit und § 6 persönliche Eignung nennt Auffälligkeiten und Straftaten, die im Straßenverkehr klassisch sind und gerade dort häufig auffallen. Das wären Alkohol- und Drogenprobleme, sowie andere Straftaten. Das wäre z.B. auch Nötigung oder Fahrerflucht. Weiterhin hat die Stellungnahme der Polizei auch den Sinn abschätzen zu können, ob Bedenken gegen die Zuverlässigkeit bestehen. So wäre eine Aussage schlecht, wenn ein Autofahrer oft und immer wiederkehrend Ordnungswidrigkeiten begeht. Das kann dann auf eine unbelehrbare Person schließen lassen, was sich wiederum negativ auf seine Prognose zur Zuverlässigkeit sein wird.

    Immer gilt zu beachten, dass der Sachbearbeiter nicht nur einen Ist-Stand prüft der ja nur Verfehlungen in der Vergangenheit listet, sondern der SB muss zur Einschätzung kommen, dass der Antragsteller sich auch in Zukunft zuverlässig verhalten wird. Daher haben Verfehlungen auch eine lange Reuhezeit, in der sich derjenige beweisen muss.

  • Hi, :^)

    Mir hat unser SB klar zu verstehen gegeben, dass er bei Alkoholdelikten am Steuer die WBK wieder einzieht.

    Damit meint er Verkehrsstraftaten, wie unerlaubtes entfernen von der Unfallstelle, Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheitsdelikte, Fahren ohne Fahrerlaubnis, etc. Die neun Punkte sind unschädlich, meiner Meinung nach. Es sei denn, Du bist auf der für dich zuständigen Dienststelle schon als gewohnheitsmäßiger Raser bekannt. :^) Die wird auch befragt.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • werden etwaige Verfehlungen die im BZR stehen nicht nach einer bestimmten Zeit gelöscht ? Wie z.B. Alkohol am Steuer nach 10 Jahren ?

    Gruß Dirk

    bekennender Haenel FAN :thumbsup:

  • Wenn du in den letzten 5 Jahren nicht zu einer Strafe mit 60 Tagessätzen+ verurteilst wurde sollte das glatt laufen. Anders sieht es mit Alkohol, Drogen Schusswaffen und Gewaltdelikten aus.Der SB ( also zumindest unserer, für andere sollte das aber auch bindend sein ) haben sich an den Gesetztext zu halten. Da ist wenig mit Auslegung. Wenn du zum WBK Antrag mit ner Fahne erscheinst dann sieht es natürlich schlecht aus.

    Si vis pacem para bellum

    Die wohlfeilste Art des Stolzes hingegen ist der Nationalstolz - Schoppenhauer

  • Wenn du in den letzten 5 Jahren nicht zu einer Strafe mit 60 Tagessätzen+ verurteilst wurde sollte das glatt laufen. Anders sieht es mit Alkohol, Drogen Schusswaffen und Gewaltdelikten aus.Der SB ( also zumindest unserer, für andere sollte das aber auch bindend sein ) haben sich an den Gesetztext zu halten. Da ist wenig mit Auslegung. Wenn du zum WBK Antrag mit ner Fahne erscheinst dann sieht es natürlich schlecht aus.

    Was ist eine Straftat mit 60 Tagessätzen oder was bedeuten 60 Tagessätze?

  • Eine Strafe mit Tagessätzen ist eine dem Verdienst des Verurteilten angepasste Strafe.
    Der Tagessatz richtet sich nach dem Einkommen. Das wird mit der Anzahl der Tage multipliziert. Daher ist die gesamte Strafzahlung einkommensabhängig.
    Sollte man generell so machen!

  • Ja besser hätte ich es auch nicht beschreiben können.Wenn man rechtskräftig Beurteilt wurde eben.

    Si vis pacem para bellum

    Die wohlfeilste Art des Stolzes hingegen ist der Nationalstolz - Schoppenhauer

  • Achso ok. Also nach Tagessätzen wurde ich noch nie bestraft. Die einzigen Straftaten die ich begannen habe sind überhöhte Geschwindigkeiten. Und da habe ich auch immer nur die Pauschalbeträge gezahlt. Denke ich. :S

  • Geschwindigkeitsverstöße sind Ordnungswidrigkeiten, keine Straftaten! - passiert jedem mal ;^)

    An deiner Stelle würde ich mir aber mehr Sorgen um den Führerschein machen, als um die WBK, was nützt dir das tollste Gewehr, wenn du keine Führerschein mehr hast? - Du wirst wohl kaum mit einem Gewehr mit der Straßenbahn zu einem Wettkampf fahren können/wollen /dürfen?

  • Was ist eine Straftat mit 60 Tagessätzen oder was bedeuten 60 Tagessätze?


    Das System mit den Tagessätzen ist relativ fair, denn damit ist es egal wieviel man verdient. Es trifft alle gleich hart, egal aus welchen wirtschaftlichen Verhältnissen man kommt. Bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe wird die Strafe in Tagessätzen festgelegt, die Höhe der Tagessätze wird definiert durch das Einkommen des Verurteilten. Nehmen wir mal zwei Verurteilte an, einer mit einem Tageseinkommen von 10€, einer mit einem Tageseinkommen von 200€. Beide werden zu 30 Tagessätzen verurteilt, dann zahlt Nummer 1 300€ an die Staatskasse und bei Nummer 2 sind es 6000€.

    Eine Ratenzahlung ist in der Regel möglich. Wenn man die Zahlung nicht erbringen kann gibt es die Ersatzfreiheitsstrafe. Man fährt dann sozusagen ein, ein Tagessatz entspricht dann einem Tag Gefängnisaufenthalt.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Kann es sein das ich deswegen als "nicht zuferlässig" gelte und ich den WBK vergessen kann?

    brauchst dir keine Sorgen machen, wenn das alles ist, bekommst du die WBK definitiv. Verkehrsverstöße werden nicht berücksichtig!

    ...also sehen tut der Sachbearbeiter das auf jeden Fall! Mir hat unser SB klar zu verstehen gegeben, dass er bei Alkoholdelikten am Steuer die WBK wieder einzieht. Hängt wohl auch von Deinem Auftreten und von Deinem Verein ab. Mein ehemaliger Verein war beim SB sehr gut beleumundet.

    das stimmt so nicht. Der SB hat keine Einsicht in den Verkehrsregister! Bei Alkohol-Fahrten wird ein Strafverfahren eröffnet. Nur deswegen bekommt der SB das überhaupt mit. Mit Flensburg hat das aber sowas von nichts zu tun!


    werden etwaige Verfehlungen die im BZR stehen nicht nach einer bestimmten Zeit gelöscht ? Wie z.B. Alkohol am Steuer nach 10 Jahren ?

    Gruß Dirk

    die Einträge im BZR werden nie gelöscht! Die bleiben für immer sichtbar, verjähren aber nach einer best. Frist und dürfen beim WBK-Antrag nicht berücksichtig werden. Aber sehen tut der SB die auf jeden Fall und kann ein allg. Bild von dir machen.

    Schon erstaunlich, wie viel Unsinn hier als Wahrheit und Tatsachen verbreitet wird... Falscher Forum für WBK-Fragen

  • Mit Flensburg hat das aber sowas von nichts zu tun!

    ...habe ich auch nicht behauptet. Bei den vom Themenstarter beschriebenen Verstößen wird sicherlich eine Anzeige gestellt worden sein. Und das bekommt der SB meines Wissens nach mit. Aber wie Du schon sagst, "falscher Forum" hier :thumbsup:

    airgunsmith.tumblr.com
    "Sportverbände sind von ihrem Wesen her Verbreiter von Unsinn, von Bürokratie und profilierungsgetränkten Wichtigtuern."
    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012